X- 103, 22. Mat 1919. Redaktioneller Teil. b) jedes Mitglied nur einer dieser Kammern angehören darf, «) alle der Hauptversammlung zur Entscheidung vvrbehaltenen Anträge, soweit sie unter 8 14s, 7 und 8 der Satzungen fallen, die Zustimmung beider Kammern gefunden haben müssen. Bei Bejahung dieser Fragen seitens des Ausschusses erwartet die Hauptversammlung rechtzeitig Borschläge zur Änderung der Satzungen. vi. Fritz Springer, vr. W. de Gruyter, Or. Gustav Fischer, Georg Ernst, Ferdinand Springer, Julius Springer, vr. Kur Thesing, Wilhelm von Crayen, I)r. Konrad Toeche - Mittler, O. Schuchardt, vr. Oscar von Hase, vr. Ludwig Volkmann,t 1>r. Hellnnlt von Hase, Otto Winter, Alfred Töpelmann, Ferdinand Schöningh, C. Heinrich, Geheimer Kommerzienrat Heinrich Stalling, Paul Stalling, vr. Otto Liebmann, Karl Fr. Pfau, Bernhard E. Schulz, H. Bauermeister, Otto Süßapfel, Velhagen Klasing, S. Karger, Gebrüder Bornträger, Georg Hirt-Reger, Emil Felder, Oscar Coblentz, Wilhelm Gecks, Friedrich Andreas Perthes A.-G., 1)r. G. Müller-Grote, Anton Lehmann, Robert Gersbach, Fritz Gersbach, Raimund Gerhard, Krüger L Co., Alfred Neumann, Friedr. Vieweg L Sohn, Alfred Unger, Georg Bondi, Eduard Urban, Hofrat Richard Linnemann, Hofrat Max Schreiber, Ludwig Degener, David Rost, Gustav Rost, Hilmar Klasing, Robert Voigtländer, Otto Voigtländer, Georg Merseburger, F.-O. Klasing. Anlage 4. Der Sortimenter hat die Pflicht, auf Verlangen des Verlegers Auskunft über die bei ihm noch verfügbaren Exemplare eines Werkes zu geben. Kommt er der ordnungsgemäß veröffentlichten Aufforderung des Verlegers nicht binnen vier Wochen nach, so kann er sich auf die vorstehende Bestimmung nicht berufen. Anlage 5. Zusatz zum Antrag Nitschmann und Genossen. (Punkt 8 der Tagesordnung.) Die Hauptversammlung erklärt, daß die in Absatz K) erwähnte weitere erhebliche Steigerung der Geschäftsunkosten ohne entsprechende Umsatzerhöhung im Laufe der letzten Wochen, insbesondere durch den Abschluß von Tarifverträgen mit den An gestellten und Arbeitern, bereits eingetreten ist, und ersucht deshalb den Vorstand des Börsenvereins, eine Prüfung der Er höhung des Teuerungszuschlags aus 20<X> mit sofortiger Wirkung zu beschließen. Anlage 6. Zu Punkt 8 der Tagesordnung. Die Hauptversammlung des Deutschen Verlegervereins erklärt, daß sie eine Erhöhung des Sortimenter-Teuerungs zuschlags über den Satz von lOtzh hinaus für den Buchhandel für verderblich und mit der Rücksicht auf die dem Buchhandel anvertrauten Interessen des Schrifttums und der Bildung unvereinbar hält. Anlage 7. Entschließun g. Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand, in Fällen dringendster Not einzelnen Kreis- oder Ortsvereinen in den Grenzmarken des Reiches eine angemessene Erhöhung des Teuerungszuschlags in stets widerruflicher Weise zu gestatten; dagegen erwartet die Hauptversammlung, daß der Vorstand mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln gegen eigenmächtige Erhöhungen des Teuerungszuschlags vorgeht. Anlage 8. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung des Börsenvereins ersucht ihren Vorstand, auf Grund der Notstandsordnung in Beratung ein zutreten, ob es notwendig ist, die Sortimenter-Teuerungszuschläge unverzüglich zu erhöhen. Anlage 9. Zusatz zu Antrag Nitschmann und Genossen; Punkt 8 der Tagesordnung. Die Hauptversammlung erklärt, daß die in Absatz b) erwähnte weitere erhebliche Steigerung der Geschäftsunkosten ohne entsprechende Umsatzerhöhung im Laufe der letzten Wochen insbesondere durch den Abschluß von Tarifverträgen mit den Angestellten und Arbeitern, bereits eingetreten ist, und ersucht deshalb den Vorstand des Börsenvereins, ohne ihn in seinem ihm nach 8 1 der Notstandsordnung zustehenden Rechte der Festlegung des Teuerungszuschlags zu beschränken, in eine Prüfung -der Erhöhung des Teuerungszuschlags auf 20<X> mit sofortiger Wirkung unverzüglich einzutreten. 415