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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-05-17
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1919
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- Deutsch
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98, 17, Mai 1919, Redaktioneller Teil. erlitten hat, so können sie auch nicht einseitig di« Anerkennung der deutschen Urheberrechte von lästigen Bedingungen abhängig machen, ohne den Gedanken der Regelung auf der Grundlage der Gegenseitigkeit in Frage zu stellen. Es ist ja nicht wahrscheinlich, daß man von diesem Vor behalt den geistigen und künstlerischen Urheberrechten gegenüber Gebrauch machen wird, während allerdings mit erheblicher Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden muß, daß dies in bezug auf die Anerkennung deutscher Patente geschehen wird. Allein es handelt sich hier um die Wahrung des Prinzips, und unter diesem Gesichtspunkte müssen wir die unterschiedliche Be handlung der deutschen Urheberrechte ablehnen und verlangen, daß sie in den alliierten Ländern ebenso rest- und vorbehaltlos anerkannt und geschützt werden wie die Urheberrechte der An gehörigen der Alliierten in Deutschland, Es wäre un seres Erachtens mit dem Geist der Berner Konvention nicht zu vereinbaren, wenn die vorgeschlagene Bestimmung endgültig angenommen werden sollte, und wir meinen, daß es den deut schen Unterhändlern gelingen müßte, in diesem Punkt eine dem Gedanken der Gegenseitigkeit vollständig Rechnung tragende Änderung zu erreichen. Der in Frage stehende Artikel bestimmt des weiteren, daß für die Sicherung von Rechten aus internationalen Ver trägen Fristverlängerungen eingeräumt werden. Das be zieht sich auf den Berner Vertrag ebenso wie auf den Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums, hat aber für den Schutz der Urheberrechte in internationaler Hinsicht keine erhebliche praktische Bedeutung, Das Gleiche gilt von dem weiteren Inhalt des Artikels, der sich mit den vor dem Kriege erteilten Konzessionen befaßt. Seine Bedeutung liegt vorzugsweise aus dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes, Die vor dem Kriege erteilten Konzessionen gelten als aufge hoben, jedoch wird das Recht des ehemaligen Konzessionsin- habers anerkannt, eine neue Konzession zu besonders zu regeln den Bedingungen zu beantragen. Das Recht, wegen der wäh rend des Krieges vorgekommenen Übertretung oder Schädigung der Konzession Ersatz zu verlangen, wird ausgeschlossen. Auf die Konzessionen zwischen Amerika und Deutschland bezieht sich weder die Bestimmung über die Aufhebung noch über den Aus schluß der Entschädigung; im Verhältnis beider Länder regelt sich die Frage lediglich nach den Bestimmungen des gemeinen Rechts, Da in Deutschland keinerlei Eingriffe in das Urheberrecht der Alliierten während des Krieges borgekommcn sind, so haben die Bestimmungen des Friedensvertrages über die Entschädt- gungspflicht wegen der Verletzung privater Eigentumsrechte auf Grund der Ausnahmegesetze und Verordnungen während des Krieges insoweit keine praktische Bedeutung, Selbstverständlich hat die Regelung der aus das Urheber recht sich beziehenden Fragen gegenüber den gewaltigen Pro blemen, mit denen sich der Friedensvertrag beschäftigt, keine große Wichtigkeit, Trotzdem muß darauf bestanden werden, daß dabei nicht die allein als richtig anzusehenden Grundsätze ver letzt werden. Gerade auf dem Gebiete des Urheberrechts kann Deutschland ohne jede Selbstüberhebung behaupten, daß in seinem Bereich die Urheberrechte der Ausländer niemals einen geringeren Schutz genossen als die der eigenen Staatsange hörigen, manchmal sogar einen inhaltlich weitergehenden als in dem eigenen Heimatland, Kleine Mitteilungen. Städtische Musterlichtbildbühnen. — Die Erkenntnis, daß der Kine- matograph in eine Sackgasse geraten ist und es ernsthafter Arbeit be darf, ihn auf den rechten Weg zurückzuftthren, beginnt jetzt erfreulich allerorten sich Bahn zu brechen. Man hat eingesehcn, daß er für die breite Masse Bedürfnis geworden ist. und versucht deshalb, das Schäd liche, verursacht durch Sensations- und Sch-auerfilme, in seinen Ur sprüngen aufzuspüren und zu beseitigen. Diese Neformarbeit hat sich naturgemäß in zwei Richtungen zu vollziehen: in einer Bekämpfung der Auswüchse der bestehenden Lichtspieltheater und in einer auf- bauenden Arbeit, die an die Stelle des heutigen Kinoelends ein Volks- bildungs-, Unterhaltungs- und Lehrmittel setzen will. Hinsichtlich der erstehen Art ist feit Jahren die Öffentlichkeit durch aufklärende Schriften aufgerütlelt worden, und man kann sagen, daß diese Auf klärungsarbeit im allgemeinen bisher gute Erfolge gezeitigt hat. Nicht so befriedigend waren die Bemühungen, durch Reformvorstellungen, Schüler- und wissenschaftliche Vorstellungen, durch