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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-12-17
- Erscheinungsdatum
- 17.12.1884
- Sprache
- Deutsch
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Nichtamtlicher The». -V 298, 17. Decembcr. 6022 angehören. In den Niederlanden ist hauptsächlich den Brüdern des gemeinsamcn Lebens nachzugehen, die sich dort vorzugsweise mit dem Plattendrucke beschäftigten. Für Deutschland ist aus dem Dialekt, dem Papier, den Holzschnitten und dem Colorit der Werke festzustellen, welche in Köln, welche in Schwaben, Franken und Bayern entstanden sind. — Daran schließt sich die Frage nach der Entstehungszeit Etwa 80 Jahre lang, 143S—1495 ist der Holztafeldrnck betrieben worden. Welches ist ungefähr die chronologische Reihenfolge der Bücher? — Die dritte Frage endlich ist die nach den Vorlagen, auf welche die Holzschnitte der Blockbücher zurückgehen. Die erste Thätigkeit der ^ylographen bestand darin, alte im Mittelalter beliebte handschriftliche Werke in Massen zu verbreiten, und so schließen sich die Holzschnitte fast durchgängig an Miniaturen alter Manuscripte an. Es gilt, diesen Zusammenhang möglichst genau nachzuweisen, denn erst wenn man die Miniaturvorlagen kennt, ist man im Stande die stilistischen Unterschiede zu erklären, welche die Holzschnitte der einzelnen Bücher aufweiscn. Man kann nicht sagen, daß alle diese Fragen von Dutuit endgiltig gelöst worden sind. Schon die Beschreibung der Werke ist bei ihm wieder ebenso ungleich wie in allen früheren Be arbeitungen. Die 4rs inorisnäi, die Armenbibel, die Apokalypse, das Canticum, das Paternoster, das Defensorium und das 8xo- oulum salvationis werden erschöpfend behandelt, während die anderen dreißig Holztafeldrucke in einer „dlvtios sonnnaire" kurz abgcthan werden. Wie das zu rechtfertigen ist, weiß ich nicht. Ucber jene sieben Hauptwerke lagen schon ausführliche Arbeiten vor, während über diese dreißig kleineren bisher nur ungenaue Notizen vorhanden waren. Gerade sie hätten diesmal genau be handelt werden müssen. Auch die Classification der einzelnen Ausgaben ist nicht immer befriedigend. Die schöne Weigel'sche Ausgabe der Lrs morisnäi wird Wohl auch in Zukunst noch als Lckitio prinoops zu gelten haben, und cs wird kaunr Jemand bereit sein, mit Dutuit in ihr nur die Kopie einer älteren nieder ländischen Ausgabe zu sehen. Bei der Zeitbestimmung ist ebenfalls Manches nicht stich haltig. Wenn z. B. Dutuit die Entstehung des Vaterunser nicht nach 1420 setzen will, so wäre schon eine bessere Begründung für diese Ansicht nothwendig gewesen, als der Hinweis aus die stilistische Uebercinstimmiing mit dem Brüsseler Holzschnitt von 1418, den doch beinahe Alle in das Jahr 1468 zu setzen pflegen. Und auch die Frage nach dem Zusammenhang der Holzschnitte mit alten Miniaturen wird erst nach vielen weiteren Special forschungen entschieden werden können. Aber trotz dieser Mängel ist bei Dutuit eine Fülle neuen und dem Sammler wie dem Bibliographen hochwillkommenen Materials angehäuft. In richtiger und ancrkennenswerther Weise hat Dutuit stets zuerst die Ansichten früherer Forscher — Heinecken, Sotheby u. A. — mitgetheilt und diesen seine eigenen entgegen gesetzt, die fast immer fein und genau begründet werden. Es ist neu und von großem Interesse, daß die französische Ausgabe der niorionäi (U'art an rnorior), das älteste gedruckte fran zösische Buch, nicht in Frankreich, sondern in Köln entstand; daß die Holzschnitte des Vaterunser auch in einem handschriftlichen „öpirituala Uorneriuin" von 1440 Vorkommen, — und vieles Andere. Auch die viele» dem Buche beigegebencn Nachbildungen werden erwünscht sein, ganz abgesehen davon, daß sie es dem Forscher