Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-05-21
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19190521
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191905212
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19190521
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
- Monat1919-05
- Tag1919-05-21
- Monat1919-05
- Jahr1919
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
102, 21. Mai 1919. Redaktioneller Teil. iräglich doch noch ein Anspruch gestellt, dann müßte dieser Hono rarbetrag eben wieder erneut verbucht werden und in diesem Falle einen Verlustposten bilden, allerdings nur einen buch mäßigen Verlust. Gegen eine derartige kaufmännisch-buchtech nische Behandlung alter Honoraransprüche wird sich kaum etwas einwenden lassen « Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist, wie hier ergänzend eingefllgt werden soll, dreißig Jahre. Für Geschäfte des täg lichen Lebens bestehen jedoch kürzere Verjährungsfristen, teils von zwei, teils von vier Jahren. Nun handelt es sich bei der vorliegenden Frage zwar um österreichische Verhältnisse, doch deckt sich die Ansicht eines österreichischen Rechtsanwalts, dem die Frage über die Bewertung alter Kommissionsverlags artikel und die nicht abgehobenen Honorare der Autoren vorge legt wurde, vollständig mit der von mir in obigem Schreiben gegebenen Antwort. Man wird also unbedenklich die obigen Grundsätze bei der Bewertung solch alter Kommissionsverlags artikel und der Behandlung nicht zur Abhebung gekommener .Honorarforderungen sowohl für deutsche wie für österreichische Verhältnisse als Richtschnur benutzen können. Auf Grund der in vielen Jahren gesammelten Erfahrungen hat nun der oben erwähnte Verlagsbuchhändler für seinen Ver lag einen Entwurf zu einem Kommisstonsverlagsvertrag ausge arbeitet, durch den mehr System und Ordnung in das Kom missionsverlagswesen, besonders auch in die Abrechnung ge bracht, das langwierige und unangenehme Mitschleppen alter, gar nicht mehr zur Auszahlung kommender Honorarposten aber ausgeschlossen wird. Der betreffende Verleger hat, da er mit Recht annimmt, daß der Inhalt auch weitere Kreise interessieren dürfte, den Abdruck des Vertragsentwurfs freigestellt. Im Ein verständnis mit der Schriftleitung des Börsenblattes soll denn auch zum Schluß mit wenigen Sätzen noch auf die »Bedingun gen für den Kommissionsverlag von Büchern, Zeitschriften usw.« eingegangen werden. Der ganze Vertrag enthält zwölf Para graphen. Die Paragraphen 1—7 behandeln: Übertragung des Vertriebsrechts, Druckherstellung des Werkes, Ladenpreis, Ver trieb, Vertriebsspesen, Mindestgewinne, Freiexemplare in dem üblichen Wortlaut. Daun folgen die von der Abrechnung han delnden Paragraphen 8—11, die ihrer Wichtigkeit und Klarheit wegen wörtlich abgedruckt werden sollen: 8 8. Die Abrechnung findet alljährlich im Juli über das vorher gegangene Kalenderjahr statt. Die Verlagshandlung weist dem Verfasser nach, wieviel Exemplare sich auf dem Lager befinden und im Buchhandel ä cond. versandt oder disponiert sind, und bezahlt die abgesehtcn Exemplare sofort nach Anerkennung der Abrechnung. 8 ». Bleiben die ordnungsmäßig erstatteten Abrechnungen der Verlagsbuchhandlung drei aufeinanderfolgende Jahre hindurch sei tens des Verfassers oder seiner Rechtsnachfolger aus was immer für einem Grunde unbeachtet, so betrachtet die Verlagsbuchhandlung das Übereinkommen als erloschen und ist berechtigt, über die vor handenen Vorräte und Len beim Verkauf erzielten Erlös frei zu ver fügen. Später geltend gemachte Ansprüche werden von ihr nicht an erkannt. 8 io. Der Verfasser und die Verlagshandlung sind berechtigt, das Übereinkommen ohne Angabe von Gründe» vom Ablaufe des zweiten Abrechnungsjahres an jeweilig bis 31. Dezember per 30. Juni des nächstfolgenden Kalenderjahres zu kündigen; mit der letzten'Ab rechnung (8 8) und der Rückgabe der unverkauften Exemplare ist dann das Kommissionsverlagsverhältnis beendigt, und dem Verfasser steht cs frei, das Werk einer andern Buchhandlung in Kommissionsverlag zu übergeben, oder sonst darüber zu verfügen. 8 Das uugekündigtc Übereinkommen gilt ohne weiteres auch für alle vom Verfasser oder seinen Rechtsnachfolgern veranstalteten Neu auflagen des Werkes; der Kommissionsverlag für dieselben kann nur mit Zustimmung der Verlagsbuchhandlung an eine andere Firma übertragen werden. Ist die Herausgabe weiterer Auflagen im Ei gen Verlag einer Buchhandlung beabsichtigt, so ist bas Werk in erster Linie der Verlagsbuchhandlung zur Über nahme in ihren eigenen Verlag anznbicten. Man wird zugeben müssen, daß diese Vertragsbestimmungen einwandfrei und klar gehalten sind und zu Zweifeln und Miß deutungen nicht führen können. Ihre gewissenhafte Anwendung und Durchführung wird Ordnung in die Buchführung betr. den Kommissionsverlag bringen und das Mitschleppen verfallener Posten unmöglich machen. Höchstens wäre in dem Vertrag viel leicht noch eine Bestimmung aufzunehmen, daß für gestohlene oder durch Schuld des Verlags zu Schaden gekommene Exem plare der Verleger dem Verfasser haftbar bleibt, ihm also den Verlust zu ersetzen hat. — 8 12 des Vertrags sieht die Er ledigung von Rechtsstreitigkeiten vor. In den deutschen und österreichischen Landen müssen jetzt alle Kräfte zu nutzbringender Betätigung herangezogen und verwendet werden, wenn es wieder vorwärtsgehen soll. Jede unnötige und unfruchtbare Arbeit ist daher in Zukunft unbe dingt zu vermeiden. Wenn diese Ausführungen zur Besserung der Zustände im Kommissionsverlagsgeschäft und zur Verein fachung der Buchfllhrungsarbeiten beitragen und damit in be scheidenem Maße zu erhöhter Leistungsfähigkeit und Schaffens kraft anspornen würden, wäre ihr Zweck erfüllt. Die Zukunft der Literatur. Von Walter Thielemann, Berlin. Wer die literarischen Neuigkeiten unserer Tage aufmerksam und mit kritischem Auge verfolgt hat, der wird auch beobachtet haben, daß sich die Literatur seit den Tagen der Revolution in ganz eigenartiger Weise gewandelt hat. Heute stehen alle die mit den Fragen des öffent lichen Lebens und der Politik sich beschäftigenden Bücher, Broschüren und Flugschriften im Vordergrund des Interesses. Seit den No vembertagen ist eine große Reihe Verlagsfirmen gegründet wor den, und der Bücher- und Zcitschriftenmarkt ist mit Neuerscheinungen förmlich überschwemmt. Daß hier ein Rückschlag über kurz oder lang eintreten muß, ist selbstverständlich, denn das so plötzlich er wachte Interesse der Allgemeinheit für politische und andere Fragen wird kaum von längerer Dauer sein können. Vom Standpunkt der Volksaufklärung und Belehrung wäre dies zu bedauern, denn es hat sich gerade im Kriege gezeigt, daß unser Volk im Vergleich zu anderen Nationen politisch und auch wirtschaftlich viel unerfahrener und unselbständiger ist. Ob sich dies durch die Ereignisse der Revo lution geändert hat, muß nach Lage der Dinge leider sehr bezweifelt werben. Wir wollen uns gewiß freuen, daß alle die jetzt, oft unter dem Zeichen der freien Meinung in Wort und Bild, erschienenen Schriften viel zur Lösung der aktuellen Tagesfragen beitragen kön nen, aber wir leben, trotz der andauernden Papiernot, augenblicklich unter dem Zeichen einer Überproduktion, und diese muß unliebsame Erscheinungen im Gefolge habe». Der Buchhändler kann sich un möglich mit allen Neuerscheinungen befassen, wenn er auch wie in früheren Zeiten seine Kunden gern beraten möchte. Durch die große Zahl der erscheinenden Bücher usw. wird ihm der nötige Überblick genommen, und die Folge davon ist, daß das Publikum mehr und immer mehr davon entwöhnt wird, in dem Buchhändler eine» bera tenden Helfer in literarischen Fragen zu achten. Diese Unmöglichkeit des Buchhändlers, sich allen Neuerscheinungen widmen zu können, hat viele Verleger in letzter Zeit dazu veran laßt, ihre Angebote dem Publikum direkt zu unterbreiten, sei es durch Inserate in den Zeitungen und Zeitschriften, sei es durch alle Arten der Nriefreklamc. Daß dieses Vorgehen nicht im Interesse des schon ohnehin schwer um seine Existenz kämpfende» Sortimenters liegen kann, bedarf keiner näheren Erörterung. So wie die Dinge jetzt liegen, kann schwerlich für Abhilfe gesorgt werden. Die einzige Hoffnung ist eben nur, daß die Überproduktion bald aufhören wird, und daß dann dem Buchhändler auch wieder bessere Tage blühen wer den. Der verschiedentlich heute mit den Neuerscheinungen erzielte Gewinn fällt gegenüber den gesteigerten Anforderungen, die das Leben jetzt an uns alle stellt, nicht allzu sehr ins Gewicht. über die Frage der Zukunft der Literatur nach Lein Kriege hat der Bund deutscher Gelehrter und Künstler einige Schriftsteller be fragt. Die darauf erfolgten Antworten veröffentlicht jetzt die in Kopenhagen erscheinende neue interskandinavische Zeitschrift »Litte- raturen«. Thomas Mann schreibt u. a.: »Es sieht' aus, als stehe der Literatur im allgemeinen eine große Zeit bevor, als werde sie nach dem Kriege eine bedeutende Rolle im Leben der Völker spie len. Bei allem fragt sich nur, ob es der Literatur als gestaltender Kunst, der Dichtung also, zu wesentlichem Vorteil gereichen wird . . . Was möglicherweise zu kurz kommen wird, möchte die Phantasie, die naive und schöpferische Tranmkraft sein. Nun, sic wird ihre eigenen 407
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder