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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.07.1929
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- 1929-07-25
- Erscheinungsdatum
- 25.07.1929
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- Deutsch
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X- 170, 25, Juli ISA. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f.d.Dtschn. Buchhandel. Urheberrechtseintragsrolle. In der hier geführten Eintragsrolle ist heute folgender Ein trag bewirkt worden: Nr, 666, Freifrau Charlotte von Schau roth ge borene Laue in Gotha, geboren am 12. 8, 1866 in Magdeburg, meldet an, daß sie die Urheberin der unter dem Pseudonym C. vonDornau erschienenen, nachgenanntcn Werke sei: 1. Der heilige Strom, Roman, erschienen im Verlage von Theodor Gerstenberg vorm, Richard Sattlers Verlag in Leipzig, 1913, 2. Burg Tresa, Roman, erschienen in dem gleichen Verlage, 1914, 3. Hahn im Korde, Roman, desgl., 1915, 4. Killmanns mit'm Strich, Roman, desgl,, 1915, 5. Ich will's! Drei Novellen, desgl,, 1916, 6. Die Vetternreise, Roman, desgl,, 1917, 7. Eulenspiegel, Roman, desgl,, 1919, 8. Das gestohlene Ich, Roman, desgl., 1922, 9. Ich weiß warum! Roman, desgl., 1922, 10. Der Klecks, Roman, desgl,, 1924, 11. Leupolds Selige Witwe, Roman, desgl,, 1925. 12. Nipperchen, Roman, desgl., 1926, 13. Friede! wagt es! Roman, desgl,, 1927. Tag der Anmeldung: 27. Juni 1929. Leipzig, am 4. Juli 1929. Der Rat der Stadt Leipzig als Kurator der Eintragsrolle. (Deutscher Reichsanzeiger Nr.168 vom 22. Juli 1929.) Die buchhäridlerifche Abrechnung. Herr Reinhardt sagt in seinem Artikel kn Nr. 156, daß sich im Buchhandel in den letzten Jahren in der Abrechnung ein näher bezeichntes Gewohnheitsrecht herausgebibdet hat. Ob dies allgemein zutrifst, möchte ich bezweifeln, nachdem der Deutsche Verlegerverein z. B. in seinen Lieserungs- und Zah lungsbedingungen Vorsicht, daß über Kommissionssendungen, falls kein Abrechnungstermin vereinbart ist, im Zweifelsfalle am Schluß des Kalender-Vierteljahres Abrechnung zu erfolgen hat. Die A. w. V. steht andererseits eine halbjährliche Ab rechnung vor, auf die Herr Reinhardt bereits hinwies. Ob an dere Verlagsgruppen noch weitere Termine vorgesehen haben, entzieht sich meiner Kenntnis, sicher scheint mir, daß heute ein Tohuwabohu besteht und daß es für den Sortimenter kaum möglich sein dürfte, heute eine reguläre Abrechnung vorzu nehmen, die ganz den Wünschen der einzelnen Verleger ent spricht. Die von den Hamburger Buchhändlern erlassenen An zeigen sind m. E. für den Verlag ohne Bedeutung. Es ist doch wohl immer noch Handelsbrauch, daß der Fabrikant oder Her steller Lieferungsbedingungen für seine Ware ausstellt. Herr Reinhardt sagt sehr richtig, daß die frühere Abrechnung zur Ostermesse den großen Vorzug hatte, daß wenigstens einmal im Jahre ein großer Kehraus gemacht wurde. Daß auch hier wieder stabile Abmachungen, die sowohl für den Verleger wie für den Sortimenter bindend sind, getroffen werden sollten, halte ich für dringend nötig. Zahlreiche Verleger können heute aus finan ziellen Gründen auf die halbjährliche Abrechnung nicht ver zichten. Es ist dies auch durchaus begreiflich, da die Lieserungs- und Zahlungsbedingungen der Lieferanten heute allgemein an dere sind als eben vor fünfzehn Jahren. Die Zahlung eines zu schätzenden Pauschalbetrages denke ich mir nicht so leicht, denn der Sortimenter muß letzten Endes ja doch das Konto des Ver legers durchgehen und unter Umständen über die einzelnen Werke Nachforschungen anstellen, wenn er die Schätzung gewissenhaft machen will. Ich glaube, daß in der gleichen Zeit auch eine reguläre Abrechnung zu machen ist. Auch die von Herrn Petzold in dieser Angelegenheit gebrachte Sprechsaalnotiz in Nr. 162 sieht aus den ersten Blick einfacher aus, als sie m. E. für beide Teile ist. Die Auslieferung eines produktiven Verlages ist doch von den verschiedensten Werken sehr groß und Neuigkeiten werden unter