ermöglichen, Dutuit's Beweisführung immer selbst mit zu controliren. So können wir nur wünschen, daß auch die beiden folgenden Bände des Werkes, welche die Einzelblätter und illn- strirten Bücher des fünfzehnten und sechzehnten Jahrhunderts! behandeln sollen, sich aus gleicher wissenschaftlicher Höhe wie der erste Band halten. Möge der Verfasser aber, um das zu er reichen, hauptsächlich auch die Sammlungen und Bibliotheken Deutschlands genau studiren, die er bis jetzt noch wenig zu kennen scheint. Geschieht dies und wird dieselbe Methode wie beim ersten Bande weiter verfolgt, dann wird sein Buch unsere Kenntniß der alten Jncunabeln sicher nicht unwesentlich erweitern. Au« dem Protokoll der Generalversammlung des sechsten deutschen Schriststcllertages zu Schandau am 7. September 1884. Schluß aus Nr 287. vr. Robert Keil-Weimar: Ich stelle den Antrag: mit Rückbezug aus die betreffenden Beschlüsse, welche zu Darm stadt beim fünften Schriftstellertage gefaßt worden sind, zur Tagesordnung überzugehen. Würde mein verehrter College Träger der Darmstädter Generalversammlung beigewohnt haben, so würde er seinen langen, gewiß hochinteressanten Bortrag heute vielleicht unterlassen haben. Wir haben dort die ganze Sache der eingehendst-» Erwägung und Berathung unterzogen auf Grund eines wirklich classischen Vertrages eines Wiener Leihbibliothekars Last und wir haben darauf, beide Theile, sowohl die Vertreter der Ansicht des Herrn Träger, wie die der anderen Partei, der ich angehöre, — in dem Betracht, daß die jetzige Gesetzgebung nicht wie der Herr Antrag steller meint, schon jetzt uns die Handhabe gibt, sondern vielmehr dem Leihbibliothekar gestattet, ohne Vergütung des Autors zu verleihen; in der Erwägung aber, daß dieses Recht bem höheren sittlichen Recht und der Billigkeit entgegensteht, d p; es unbillig ist, daß diese bisherige Einrichtung sortbesteht, — eine Resolution gefaßt dahingehend, daß der Schriststellertag diese Unbillig keit als vorliegend anerkennt, und es hat die General versammlung des Allgemeinen Deutschen Schriftstellerverbandes erklärt: Die Benutzung der literarischen und musikalischen Werke zu ge werblichen Zwecken in den Leihbibliotheken verpflichtet diese Gewerbe zu einer entsprechenden Entschädigung an die geistigen Eigenthümer; sie beauftragt den Vorstand des Verbands jene Schritte zu thun, die geeignet sind diesen Anspruch zu allseitiger Anerkennung und gesetzlichem Schutze zu führen. Der Antrag, der heute gestellt worden ist, will im Grunde gar nichts anderes, als was wir in Darmstadt beschlossen haben; es würde meines Erachtens höchst bedenklich sein, Beschlüsse auf einem Schriststellertage in diesem Sinne zu fassen und auf dem nächsten, so wie Herr Träger will, das Gegentheil auszusprechcn. Das ist meines Erachtens mit der Würde des Schriststellertags und Verbands nicht Wohl vereinbar. Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß mehrere Wege ge geben sind, nm den Auftrag, den der Vorstand bekommen hat, zur Ausführung zu bringen. Man kann entweder versuchen ein Nach tragsgesetz zu dem Urhebergesetze zu erlangen; oder man kann eine Petition an die mit der Ausarbeitung des deutschen Civilgesetz- buchs betraute Commission, insbesondere an die Abtheilung, welche das Obligationcnrccht zu bearbeiten hat, richten. Nach allen Richtungen hin ist dem Vorstände freie Hand gelassen seine Ent schließung zu fassen, was er im Interesse der deutschen Schriftsteller — denn von der Schweiz und Oesterreich kann hier nicht die Rede sein — für am besten hält. Mit Rücksicht also auf die in Darm stadt gefaßten Beschlüsse beantrage ich, über diesen Gegenstand zur . Tagesordnung überzugehen.
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