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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.09.1882
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- Erscheinungsdatum
- 13.09.1882
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- Deutsch
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33,000 Seelen eine Buchhandlung kommt? Außer der ganzen Provinz Oberhessen aber wird noch der preußische Kreis Wetzlar, ein Theil von Nassau und von Kurhessen durch Gießen bedient, es können also mindestens 180,000 Seelen auf eine von Gießens zwei Buchhandlungen gerechnet werden. Will ferner erwogen werden, daß durch Vermehrung der Geschäfte das Bedürfnis; im Allgemeinen vermehrt wird, so kann es gewiß nicht bezweifelt werden, daß die Provinz Oberhessen mehr als zwei Buch Handlungen nöthig habe. Wie bekannt, haben auch schon zu einer Zeit drei Buchhandlungen dahier bestanden, die dem literarischen Ver kehr bei weitem nicht so günstig war als die unsrige, und ich kann mich auf das allgemeine Urtheil berufen, ob die dritten Buchhandlungen nicht infolge persönlicher Unfähigkeit ihrer Chefs zu Grunde gegangen sind. An Geschäften hat es keiner Handlung dahier jemals gefehlt. Fast alle Universitätsstädte Deutschlands, die eine gleiche Fre quenz haben wie Gießen, besitzen drei und mehr Buchhandlungen: ja Königsberg hat bei nur 3—400 Studtrenden deren gar 4. Die Provinz Rheinhessen zählt 6 Buchhandlungen und nur U soviel Einwohner als Oberhessen, Starkenburg besitzt deren 6 und soll jetzt die siebente erhalten-, beide Provinzen aber ermangeln vieler gelehrten Anstalten, die Oberhessen dem Buchhandel weit günstiger machen. Dadurch daß in Gießen von Zeit zu Zeit nur 2 Buchhandlungen bestanden, ist es denselben möglich geworden, ohne Grundcapital und bei glänzendem Auftreten ein enormes Vermögen zu sammeln. Dies allein könnte schon die Möglichkeit der Existenz einer dritten Buchhandlung beweisen. Außerdem ist es auch nicht meine Absicht, mich bloß auf den Sorti mentshandel zu beschränken, wie das höchstprcisliche Staatsministerium zu glauben scheint, sondern ich will auch Verlags- und Antiquarhandel damit verbinden. Bekanntlich ist der crstere kein Gegenstand der Con- currenz, da er die ganze civilisirte Erde zum Wirkungskreise hat; auch wird er im Vergleich mit den Localverhältnissen in neuester Zeit sehr schwach betrieben. Der Antiquarbuchhandel aber wird noch gar nicht kaufmännisch dahier betrieben, da er sich in den Händen einiger damit nicht vertrauter Juden befindet. Wie wichtig aber ein tüchtiges Anti quargeschäft für Gießens Verhältnisse ist, wage ich dem höchstpreislichen Staatsministerium nicht ausführlicher vorzustellen, da ich die Gründe dazu bereits oben angeführt habe. Nnr das erlaube ich mir zu er wähnen, wie mir in meiner kurzen buchhändlerischen Erfahrung unzäh. lige Fälle vorgekommen sind, daß mich Jemand um Bücherprcise gefragt und bei Angabe derselben geäußert hat, daß ihm von einem Antiquar Vs, ^ mehr oder das Doppelte rc. gefordert worden sei; der Uner fahrene wird auf diesem Wege unvorsätzlich und vorsätzlich betrogen. Wenn ich hierdurch bewiesen zu haben glaube, daß eine dritte Buchhandlung in Gießen gewiß bestehen könne, wenn der Unternehmer nicht aller Kenntnisse und Klugheit ermangelt, glaube ich mich hinsicht lich dieses Punktes auf die Zeugnisse des hiesigen Publicums beziehen zu dürfen. Während eines 9jährigen Aufenthalts dahier habe ich ohne Zweifel Gelegenheit genug gegeben, mich nach allen Seiten kennen zu lernen. Darüber sowohl als über die Zulänglichkeit der bestehenden beiden Sortimentsbuchhandlungen wolle das höchstpreisliche Staats- ministerinm die hiesigen competenten Behörden anhören; wenn ich mich nicht sehr täusche, so ist dem größten Theil des Publicums ein drittes buchhändlerisches Etablissement nicht nur nicht überflüssig, sondern erwünscht. Gewiß aber ist es dem höchstpreislichen Staatsministerium nicht entgangen, daß die bestehenden Geschäfte ein neues stets zu hin dern suchen, und daß also, weil nie geleugnet werden kann, daß die älteren Geschäfte durch neue mehr oder weniger leiden, nur der Aus länder aufs großherzoglich hessische Jndigenat sich Hoffnung machen dürfte, der ein im Großherzogthum Hessen noch nicht betriebenes Ge schäft etabliren wollte; ein solcher Fall jedoch möchte sich wohl nie er eignen. Für den geborenen Nassauer aber müßte eine Abweisung aus dem Grunde um so kränkender sein, als Nassau bisher den größten Theil seiner Studirenden auf die großherzoglich hessische Universität gesendet und neuerdings die Absicht ausgesprochen hat, dieselbe zur Landesuniversität zu bestimmen, auch geborene großherzoglich hessische Unterthanen