Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.04.1929
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1929-04-23
- Erscheinungsdatum
- 23.04.1929
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19290423
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192904239
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19290423
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1929
- Monat1929-04
- Tag1929-04-23
- Monat1929-04
- Jahr1929
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
93, 23. April 1929. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. vereine. Er gehörte zu denen, die in den ersten 80er Jahren die Kreisvereinc als Träger der Reform über den Börsenverein, die Abstellung von Kundenrabatt und Schleuderei höher als das Ob oder Ob-nicht der Satzungsänderung des Börsenvereins stellten, vom Als-ob zu geschweige». Er stand mit Kröner gegen Brockhaus, er aber auch, als der Vorstand des Börsenvereins sich auf die Grundlage stellte: »Hinaus mit allen Bestimmungen gegen Schlcudcrec und Schleudere! aus dem Statut des Börsenvcreins und in die Kreise hinein-, rief auf der 2. Delcgierten-Konferenz, 1880, in die Versammlung: Wir erkennen an, daß die Bekämp fung der Schleudere! ferner nicht Aufgabe des Böcsenvereins sein soll; wir werden und können nicht verzichten auf die Bekämpfung der Schleuderei, denn wir betrachten es als Existenzfrage, aber wir werden einen anderen Kampfplatz aufsuchen, und dieser Saal wird diesen Kampf nicht wieder erleben. Die übrigen Mitglieder des Bereinsvorstands waren Knorrn (stellvertretender Vorsitzen der), Reisler (Schriftführer), Köbner (stellvertretender Schrift führer), Wilhelm Berendt in Breslau (Schatzmeister), und die Beisitzer Hirsch, Albert Kaiser in Schweidnitz (der dem Vorstand 25 Jahre angehörte), F. Thiele und H. Trewendt, beide in Bres lau. Die Mitgliederzahl des'ersten Jahres betrug 95. Der Vor stand des Bereinssortiments bestand aus Paul Alsleben (Vor sitzender oder Geschäftsführer), A. Fiedler und Max Woywod, die Aufsichtsratsmitglicder waren Morgenstern, Reisler, Berendt, Dülfcr und Knorrn. Die Genossen müssen Vereinsmitglieder sein; sic müssen einen Geschäftsanteil von 500 Mk. erwerben; er wird mit 4 Prozent verzinst; das Eintrittsgeld beträgt 20 Mk. An Vereinsmitglieder, die nicht Genossen sind, wird mit 3 Pro zent Aufschlag geliefert; der Verkauf an Nichtmitglieder oder Publikum ist ausgeschlossen. Die Zahl der Genossen war 1880: 32, 1903: 44, der Reingewinn betrug 1880: 4252 Mk., 1903: 9304 Mk. Der Schlesische Verein stellte in Morgenstern, nächst ihm Köbner, Kaiser wesentliche Mitarbeiter in der Reformbewegung bis 1887 und führte damals den Vorsitz im Verband (Hirsch, Köbner, Woywod). Er ist mitgeschritten in dem allgemeinen Gang, den die Rabattentwicklung weiter nahm, führte 1888 die der Reform entsprechenden Satzungen und Verkaufsbestimmungcn ein, erhöhte 1889 den Bibliothekenrabatt auf 10 Prozent, führte 1903 das Skonto von 2 Prozent bei Barkäufen, von 5 Prozent an öffentliche Bibliotheken, 1906 von 7)4 Prozent an die Univer sitätsbibliothek Breslau ein, hob 1916 den Kundenskonto auf und ließ nur den Rabatt von 7)4 Prozent an Universitätsbibliothek und Bibliothek der Technischen Hochschule in Breslau und von 5 Prozent an andere staatliche Bibliotheken und die Stadtbiblio thek bestehen, hob 1917 den üprozentigen Rabatt für staatliche Bibliotheken auf; ein Vertrag vom 27. November 1925 setzte unter der Voraussetzung eines Jahreshaushalts von mindestens 15 000 Mk. für Staats- und Universitätsbibliothek, Haupt- bücherci der Technischen Hochschule, Stadtbibliothek bei Werken von 15 Mk. aufwärts 5 Prozent und der Lieferung durch Bres lauer Buchhändler fest. Er ist dabei auch weiter in besonderen Fällen besonders hcrvorgctrcten. Köbners Denkschrift über die Rabattfrage, 1889, die Anlage bildend zu einer Eingabe an das Provinzial-Schulkollegium, das die Forderung von 10 Prozent Rabatt fcsthielt, setzte die Bedeutung des Provinzialsortiments für die Bücherverbreitung, die Bedingungen, unter denen es ar beitete, den Einklang von buchhändlerischer Einrichtung und Ge meinwohl so wohl auseinander und ließ so gut zum Ausdruck kommen, daß der Buchhandel Willens war, seine Ziele gegen jeden Widerstand durchzuführen, daß sie vom Vorstand des Bör- scnvereins den übrigen Vereinen abschriftlich zugestellt wurde, um in ähnlichen Fällen als Unterlage zu dienen; Gustav Knorrn verfaßte 1903 die erste eingehende Erwiderung aus Karl Büchers Schrift. Der Verein, das ist der Vorstand. Teilnahme und Mitarbeit aller nicht immer spürend, geringen Besuch der Versammlungen nicht selten bedauernd, ist er die Besorgung für alles, was ihre gemeinsamen Forderungen betrifft. Das Ziel, den Wettbewerb von Mitteln freizuhalten, die dem Ganzen nachteilig sind, gibt die Richtung. Der Vorstand fand dabei die, großenteils sich er neuenden, Aufgaben, mit denen der Buchhandel es allgemein zu 442 tun hatte, und hat sich ihre Lösung aufs eindringlichste angelegen sein lassen. Einer der Gegenstände, mit denen er sich viel und lange zu beschäftigen hatte, war der Schulbücherhandel und hier besonders der Schülerkalender als Zugabe beim Schulbüchervcr- kauf, ein Gegenstand, der an sich keine Schwierigkeit für das Ver ständnis bietet und so nicht dazu führen würde, darauf einzugehen, wenn nicht die Arbeit, die er dem Vereinsvorstand machte, gute Beleuchtungen jenes angelegentlichen Eindringens und darin des Verhältnisses zwischen Börscnverein und Kreisvcreinen als Gliedern der einen Einrich tung enthielte, die sie 1887/88 geworden waren. Es war zwei Jahrzehnte danach, daß der Bereinsvorstand die Frage auf warf: Hält der Vorstand des Börsenvcreins auf strenge Durch führung davon, daß Gratiszugabe eines Schülerkalenders beim Schulbüchcrverkauf Gewährung unstatthaften Rabatts und damit Verstoß gegen die Satzungen des Börsenvereins ist oder nicht? Ist es aber auch der Fall, wird damit nicht der Boden dafür be reitet, daß der Kalender zu einem ganz geringfügigen Preis ver kauft wird? — Der Vorstand des Börsenvereins sah unstatthaften Rabatt sowohl in der Gratiszugabe wie im Verkauf zu einem Preis, der niedriger als der Ladenpreis war. Es wurden aber auch Schülerkalender ohne Preis ausgegeben, bei denen dem Sortiment überlassen blieb, einen Verkaufspreis festzusetzcn. Die Höhe dieses Preises konnte der Vorstand des Börsenvereins nicht festsetzen, er sah es aber auch hier als unstatthaft an, den Kalen der zu einem ganz geringen Betrag, etwa unter dem eigenen Einkaufspreis, abzugeben. Die Verkaufsordnung von 1909 be kam die Bestimmung: Gewährung von Zugaben ist verboten, den Vereinen ist Vorbehalten, Vorschriften über den Verkaufspreis von Werken ^festzusetzen, die ohne Ladenpreis erschienen sind. Der Schlesische Verein war damit nicht beruhigt. Die Vorschrif ten konnten dadurch umgangen werden, daß ein Sortiment einen ladenprcislosen Schülerkalender roh bezog, ihm einige Zutaten gab, als Verleger ihm seinen Namen auf Titel und Deckel druckte und einen Ladenpreis von 5 oder 10 Pfennig gab, während die Herstellung etwa 30 Pfennig kostete, und ihn an Buchhändler nicht abgab. Kommt es zur Untersuchung, so wird der eigentliche Verleger den Abnehmer unterstützen und sich für den Drucker er klären, der er für Zutaten und Aufdruck auch sein kann. Dieser Fall führte den Verein auf die Vorschrift: Schülerkalender, die eine Schulbuchhandlung für eigene^ Bedarf herstellt, sind an das Publikum mit einem Aufschlag von mindestens 33)4 Prozent auf die Selbstkosten zu verkaufen. Aber würde sich der Selbstkosten preis feststellen lassen? Der Vorstand des Börsenvcreins er klärte, hier über keine Möglichkeit des Einschreitens zu verfügen; allerdings müsse der Sortimenter den fraglichen Kalender zum festgesetzten Preis nicht nur in Verbindung mit Schulbüchern, son dern auch einzeln verkaufen. Der Verein setzte nun in seine Ver kaufsbestimmungen: Zugabe oder außergewöhnlich wohlfeile Ab gabe von Schülerkalender» usw., besonders beim Schulbücherver- kaus, ist Gewährung unzulässigen Rabatts; und: Gegenstände des Buchhandels, für die der Verleger keinen Ladenpreis festgesetzt hat, dürfen in einzelnen Exemplaren nur mit einem Aufschlag von wenigstens 33)4 Prozent auf den Nettopreis des einzelnen Exemplars, in Partien nur mit einem Aufschlag von wenigstens 33)4 Prozent auf den Partie-Nettopreis verkauft werden. Dabei nun ergab sich aber jene oben angegebene Beleuchtung, das Bei spiel nämlich einer Klarstellung des Begriffes »Schutz des Börsen vereins» im Verhältnis zwischen Vorstand des Börsenvereins und Kreisvereinen. Als die Verkaufsordnung von 1909 angenommen war, wünschte der Vorstand des Börsenvereins, daß die Sonder bestimmungen in den Berkaufsbestimmungen der Vereine, zu denen sie berechtigt waren und blieben, auf das Nötigste beschränkt würden, um die einheitliche Berkaussordnung anzubahnen. Der Schlesische Verein wünschte das Umgekehrte, schlesische Berkaufs- bcstimmungen, die ihrerseits die allgemeinen und seine Sonder bestimmungen einheitlich zusammenfaßten, und der Vorstand des Börsenvereins gab nach, erklärte aber, einige Paragraphen (Ver bot auch der »außergewöhnlich wohlfeilen» Abgabe von Schüler- kalendern; Rabattsparvereine; begründende Zusätze zu den Bezeich nungen wie »Gelegenheitsexemplar«) nicht schützen zu können. Darin sah der Provinzialverein eine durchaus unbefriedigende,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder