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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.04.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1930-04-22
- Erscheinungsdatum
- 22.04.1930
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- Deutsch
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92, 22. April 1930. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel. Jochen Ehbets: 30 Holzschnitte. (Gewidmet von vr. Alfred Fischer,) Armin Renker: Uber das Papier. (Gedruckt in 500 Exemplaren, gewidmet von Armin Renker, Robert Steinberg und Franziska Steinberg.) Zu erwähnen wäre noch die von der Folkwangschule für Gestaltung gedruckte Mitgliederliste, die originelle Speisekarte in Linoleumschnitt von Julius Röttger und die Tischkarten, ebenfalls in Linoleumschnitt, von Gerda Schmidt, beides Schüler von Professor Roefsing. Erich Haake. Die Notgemeinschaft des Deutschen Schrifttums verlegte ihr Büro am 15. April nach Berlin-Wilmersdorf, Kaiser platz 18 pt. rechts. Telefon Pfalzburg 5463. Mit der Ge schäftsführung wurde Alfred Richard Meyer beauf tragt. Sprechstunde: Dienstags und Freitags von 12—2 Uhr. VerkekröNLckrickterr. Drucksachen, Geschäftspapiere und Mischsendungen nach der Freien Stadt Danzig sind vom 1. Mai an gegen die innerdeutschen Gebührensätze nur noch bis zum Höchstgewicht von 500 § zulässig. Sendungen dieser Art von mehr als 500 A unterliegen von dem ge nannten Zeitpunkte an den Gebührensätzen des Vereinsverkehrs. Briefpäckchen und sonstige Päckchen bleiben im Verkehr mit dem Gebiet der Freien Stadt Danzig nach wie vor zugelassen. ?ersonalnackriekten. Jubiläum. — Herr Max Manicke, Teilhaber der Firmen Buchhandlung Karl Schmelzer und I. Bettenhausen in Wien, ge boren am 18. November 1868, kam am 1. April 1905 von der Firma Georg Stilke in Berlin nach Wien und trat in die Buchhandlung Karl Schmelzer als Prokurist ein. Das Jubiläum der 25jährigen Geschäftstätigkeit des Herrn Max Manicke in Österreich wurde in einer Feier mit inniger Note im Kreise seiner Gesellschafter, der Herren Karl Schmelzer jun. und vr. Herbert Bettcnhausen jun., von Vertretern der Angestellten der Firmen sowie Vertretern der Be rufsorganisation mit Syndikus vr. Wisloschill, Herrn Handels kammerrat Korporationsvorsteher Josef Abheiter, und durch herzliche, persönliche Glückwünsche der Herren Teilhaber Karl Schmelzer sen. pnd vr. Stilke begangen. Herr Schmelzer sen. freute sich insbe sondere, seinem Mitarbeiter bekennen zu können, das; derselbe, mit besonderem Organisationstalent begabt, als Meister der Ra tionalisierung in Wien trotz schwerster Wirtschaftskrisen ein Muster geschäft aufrecht erhalten konnte. Herr Manicke war nicht nur ein ungemein tüchtiger Buchhändler und Kaufmann, er war auch allen Angestellten stets ein Freund und Kamerad. Er hat es ins besondere in der Zeit, als die Harmonie zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer außerordentlich schwer aufrecht zu erhalten war, ver standen, die Mitarbeiter zur gemeinsamen Arbeit auf das gesteckte Ziel hin einig zusammenzuschlietzen. Spreclrsaal Schädigung des deutsche« Berlagsbuchhaudels durch die Selbstverläge der Reichsbeamten. In erschreckender Anzahl geben Beamte des Reichsfinanzmini steriums und der Reichsfinanzverwaltung in letzter Zeit Gesetze, Kommentare, Lehrbücher und andere Fachwerke »Im Selbstverlag« heraus. Jedem Schriftsteller bleibt das unbenommene Recht, seine Bücher, soweit sich kein Verlag — den die meisten heute wohl ver geblich suchen — findet, auf eigene Kosten drucken zu lassen, um sich so den legitimen Schriftstellern einzureihen. In diesem Falle handelt es sich aber um eine andere Gattung von Autoren: sie sind weniger ehrgeizig als geschäftstüchtig. Sie haben sich errechnet, daß die Herstellungskosten nur einen Teil des Verkaufspreises aus machen. Die Kalkulation des Verlegers, welcher Buchhändlerrabatt, Honorar, Steuern und allgemeine Unkosten (von einem Gewinne ganz zu schweigen) mit einbeziehen muß, ist ihnen gänzlich unbe greiflich. So gingen also immer mehr Autoren dazu über, ihre Bücher selbst herauszugeben. Einzelne Beamte haben Serien bis zu einem halben Dutzend Bücher herausgebracht und dritte Personen zur Be wältigung der Verlagsarbeiten mit herangezogen. Die Verleger gleicher Spezialgebiete werden doppelt geschädigt: Einmal wird der Verkaufspreis ihrer Werke durch die wilde Kalku lation der Selbstverleger unterminiert, und zum anderen wird der Absatz ihrer Produktion gänzlich stillgclegt, denn die Verfasser, fast ausnahmslos Beamte in gehobener Stellung, beherrschen den Markt im wahren Sinne des Wortes: sie stehen dem Käuferkreis, der wiederum ganz scharf umgrenzt ist, als Vorgesetzte vor, und so ist es leicht, die selbstverlegten Bücher obligatorisch einzuführen und abzusetzen. Soweit die moralische Schädigung des deutschen Verlagsbuch handels. Die Angelegenheit hat aber noch eine rechtliche Seite. Das Neichsbeamtengesetz (RBG.) sagt ausdrücklich, daß kein Reichs beamter ohne vorherige Genehmigung der obersten Neichsbehörde einer Nebenbeschäftigung, mit welcher eine fortlaufende Remunera tion verbunden ist, nachgehen oder ein Gewerbe betreiben darf (§ 16). Ob und wie weit und mit welcher Begründung eine Genehmigung zur Eröffnung eines Verlages, also eines kaufmännischen Betriebes, erteilt wird, Steuern abgeführt werden usw. entzieht sich unserer Kenntnis. Das RBG. läßt der wissenschaftlichen, künstlerischen und schriftstellerischen Betätigung weitesten Raum, wünscht und fördert sogar die fachschriftstellerische Arbeit. Der Autor bekommt dafür sein Honorar und dürfte damit auch hinreichend entlohnt sein. Aus drücklich teilt auch die Rechtsauffassung die Ansicht, daß die Ge nehmigung nicht erteilt werden darf, wenn die gewerbliche Neben beschäftigung mit selbständigen Unternehmen dadurch in Wettbewerb tritt, was beim Verlag ohne Zweifel der Fall ist. Demgegenüber wird aber an anderer Stelle unbegreiflicherweise wieder gesagt, daß schriftstellerische Arbeit auch dann nicht als Gewerbe anzusehen ist, wenn der Beamte seine Schrift im Selbstverlag erscheinen läßt (RDH. 15. 1. 04 und 7. 4. 14, Schulze-Simons 265, 276). Man weih also offenbar nicht immer klar zwischen schriftstellerischer Tätig keit, die durch Honorar entlohnt wird, und kaufmännischer Tätig keit, die auf einen Gewinn gerichtet ist, zu unterscheiden. Es wäre außerordentlich zu begrüßen, wenn das neue Reichs beamtengesetz eine endgültige Klärung dieser Dinge brächte und eine ministerielle Verfügung den Selbstverlcgern, soweit sie im Dienstverhältnis stehen, recht bald das Handwerk legte. T. Achtung! lübreria ckel lüttorio, Rom, Corso Umberto 330 (A. Twietmeyer, Leipzig). Walter S. Re sch, München, Lindwurmstr. 1201 (Theodor Krische, Erlangen). Krankenschwester Olly Schreiber (Antiqu.-Bh. G. Bäsold, Görlitz). W. Stockhausen, Buenos Aires (Koehler L Volckmar A.-G. L Co., Abt. Ausland, Leipzig). I^rrells 6ook8dop, Sidney (vr. Arnold Keller, Berlin-Wittenau, Triftstr. 64). Vor Anknüpfung von Geschäftsverbindungen empfehlen die in Klammer stehenden Firmen, sich an sie zu wenden. Inhaltsverzeichnis. Bekanntmachung: Festausschuß des B.-V. betr. Kantate-Ver anstaltungen. S. 369. Artikel: Sprachsünden und Verlegerkunst. Von Robert Voigtländer. S. 369. Sprachverkümmerung. Von Robert Lutz. S. 370. Was kann der Verleger an Manuskripten ändern? Von Ludwig Deubner. S. 371. Warum braucht die Jugend von heute noch Bücher? Von Erich Sielaff. S. 371. Der Tag des Buches 1930. S. 373. Kleine Mitteilungen S. 374—376: Deutsche Buchhändler- Lehranstalt / Die Albanische Nationalbibliothek / Aus Belgien / Aus Polen / Der Bücherbestand der Universitätsbibliothek in Jena im Jahre 1679 / Der Essener Bibliophilen-Abend / Die Notgemeinschaft des Deutschen Schrifttums. Verkehrsnachrichten S. 376: Drucksachen nach Danzig. Personalnachrichten S. 376: Jubiläum Max Manicke, Wien. Sprechsaal S. 376: Schädigung des deutschen Verlagsbuchhandels durch die Selbstverläge der Neichsbeamten / Achtung! Berantwvrtk. Schriftleiter: Franz Wanne r. — Verlag: Der Börsenvcrein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: E. H e d r i ch N a ch f. Sämtl. in Leipzig. — Anschrift d. Schriftlettung u. Expedition: Leipzig C 1, Gerichtsweg W lBuchhändlerhaus), Postschlieszfach 274/76. 376
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