stets mit Bereitwilligkeit als Staatsdiener und Bürger von Nassau ausgenommen worden sind, von deren ersteren ich namentlich aufzu führen vermag, die nicht wie der Unterzeichnete mit einer Inländerin verlobt oder verehelicht waren. Auf diese — man muß es gestehen — recht geschickte und auf die damaligen Zustände nicht bloß im Buchhandel manches interessante Streiflicht werfenden Ausführungen gestützt, bat nun Ricker um Revision der Acten und Ertheilung des Jndigenats sowie der Er- laubniß zum Betriebe des Buchhandels. Aber auch dies Gesuch wurde abschlägig beschieden; in den uns vorliegenden Actenstücken finden wir keine Gründe für die zweite Ablehnung angegeben. Unser Ricker verlor jedoch keineswegs den Muth. Unter dem 14. November 1831 wandte er sich mit einer alleruntcrthänigsten Bitte an Seine Königliche Hoheit Ludwig II. Großherzog von Hessen und bei Rhein und bat wiederholt um Ertheilung des Jndigenats und die Erlaubniß zum Betriebe des Buchhandels. Es war ihm inzwischen gelungen, von dem Gemeinderath zu Gießen nicht allein die Bereitwilligkeit zu seiner Aufnahme als Ortsbürger, sondern auch ein Protokoll über dessen Verhandlungen zu erlangen, wonach derselbe keinen Zweifel an der Möglichkeit des Bestehens einer dritten Buchhandlung in Gießen aussprach. Nach Anführung der schon in seiner früheren Angabe bemerkten Gründe zur Empfeh lung seines Vorhabens fährt Ricker fort: Diese sämmtlichen Gründe haben, wie Eure Königl. Hoheit ans dem allerunterthänigst angeschlossenen Gemeinderathsprotokoll aller gnädigst zu ersehen geruhen wollen, meiner Aufnahme in den hiesigen Ortsbürgerverband kein Hmdcrniß übrig gelassen, und nur in gleichem Sinne kann, wie ich vermnthen muß, Ew. Königl. Hoheit Provinzial- Landen das Jndigenat zu erwirken ; wie viel weniger werden Ew. K. ^H. einem Manne die Gnade, Allerhöchstdero getreuester Unterthan werden zu dürfen, zu verweigern geruhen wollen, der mit der Tochter eines im Dienste Ew. K. H. Universität ergrauten Mannes verlobt ist. Ew. K. H. haben Allerhöchstdero Unterthanen unbedingte Gewerbe abhängig zu machen, ein in Allerhöchstdero Landen noch nicht bestehen des Geschäft zu etabliren. Wie würde sonst diese allerhöchste Gnade zu erlangen sein, da der bekannte Gewerbfleiß in Allerhöchstdero Staaten alle Zweige umfaßt hat? Gestützt auf solche Gründe, die allerdings in, nach heutigen Begriffen, etwas byzantinischer Ausdrucksweise zur Geltung gebracht werden, glaubt der Bittsteller sein allerunterthänigstes Gesuch „vor dem höchsten Throne Eurer königl. Hoheit hoffnungsvoll niederlegen zu dürfen". Es ist uns nicht genau bekannt, welche Entscheidung hierauf erfolgte. Wahrscheinlich war es eine abschlägige, doch ist es auch nicht unmöglich, daß vorläufig gar keine Resolution erlassen wurde. Jedenfalls wollte aber Josef Ricker, der nun schon mehrere Monate petitionirt hatte, ohne irgend ein günstiges Ergebniß zu erreichen, dasselbe auf einem anderen Wege herbeizuführen suchen. Daß er denselben betrat, zeigt uns seine Findigkeit, Klugheit und Gesetzes- kenntniß. Er entwarf ein Gesuch an das Staatsministerium resp. die Provinzialregierung, welches seine Braut, Fräulein I C. Eckstein in ihrem Namen an die Behörde einreichte und worin sie um die Ertheilung der Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb nachsuchte. Der Wortlaut dieser Eingabe, die für ihre Zeit vielleicht ein Unicum sein mag, ist ganz charakteristisch, weshalb er hier folgen möge: Da mein Vater, der Großh. Universitäts-Actuar Eckstein dahier, das 74. Jahr seines Lebens und das 50. seines Dienstes so nahe zurück gelegt hat, und außer mir noch drei unversorgte Töchter hinterlassen wird,^ so sehe ich mich genöthigt, einer unsicheren Zukunft durch Er- und einer Einwohnerzahl von 300,000 Seelen nur zwei Buchhandlungen zählt, während die beiden andern Provinzen bei weit geringerer Be völkerung und ohne Universität deren 6 und 7 haben, wird ein anti quarisches Geschäft, das hier noch nicht besteht, mir eine Gelegenheit mehr darbieten, ein sicheres Auskommen zu finden. seines Gewerbes unbedingt zugesichert, und nach weiter vorliegenden höchsten Bestimmungen ist etwaige Uebersetzung eines Gewerbes kein Hinderniß, ein neues Etablissement darin zu begründen; daher wird es überflüssig, die hiesigen Verhältnisse näher zu berühren. Hierauf gestützt und in Beziehung auf die unbestrittene Wahrheit, daß in meinem Vaterlande bisher Frauen das Recht nicht abge sprochen worden ist, ein selbständiges Gewerbe zu betreiben, ja sogar Apotheken, die einen männlichen Vorsteher gesetzlich erfordern, zu besitzen, wie eine Menge Beispiele beweisen, daß auch sogar in
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