Umständen ein Jahr lang versandt. Wenn nun 806 jedem Buch eine sogenannte gedruckte Beilage in Form einer Duplikatsaktur beigelegt werden soll, so bedeutet dies für einen umfangreichen Verlag eine große Belastung in der Expedition. Selbst wenn der Verlag diese Arbeiten übernimmt, wie denkt sich Herr Petzold die Handhabung von seiten des Sortiments bei zur Ansicht versandten Stücken? Bei vorheriger Herausnahme müssen die Begleitkarten bei Rückgabe wieder eingelegt oder mindestens berücksichtigt werden. Behält der Kunde aber das Buch, so wird er die Karte nicht berücksichtigen und der Sorti menter hat sie zur Abrechnung ebenfalls nicht. Ich glaube, daß die Handhabung auch für das Sortiment nicht so einfach ist, wie es Herrn Pctzold scheint. Wissenschaftliche Sortimente sagten mir, daß Ihnen die Ab rechnung nach den Richtlinien der Ä. w. V. sympathisch sei. Die früheren Zustände der Ostermeßabrechnung sehnen diese nicht wieder zurück. Für den Verlag scheint mir auch technisch die halbjährliche Abrechnung empfehlenswert, da der Verlag außer dem über den Absatz der Werke schneller ein klares Bild bekommt; nur sollten die Abrechnungstermine der verschiedensten Verlags- gruppen auch einheitlich sein. Ich glaube, daß mit einer Ab rechnung über im ersten Halbjahr geliefertes Kommissionsgut in der Zeit vom 1. Juli bis 1. Oktober und über im 2. Halbjahr ge liefertes in der Zeit vom 1. Januar bis 1. April beiden Teilen gedient ist. Der Sortimenter hat dann genügend Zeit. Nur sollten die Endtermine unbedingt eingehalten werden, auch in Bezug der Zahlung. München. P. K n o b l a u ch i. H. R. Oldenbourg. Nochmals die buchhändlerische Abrechnung. Aus verschiedenen Zuschriften entnehme ich, daß die meisten Kollegen nicht verstehen, was mit einer »summarischen Abrech nung» im Sommervierteljahr gemeint sei, vor allem aber mußte ich feststellcn, daß nicht nur in meinem, sondern in andern weit umfangreicheren Betrieben von dieser Vergünstigung gar kein Gebrauch gemacht wird. Aus diesem Grunde ist es vielleicht doch nicht überflüssig, wenn ich nochmals genauer aussühre, worin die summarische Abrechnung besteht. Ein Verleger sendet mir einen Rechnungsauszug, mit Einzelaufstellung, Aufstellung der Fakturenbeträge oder auch nur summarisch, wie es bei chm üblich ist. Die Gesamtsumme der Lieferungen im ersten Halbjahr ist Mk. 500.—. Wenn ich darüber eine Einzelabrechnung mache, so muß ich remittieren, zahlen und eine Disponendenliste aufstellen. Über sehe ich in der Disponendenliste ein Werk, so laufe ich Gefahr, daß es nachträglich nicht zurückgenommen wird, ich muß also sichere Unterlagen dafür haben, daß das Buch wirklich verkauft ist. Das festzustellen ist zeitraubend, vom Abschreiben der Titel ganz abgesehen. Will ich aber eine summarische Abrechnung machen, so brauche ich dem Verleger nur zu schreiben, daß ich mit seiner Ausstellung einig gehe, ich kann ihm, muß aber nicht, das zurück senden, was unbenutzt auf dem Lager steht, dann leiste ich dem Verleger eine Zahlung a conto, die meiner Schätzung und dem vorjährigen Absatz entspricht und bitte ihn, den ganzen übrigen Rest ohne Einzelaufstellung summarisch als Disponenden auf neue Rechnung zu übertragen. Das geht mit einem Federstrich und nimmt kaum mehr Zeit in Anspruch als die Bestätigung der Richtigkeit des Kontoauszuges, die ein ordentlicher Sortimenter ohnehin geben muß. Stellt sich heraus, daß der Verleger zu viel oder zu wenig bekommen hat, so gleicht sich das im nächsten Semester aus, die Vermeidung einer Einzelaufstellung gibt dem Sortimenter die Möglichkeit, alle Kommissionssendungen des ganzen Jahres am Ende zurücksenden zu können, während eine Einzelaufstellung diese Möglichkeit auf ein halbes Jahr wenigstens grundsätzlich beschränkt. Der Verleger hat ebenfalls den Vorteil einer er leichterten Abrechnung und er erhält sein Geld in den Sommer monaten, wo er es zur neuen Verlagsherstellung dringend nötig gebraucht.
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