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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.04.1853
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1853-04-08
- Erscheinungsdatum
- 08.04.1853
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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517 1853'H 4553. Wkgcr in Brisen, 4554. Wcwmann'sche Bnchh. in Leipzig. 4555. r.0. Weigel in Leipzig. 4556. — — 4557. — — — 4558. Weiß in Stettin. 4559. — — — 4560. Wengler in Leipzig. 456!. — — — 4562. — — — 4563. Westerman» in Braun - schweig. 4564. — — — 4585. — — — 4566. — — — 4567. Wcychark» in Eßlingen. 4568. — — — 4569. Wicgandtö> Griebe» in Berlin. 4570. — — — 4571. — — — 4572. — — — Tinkhauser, Beschreibung d. Diöccse Brixen- (Wiener Kirchenzrq. 16.) Volckmar, das Evangelium Marcions. (Theol. Jahrbücher 2. — Ztschr. f. b. ges. luth. Theol. 2.) Macaulay, Gedichte. (Allgem. Z. 83.) Volclcmsnn, 6s orsculis sik^IIinis. (Lit. Centralbl. 14.) Förster, Gesch. d. dtschn. Kunst. (Ebd.) Michow, der Laufe Schutz und Lrutz. (Ztschr. f. d. ges. luth. Theol. 2.) Palmie, Preußens Königthum. (Ebd.) Buch, das, der christl. Religion. (Der Schulfreund I.) Krätzschm c r, musikal. Fremdwörterbuch. (Ebend.) Hasel, Humor. Scenen re. (Ebend.) Kapp, Leits, b. Unterr. in d. Geschichte. (Der Schulfreund 1.) Macaulay's ausgew. Schriften, von Stcger. (Berl. Feuerspritze 13.) — Gesch. Englands, v. Bescler. (Bremer Sonntagsbl. 12.) Rothert, der kleine Livius. (Sächsische Schulztg. 2.) Völker, Lehrb. d. Geographie. (Ebd. — Der Schulfreud 1.) Winkelmann's Elementaratlas. (Ebd.) Gropp, deutsches Drainbuch. (Ztschr. f. Landwirthe 3.) Kalender, evangel., v. Piper, f. 1853. (Ztschr- f. d. ges. luth. Theol. 2.) Lengerke, landwirthschaftl. Jahresschr. f. 1852. (Ztschr. s. Landwirthe 3.) — der Kardenbau. (Ebend.) Wiegande ii Grieben in Berlin. 4575. 4576. 4577. 4578. Wicnbrack in Leipzig. Wigand in Gdttingcn. G. Wigand in Leipzig. O. Wigand in Leipzig. 4581. 4582. . K. Winter in Heide!, bcrg. I. A. Wohlgcmuth in Berlin. 4586. 4587. 4588. 4589. 4590. 4591. 4592. Wöllcr in Leipzig. v. Zabcrn in Mainz. Zeh'sche Bnchi,. in Nürnberg. 2 Beobachtungen über Drainirunq. (Ebend.) Zeichnungen der wichtigsten Maschinen ,c. (Ebend.) Giseke, Carricrc. (Breslauer Atg. 66.) Studien, atlantische. (Europa 28. - Mi nerva 3.) Balladenbuch, dtschs. (Europa 28.) Bechstein's Märchenbuch mit Jllustr. v. L- Richter. (Liter. Centralbl. 14.) Stock har dt, die Drainage. (Ztschr. f. Landwirthe 3.) Lerikon, illustr., der Wirthschaftskde., v. Ldbe. (Jllustr. Ztg. 509.) Lieder, religiöse. (Spcner'sche Atg. 71.) Stowe, Sclaverei im Lande.d. Freiheit. (Der Salon 1, 2.) Wolfs, die naturgesetzl. Grundl. des Äckerbaues. (Ztschr. f. Landwirthe 3.) Fink, die Heilanstalten ic. (Ztschr. f. Psychiatric. X. 1.) Claudius, das todte Fischlein. (Ztschr. f. d. ges. luth. Theologie 2. — Der Schulfreund 1.) — das Häuschen am See. (Ebend.) — Marie Friedberg. (Ebend.) Wilberforcc, Ägathos. (Ebend.) Horn, Winter rc., Lebensbilder. (Der Schulfreund 1.) Nieritz, das vierte Gebot. (Ebend.) Moleschott, der Kreislauf des Lebens. (Dtschs. Museum 14.) Müller, prakt. Muster- tc. Buch des Rechnens. (Sächs. Schulztg. 