Suche löschen...
                        
                    Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-05-19
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1884
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18840519
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188405193
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18840519
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel - Jahr1884 - Monat1884-05 - Tag1884-05-19
 
 
- Monat1884-05 
 
- Jahr1884 
- Links
- 
            Downloads
            - PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
- 
                              Volltext Seite (XML)
                              
                              Hk, 19 Mai. Amtlicher Theil. 2813 Versammlung nahezu einstimmig verlangt wurde, infolge Annahme der Meißner'schen Resolution. Ich habe Ihnen bereits heute im Geschäftsbericht den Wortlaut dieser Resolution vorgetragen; ich halte es aber durchaus nicht für überflüssig, Sie nochmals auf diesen Wortlaut hinzuweisen, auf den Wortlaut jener Resolution, die Sie in der vorigen Hauptversammlung ohne jeglichen Einspruch — mit Ausnahme eines einzigen Bedenkens — nahezu einstimmig annahmen. Der Wortlaut dieser Resolution war folgender: „Der Vorstand des Börseuvereins möge in Verbindung mit dem Vorstand des Verbandes der Provinzial- und Lokalvereine in Berathung treten, in welcher Weise die allseitig anerkannten, im deutschen Buchhandel gegenwärtig herrschenden Mißstände, namentlich bezüglich der Schlenderei gelindert oder beseitigt werden können dadurch, daß der Börsenverein die Erledigung der schwebenden Fragen in den Kreis seiner Wirksamkeit zieht" u. s. w. Meine Herren! Nach der Annahme dieser Resolution mußte entschieden Ihr Vorstand von der Ansicht ausgehen, daß Sie bezüglich der Prinzipicnsrage der Ansicht seien, es sei in der That nun soweit gekommen, daß der Börsenverein die Bekämpfung der Schleudern in den Kreis seiner Ausgaben hineinziehen solle. Denn, meine Herren, der Wortlaut, den Sie damals angenommen haben ohne jeden Widerspruch, läßt ja darüber doch wahrhastig keinen Zweifel. Wir waren nun selbstverständlich sehr erstaunt, alz sofort nach Bekanntmachung des Antrags sich trotzdem eine Agitation von den verschiedensten Seiten gegen denselben erhob und Vorwürfe erhoben wurden, allerdings von theilweise auffallender Haltlosigkeit. Zunächst wurde uns schon vorgeworsen, daß wir nicht eine außerordentliche Hauptversammlung einberusen hätten. Meine Herren, das richtet sich doch eigentlich von selbst. Wenn man den ganzen Verlauf der Debatten über diesen Antrag, schon ehe er in der Hauptversammlung gestellt worden, verfolgt, so muß man es geradezu für einen Nonsens erachten, zu verlangen, daß der Vorstand nur wegen dieses Antrages im Laufe des Jahres eine außerordentliche Hauptversammlung ausschreiben und Sie deshalb nach Leipzig oder irgendwohin zusammenberufen sollte. Es sind aber noch weitere Vorwürfe gegen den Vorstand erhoben worden, als dieser seine stricte Pflicht erfüllte. Nichts Geringeres als Bruch eines früher cingegangenen Engagements, Vertragsbruch, wurde dem Vorstande vorgeworsen ; und zwar aus Grund einer Erklärung, die von einem heutigen Vorstandsmitglied vor 4 Jahren hier in der Hauptversammlung abgegeben wurde. Meine Herren, ich will hier ganz bei Seite lassen die Frage, ob ein neuer Vorstand bei total veränderten Verhältnissen und gegenüber dem aus drücklichen Mandat einer Hauptversammlung genöthigt ist, sich an ein von einem früheren Vorstande gegebenes Versprechen, an eine von einem früheren Vorstande gegebene Erklärung zu halten. Es wäre das allerdings eine Auffassung, gegen die wir mit aller Macht protestircn müßten. Man wird in der That von einem Vorstand nicht »erlangen können, daß er sich an eine Erklärung, die von einem früheren Vorstand gegeben wurde, gebunden erachte; denn, meine Herren, wozu hätten wir dann sonst Neuwahlen? Warum würden Sie neue Leute in den Vorstand wählen, wenn Sic andererseits von denselben verlangten, daß sie in allen prinzipiellen Fragen sich ganz genau aus den Standpunkt stellen, auf dem ein früherer Vorstand gestanden hat? Das hätte ja keinen Sinn. Also, meine Herren, ich glaube, wir könnten sogar in dem eben erwähnten Falle den uns gemachten Vorwurf mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Aber es kommt dazu noch, daß der Betreffende, welcher diese so vielfach angezogene Erklärung damals abgab, nicht einmal Mitglied des damaligen Vor standes war. Herr Morgenstern, welcher jene Erklärung abgab, behält sich vor, Ihnen seine Motive persönlich darzulcgen, und ich glaube, ich kann deshalb über diesen Punkt jetzt weiter gehen. — Es war mir wirklich erwünscht, mich hierüber aussprechen zu können; denn, meine Herren, ich wollte, daß einmal in der Hauptversammlung auf's Entschiedenste dieser Vorwurf auf seine Berechtigung oder Grundlosigkeit geprüft werde. So wie ich Ihnen die Sache vorgetragen habe, verhält sie sich wirklich; und wer etwa der Ansicht ist, sie verhalte sich anders, und dies beweisen zu können glaubt, den fordere ich auf, sich zum Wort zu melden, damit wir ihm zu Red'und Antwort stehen können. (Bravo!) Meine Herren! Ich gehe zu einer anderen Anklage oder zu einem anderen Vorwurf über. Es ist, — und leider von einer Seite, der wir eine gewisse Bedeutung nicht absprechen wollen, — der Vorwurf erhoben worden, die Schleuderei-Bekämpfung stehe über haupt nicht im Einklang mit den Zwecken des Börseuvereins. Es ist diese Behauptung ebenfalls belegt worden durch den Hinweis auf verschiedene srüher gethane Aeußerungen von Vorstandsmitgliedern und von Commissionsmitgliedern. Meine Herren, ich habe mir auch die Mühe genommen, die betreffenden Protokolle nochmals durchzulesen, und da bin ich zu der Ueberzeugung gekommen, daß die Sache denn doch ganz anders steht. Es liegt hier vor mir der gutachtliche Vortrag, erstattet von unserem Ausschuß zur Revision des Statuts, in welchem ganz deutlich von der damals eingesetzten Commission Folgendes erklärt wird: „Die Septembercommission hatte noch zwei Nummern angefügt, welche vom Ausschuß wiederum gestrichen wurden, nämlich: 7. Wegen gewerbsmäßig fortgesetzter Schleuderei K. I ck und H. 3. Absatz 3. 8. Wegen Mißbrauchs fremder Verlangzettel zum Zwecke der Täuschung über den wahren Besteller. Die Vereins- mitglieder sind hierin insoweit für ihr Personal verantwortlich, als sie nicht Nachweisen können, daß sie die nöthige Sorgfalt in Behandlung der ihnen anvcrtranten Verlaugzettel beobachtet haben." Gegen 7. sprach die schon bei K. I. entschieden ausgesprochene Ansicht, daß „Schleuderei" als eine für die allgemeine An wendung zu unbestimmte Bezeichnung, die je nach localen Geschäftsbräuchen verschieden zu deute» sei, im Statut vermieden werden müsse. Außerdem könne aber sehr wohl in besonders grellen Fällen fortgesetzter Schleuderei ein Verstoß gegen den Eingang des K. I : „Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Wohles, sowie die Vertretung der Interessen des deutschen Buchhandels im Allgemeinen und seiner Angehörigen im weitesten Umfange" gesehen werden und es wäre für solche Fälle ein Vorgehen gegen den Betreffenden aus H. 2. all S. Wohl zu begründen. Das, meine Herren, ist die amtliche Aeußerung der Commission, ans Grund welcher damals unser Statut angenommen wurde; und ich glaube, wenn wir auf private Aeußerungen von damaligen Vorstandsmitgliedern und Comitämitgliedern Hinweisen wollen, um zu begründen, daß die Bekämpfung der Schleuderet niemals Sache des Börsenvereins sein könne, so kann der Vorstand mit viel größerem Fug und Recht aus dieses amtliche Document Hinweisen, nach welchem in der That jener Paragraph dazu geschaffen wurde und seine Form dazu erhielt, damit in besonders grellen Fällen die Schleuderei doch vom Börsenvercin bekämpft werden könne.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
 
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder