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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.09.1929
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1929-09-14
- Erscheinungsdatum
- 14.09.1929
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- Deutsch
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X- 214,14. September ISS». Redaktioneller Teil. Börsenblatt f.d.Dtschn. Buchhandel. ten. R. V.) im Sinne des Artikels 9 der revidierten Berner Übereinkunft vom IS. November 1908 festzuhalten. 2. Bestehen Zweifel, ob ein Schriftwerk als Zeitung oder Zeitschrift anzu sprechen ist, so sollen die gesetzlichen Bestimmungen, die für Zeit schriften gegeben sind, auf die Behandlung dieses Zwcifelsfalles Anwendung finden. 3. Der Titel, Untertitel und die Bezeich nung von Abteilungen einer Zeitschrift einschließlich der Gliede rung ihres Stoffes und ihres Aufbaues sind urheberrechtlich zu schützen. Der Reichsverband wendet sich weiter ausdrücklich gegen den in Rom von der Italienischen Regierung und dem Büro der Berner Konvention gemachten und durchgesetzten Vorschlag, den Art. 9, Abs. 2 der Konvention dahin zu ändern, »daß der Unter schied in der rechtlichen Behandlung der Zeitungen und Zeitschrif ten überhaupt in Wegfall kommen, und daß alle Artikel, und zwar nicht nur politische, sondern auch wirtschaftliche, religiöse und ähnlichen Charakters, abgedruckt werden dürften, wenn ihre Wiedergabe nicht ausdrücklich untersagt ist.« Der Reichsverband, vertreten durch Rechtsanwalt vr. Kurt Alexander, bittet, zu den Verhandlungen um Übertragung der römischen Beschlüsse auf das innerdeutsche Recht zugezogen zu werden, um dort sein reiches Material für seine Wünsche vor legen zu können. XVI. Photographieschutz. Der Centralverband deutscher Photogra- Phen-Vereine und -Innungen, Erster Vorsitzender Lorenz Tie bemann, wünscht zum 8 31 des Kunstschutz gesetzes, daß dem Photographen auch bei nur objektiver Ver letzung seines Rechtes der Anspruch auf angemessene Vergü tung gesetzlich zugebilligt werde, ganz gleich, ob ein subjektives Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) hinzutretc oder nicht. Die gegenwärtige Rechtslage sei nicht völlig sicher. — Auch fehle eine klare Vorschrift, daß sowohl bei befugter als auch bei unbefugter Nachbildung ber Name des Urheber-Photo graphen genannt werden müsse. — Endlich wird eine Ver längerung der Schutzfrist auf mindestens 20 Jahre beantragt. XVII. Buch-, Kunst- und Musikalicnhandel. Der Deutsche Musikali en-Vcrlcgcr-Berein wünscht Änderung des 8 21, Ziffer 3 des Gesetzes über Urheber recht — Aufnahme kleinerer Kompositionen in Sammlun gen für den Schulunterricht — dahin, daß der Be nutzer stets sine angemessene Entschädigung zu zah len habe. Der Börsenverein der Deutschen Buchhänd ler, der Deutsche Be rle ge r v e re in, die Deutsche Buchhändlergilde, die Vereinigung der Kunst verleger, die Bereinigung der Bühnenverleget sind in dem Sonderhefte des »Grünen Vereins» nur mit kurzen Erklärungen vertreten, daß sie sich noch nicht äußern könn ten. Bekanntlich hat es der Börsen verein übernommen, die ihm angegliederten Verbände einheitlich zu vertreten; seine Äußerungen zur Sache sollen bald bekannt gegeben werden. Man sieht: an Wünschen, oft gegensätzlichen, fehlt es nicht. Aber jeder dieser Wünsche ließe sich, wenn man wollte, in einer Novelle zu den geltenden Gesetzen befriedigen. Meiner in Abschnitt VH (Bbl. Nr. 190) ausgesprochenen persönlichen Äußerung habe ich nichts hinzuzufügen. Ein Beitrag zur Derkausslehre. Von vr. K. Lubwig, Leipzig. Im Dezember vorigen Jahres kam eine Dame empört zu mir. Sie hatte in einer großen Buchhandlung einige Bücher sür ein 13jähriges Rädchen kaufen wollen. Sie verfolgt die Neuerscheinungen, ohne sich diese jedoch gedächtnismäßig etnzuprägen. Ein, zwei, schließlich drei Verkäufer bemühten sich, sie zum Kaufe irgendwelcher Bücher, von denen sie wußte, daß sie den Zweck schlecht erfüllen würden, zu 1000 bewegen. Sie lieh sich aber nicht bereden und versuchte ihr Glück anderwärts. Dort hörte sich ein sehr junger Verkäufer die Wünsche an und brachte ihr Karin Michaelis: Bibl, ur Hoscrichter: Fried«! Starmatz. Das war es, was die Dame wünschte, und hochbeglückt zog ste mit den Büchern ab. Die große Buchhandlung hat eine Kundin weniger, die kleine eine mehr. Ein jüngerer Altphilologe bestellt sich Blllmels Übersetzung: Ovlds Kunst zu lieben. Als er das Buch abholt, blättert er es aus und sagt mehr zu sich als zum gegenllbcrstchenben Verkäufer: Ach, das ist ja frei übersetzt. Darauf der Vcrkäuser mit vorwurssvollcm Lächeln: Hoffentlich nicht so frei wie Ovid selbst. Der sehr ehr- pusselige Käufer wies erregt zurecht: Ich glaube nicht, daß Sie wissen, was in Ovids Original steht. Und er ärgerte sich noch lange über die anmaßende Art des Verkäufers. Dazu noch ein Beispiel. Ein geistig sehr Interessierter hört von Dietrich-Steffens Biographie über Rudols Steiner und möchte von seinem Buchhändler Näheres über bas Buch wissen. Unter anderem erklärt der Buchhändler von hoher Warte herab: Je ver rückteres Zeug einer verbricht, um so besser kommt er durchs Leben und um so berühmter ist er. Im Verlaufe weniger Sätze hat der der Anthroposophie nahestehende Käufer festgestcllt, daß der Gehilse eine sehr verwirrte Anschauung von der Anthroposophie hat. Er fühlte sich verletzt, richtete sich nach den Worten des Buchhändlers und bestellt« schließlich das Buch woanders. Es ist schon seit einiger Zeit Schlagwort, Verkaufskunde oder Käuferkunbc zu treiben. Man übt sich ein aus Menschenkenntnis und Menschenbehandlung nach Ohren, Mund und Rase, Handschuh nummer und Fußgröße. Im allgemeinen wird man sich durch Kenntnisse aus diesem Gebiete das Verlausen auch erleichtern und im Falle L und 3 hätte mehr Menschenkenntnis sicher nichts geschadet. Aber diese Fälle sind nicht nur durch Menschenkenntnis zu bessern, sondern durch mehr Grundlegenderes, durch Menschlichkeit. Mehr Takt und vielleicht auch mehr Bissen hätten hier die Kunden nicht verärgert. Es ist im Buchhandel bekanntlich nicht allein mit Reklame und raffinierter Käuferpsychologie ein Geschäft zu machen, sondern es wird hier auch eine gewisse Warenkunde verlangt, eine Warenkunde über den Inhalt des Buches und weitergreifend über die die Bücher erzeugenden geistigen Strömungen, um aus solcher Kenntnis heraus Menschen und Büchern gerecht zu werden. Noch lebt der Bilcherverkäuser zum größten Teile von den geistig interessierten Leuten. Bücher sind noch nicht eine Ware wie Zahn pasta, Rasierklingen und Derartiges. Diese kann man mit Gewalt der Masse suggerieren, und hat man durch alle mögliche Suggestion den nötigen Umsatz erzwungen, so hat sich das Geschäft gelohnt. Man sucht einen neuen Artikel und ein neues Geschäft. In den westlichen Ländern macht man mehr und mehr auch im Buchhandel auf diese Weise Geschäfte. Daher kommt die große Schlagerfucht und das dauernde Uberbieten in Neuerscheinungen, die mit Superlativen in das Gehirn des Käufers gehämmert werden. In Deutschland sind wir — man kann wohl sagen erfreulicherweise — geistig in der großen Masse noch nicht ganz so weit. Um es kurz zu machen, wir dürfen bei den gegenwärtigen Un tersuchungen über die Hebung der Verkaussergebnisse im Buchhandel nicht nur im Äußerlichen stecken bleiben und nur die Warenhaus verkaufskunde amerikanischen Ursprungs zu erwerben trachten, son dern wir dürfen nicht vergessen, die Verkäufer auch über den Inhalt des Buches zu schulen. Denn das Buch hat eine Seele, und — auch wenn man den Sinn des Tages des Buches recht versteht — so soll man dem Buchvcrkaufe vor allem um des geistigen Gehaltes und der geistigen Wirkung des Buches willen dienen. Um in diesen Fragen mit den Büchern vertraut zu sein, braucht der Buchhändler geistige Schulung grundlegender Art. Er muß mit dem geistigen Leben der Gegenwart und seinen entwicklungsbedingten oder durch geschichtliche Einsicht verständnisbedingteii Strömungen einigermaßen vertraut sein. Praktisch gesprochen verlangt das, daß er in Lite ratur Mt beschlagen ist, nicht nur Kenntnisse hat, sondern selbständig, sachlich und vornehm urteilen kann. Und nicht nur mit den lite rarischen Bewegungen muß der Buchhändler vertraut sein, sondern auch mit den allgemein geistigen, kulturellen, wissenschaftlichen, oder wie man sie sonst zusammcnfassend nennen will. Dann wird es nicht mehr Vorkommen, um bei Konkretem zu bleiben, daß man sich prüde und vorwurfsvoll über Ovids itrs aniancki äußert, weil man den Geist des Altertums nicht versteht. Man wird nicht ver ständnislos und spießerlich über Rudolf Steiner urteilen, der von der Naturwissenschaft herkommt, ein Jahrzehnt lang am Goethe- und Schiller-Archiv zu Weimar Goethes naturwissenschaftliche Schriften bearbeitete, dessen visionär gedankliche Kraft ungeheuer Ist und dessen Lebensführung nur Vorbild sein kann.
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