Wanderkinos und schließlich durch Reform- und Gemeindekinos einen wohltätigen Ein fluß auszuüben. Die Schwierigkeiten zur Durchführung der Pläne in dieser Hinsicht liegen einmal auf dem Filmmarkt, dann au dem Feh len des nötigen Kapitals, denn zur Gewinnung eines maßgebenden Einflusses auf dem Filmmarkt gehört Geld. Mit einem bloßen War nen vor dem Kinoschund und vor dem Besuch der Kinos überhaupt kommt man hier nicht weiter, da heißt es selbst Hand anlegen und nicht zerstören, sondern aufbauen. Die Hauptursache vieler Mißer folge dürfte aber in der Zersplitterung der Kräfte zu suchen sein, denn es fehlte bisher der gesamten Neformarbeit auf dem Gebiete des Kiuematographenwesens an Einheitlichkeit und Geschlossenheit. Zu diesen Gründen traten dann noch häufig Übelwollen und Eifersüchtelei gegen die in der Kinoreform tätigen führenden Männer und schließ lich trugen konfessionelle und politische Voreingenommenheit noch weiter dazu bei, die Erfolge einer praktischen Reformarbeit um das Kino illusorisch zu machen. In dem Bemühen, die Schwierigkeiten zu überwinden und ge machte Fehler zu verbessern und zu beseitigen, wurde vor einiger Zeit in Stettin ein Bild er bühne nbund deutscher Städte gegründet. Der Zweck des Bundes ist die Schaffung eines Archives für Schulfilme, welches das Material für die reinen Schulzwecke be schaffen und ausleihen soll. Der Bund selbst wird sich mit der Ver mittelung geeigneter Filme befassen, und für die Herstellung neuer Filme wird eine Volks-Film-Gesellschaft gegründet werden. Da neben werden städtische Musterlichtspielbllhnen errichtet werden, und zweifellos wird sich hierdurch eine Bereicherung, Veredelung und Ver tiefung des Lichtspiels in seinen Hilfsmitteln und Darbietungen er zielen lassen. Dem Bilöerbühnenbund deutscher Städte gehören be reits mehr als ktt Städte an, und durch Schaffung von auf gemein nütziger Grundlage stehenden Lichtbilderbühnen wird er als Großab nehmer der deutschen Filmindustrie auftreten und so sicher veredelnd auf die Filmherstellung einwirken können. Durch Aufnahme des Schullichtspiels in den Unterrichtsplan der Schulen hat sich jetzt das Neuköllner »Städtische Licht spielhaus« in den Dienst der Bilöungspflege gestellt. Es finden dort jetzt täglich von 9 bis 2 Uhr Filmvorstellungen für sämt liche Neuköllner Schüler und Schülerinnen in regelmäßigem Turnus statt, die den Unterricht ergänzen sollen. Dieser neue Versuch der Lehr- und Lernform in Neukölln ist hochbeachtenswert und sollte die in Frage kommenden Kreise dazu anregen, diese Filme auch den Erwach senen zugänglich zu machen. Diese Möglichkeit dürfte für die städti schen Musterlichtbildbühnen ohne weiteres vorhanden sein. Der Kampf gegen die Auswüchse im Kinowesen kann nur dann wirksam sein, wenn den Lichtspielbühnen fesselnde Filmschauspiele ge boten werden, die einerseits spannend genug sind, um anziehend zu wirken, dabei aber auch alles vermeiden, was an den den Filmmarkt beherrschenden »Filmdramen« zu beklagen ist. Die oben erwähnten Bestrebungen, hier Abhilfe durch Errichtung städtischer Kinotheater zu schaffen, lassen erhoffen, daß man der »Hebung des Lichtspiel wesens« endlich näherkommen wird. Walter Thiele mann, Berlin. Gründung der »Vereinigung Hallescher Buchhändler«. — Einer Einladung zur Gründung eines Ortsvereins, die der Vorsitzende des Sächsisch-Thüringischen Buchhändler-Verbandes für den 15. April 1919 an dessen Hallesche Mitglieder hatte ergehen lassen, folgten 17 Herren. Nach einem eingehenden Referat des Versammlungsleiters, Herrn Walter Jäh, über Zwecke, Ziele und Arbeit der zu gründenden Vereinigung, die im wesentlichen der Pflege und Förderung kollegialen Verkehrs unter den Mitgliedern, gemeinsamer Werbetätigkeit, wirt schaftlichen Zusammenschlusses zu gemeinsamem Bezug und Vertrieb, der Vertretung des Ortsbuchhanöels bei den Behörden, der Handels kammer usw. dienen, vor allem aber auch die Einrichtung von Aus- bildungs- und Fortbildungskursen für Lehrlinge und jüngere Gehilfen ins Leben rufen soll, wurde die Gründung eines Ortsvereins einstim mig beschlossen. Herr Georg Nie mann i. Fa. Glöckner L Nie mann wurde zum Vorsitzenden, die Herren Hermann Niemeyer i. Fa. Lippertsche Buchhandlung und Max Niemeyer und Nein hold Grosse i. Fa. Richard Mllhlmanns Verlag zum Schriftführer bzw. Schatzmeister gewählt. Der Vorstand wurde zunächst mit der Schaf fung einer Satzung und mit der Mitglieöerwerbung beauftragt. Letz tere Tätigkeit hat inzwischen den erfreulichen Erfolg gehabt, daß die Mitgliederzahl auf 34 angewachsen und damit die Beteiligung aller buchhändlerischen Firmen Halles erreicht ist. Nach der nächsten'Ver sammlung und nach Annahme der Satzung wird der Vorstand dann die Gründung der Vereinigung den Behörden usw. anzeigen. 399
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