14.) Nichtamtlicher Theil. Die literarischen Lchutzvcrträge zwischen Deutschlanv und Frankreich. (Schluß.) H. In unsenn letzten Aufsätze über diesen Gegenstand haben wir "uf eine Verordnung des sächsischen Ministeriums des Innern hingewiesen, in welcher sich dasselbe über die Handhabung des den Ausländern in Sachsen zu gewährenden Rechtsschutzes eben )o klar als bündig ausgesprochen hat. Hecvorgerufen ist dieselbe durch die Bedenken eines sächsischen Buchhändlers, welcher in der mehrerwähnten Verfügung der königlichen Kreisdirection vom 4- Juli 1844, wodurch der Antrag der Leipziger Musikalienhändler: ,,dem Schlüsse des §. 13 des Gesetzes vom 22. Februar 1844 die Auslegung zu geben, daß die Gestattung des dort erwähnten Vertriebs durch obrigkeitliche Bestempelung erfolge, zu welcher diejedesmali - 3en Vorräthe binnen vier Wochen vom Eintritt der in H§. 11 u. 12 unter 6 enthaltenen Bedingungen rc. zu bringen seien" zurückgewiesen worden war, eine erhebliche Zurücksetzung der Inländer zu finden ßlaubte, weil die Staatsregierung ausdrücklich erklärt hatte, daß sie nicht darauf eingehen könne und werde, zukünftigen hicrländischen Ver vielfältigungen von literarischen u. Kunsterzeugnissen, an welchen dem Unternehmer nicht ein Recht im Sinne deS §. 1 des Gesetzes zusteht, ^Nen Rechtsschutz einem berechtigten Inländer oder einem nach den Bestimmungen §. 12 berechtigten Ausländer gegenüber zuzusi- Rern und nur aus Billigkeitsgründen, die bis zum Erscheinen des Gesetzes bereits erschienenen derartigen Vervielfältigungen zum un- Schinderten Betriebe zulasscn könne. Es war dabei bemerkt worden, daß zwar jedem hiecländischen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler unbenommen bleibe, von der durch ß. 13 des Gesetzes begründeten Zwanzigster Jahrgang. Eonnivenz bis zu ihrem durch §§. 8 u. 10 bczeichnctcn Endpunkte Gebrauch zu machen, daß dies jedoch lediglich aufseine Gefahr ge schehe, wegen der Verluste, die ihn nach §§. 6, 7, 8 u. 9 treffen könnten, sobald diese Eonnivenz in jedem einzelnen Falle nach den bestehenden Grundsätzen aufhören müsse. Da nun noch über- dieß hervorgehoben war, daß es für alle hierländische literarische und artistische Gcwerbtreibende nur ei n unfehlbares Mittel gebe, sich we gen aller ihrer, derselben etwa noch ausgesetzten Unternehmungen sicher zu stellen, nämlich den rechtzeitigen Erwerb einer eignen Be rechtigung, im Sinne des §. 1 oder wenigstens §. 12 unter 6 deS Gesetzes, — auf diesem Grundsatz beruht bekanntlich dieTauchnitz'sche Ausgabe englischer Autoren, welche durch den englisch-preußischen Vertrag hervocgerufen wurde —> so leuchtet ein, daß die gehegte Be fürchtung wenigstens nicht aus der Luft gegriffen war- Durch das Dekret der französischen Republik vom 28. März 1852 wird das unbedingte Autorrecht für die im Auslände erschie nenen Werke anerkannt und im 2 Artikel eben so unbedingt der Vertrieb von Nachdruck, ohne Beschränkung auf die Zeit seines Erscheinens, verboten. Es gewinnt sonach den Anschein, daß jeder Franzose durch einfache Bezugnahme auf das Gesetz die Beschlag nahme und das Verbot der in Sachsen im Verkehr befindli chen Nachdrucke erzielen könne, da die Regierung ausdrücklich abgc- lchnt hat, die vor Erfüllung der durch Art. 8 u. 10 vorgesehenen : Bedingungen erschienenen Nachdrucke, durch Stempelung zum wei tern Verkehr zuzulasscn. Unter diesen Umständen stellt sich der Zu- i tritt zu dem Hannover'schen Vertrage, welcher den Verkauf der früher Erschienenen Nachdrucke vertragsmäßig sichet, als ein Gewinn ! für alle dar, welche bisher in gutem Glauben sich mit Herstellung j unverbotcner Nachbildungen befaßt haben. Auf diesen Anschluß war 75
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