Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.02.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-02-03
- Erscheinungsdatum
- 03.02.1915
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19150203
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191502030
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19150203
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1915
- Monat1915-02
- Tag1915-02-03
- Monat1915-02
- Jahr1915
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 27, 3. Februar ISIS. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandei. briesllch, sie stelle ihr die Ware infolge des ausgebrochenen Krieges - dies unabwendbares Kriegsschicksal ist, muh es getragen werden, so- zur Verfügung, nachdem sie dieselbe bereits Ende Juli in H. abgenom- meu hatte. Demgegenüber betonte die Verkäuferin, die Firma B. habe die Ware bereits vor Ausbruch des Krieges vorbehaltlos abgcnommen und könne sich daher nicht mehr auf die Kriegsklausel berufen. Sie er hob demgemäß Klage beim Landgericht Hamburg auf Zahlung des Kaufpreises und erstritt auch ein obsiegendes Urteil, das die verurteilte Firma B. mit der Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht an focht, ohne jedoch Erfolg zu haben. Das Rechtsmittel wurde vielmehr zurückgewiesen. Den Entscheidungsgründen entnehmen wir: Die Gefahr, daß in folge von Krieg oder ähnlich wirkenden Ereignissen die Aussenüung der Ware von dem inländischen Erfüllungsorte nach dem überseeischen Be stimmungsorte wesentlich erschwert oder sogar unmöglich wird, trifft beim Fehlen einer besonderen Vereinbarung den Käufer. Seinen Wil len, diese Gefahr auf den Verkäufer abzuwälzen, muß der Käufer deutlich zum Ausdruck bringen. Er muß sich insbesondere dann un zweideutig ausdrücken, wenn er sich das weitgehende Recht sichern will, den Kaufvertrag auch in dem Kalle rückgängig machen zu dürfen, daß der Krieg oder das sonstige der Weiterversendung der Ware entgegen- stehcnde Ereignis nach Eintreffen der Ware am Erfüllungsorte und der Empfangnahme der Ware durch ihn, aber vor der Verschiffung nach dem überseeischen Bestimmungsorte eintritt. Hieran hat es die Be klagte fehlen lassen. Die von ihr verfaßten gedruckten »Lieferungs bedingungen«, auf die auf der Vorderseite ihrer von dem Kläger am 10. Juni bestätigten »Order Nr. 0240« hingewiesen wird, enthält die Bestimmung: »Erscheint infolge von Krieg ... die Aussendung der Ware untunlich oder sinnwidrig, so bin ich befugt, die Lieferung hin- auszuschicbcn, eventuell zu stornieren«. Die Beklagte hat dadurch, daß sie die letzte Zeile ihres Schreibens vom 4. August 1914 an den Kläger durchstrichcn hat, zum Ausdruck ge bracht, daß sie sich bezüglich der Order Nr. 0240, die durch die Über sendung der Ware von L. nach dem »Erfüllungsorte für die Lieferung der Ware«, durch die Ankunft und durch die Empfangnahme an diesem Erfüllungsorte, Hamburg, ausgeführt worden war, nicht auf die Klau sel berufen wolle. Sie hat sich dadurch aber nicht ihres etwaigen Rech tes begeben, nach weiterer Überlegung sich doch noch auch für diesen Fall auf die Klausel zu berufen. Ihr damaliges Verhalten bestätigt aber die Nichtigkeit der Auffassung, daß der Sinn der Klausel mindestens recht zweifelhaft ist. Schon die Wortfassung spricht nicht für die Be klagte. »Stornieren« bedeutet »zurückschreiben«. Man »storniert«, um die Wirkung einer vollendeten Tatsache aufzuheben. Das Komma zwi schen den Worten »hinausschicbcn« und »eventuell« der Klausel ge stattet zum mindesten die Auslegung, daß die Beklagte sich den Rücktritt von dem Vertrage, die Stornierung des Kaufgeschäftes, nur für den Fall Vorbehalten hat, daß der Ausbruch eines Krieges oder der Ein tritt eines der anderen in der Klausel genannten Ereignisse eintreten sollte, ehe die Lieferung erfolgt war. Die Beklagte hat dagegen nicht in einer für den Kläger verständlichen Weise zum Ausdruck gebracht, daß sie auch dann, wenn ein erst nach der Empfangnahme der Ware an dem Lieferungsortc Hamburg durch den Beklagten ausgebrochener Krieg die Aussendung nach Japan als untunlich erscheinen oder gar unmöglich machen würbe, die Aufhebung des Vertrages und dement sprechend die Rücknahme der Ware seitens des Klägers sollte fordern dürfen. (Aktenzeichen ?I. II, 446/14.) Kriegstagung des deutschen Mittelstandes. Unter zahlreicher Beteiligung von Vertretern mittelständischer Organisationen fand in Berlin in der Handelskammer eine außerordentliche Kriegstagung der größten Verbände des deutschen Kleinhandels statt. Einberufen war die Versammlung vom Verbände der Rabattsparvereine Deutsch lands (Hannover) und vom Deutschen Zcntralverband für Handel und Gewerbe (Leipzig). Ferner waren vertreten: der Reichsdeutsche Mit- tclstandsverband (Leipzig), der Gcrmania-Zentralverband deutscher Bäckcrinnungen (Berlin), der Zentralverband deutscher Schuhwaren- häudler (Erfurt), der Verband katholischer kaufmännischer Vereinigun gen Deutschlands (Essen-Ruhr), der Deutsche Drogistenverbaud (Dresden), der Verband der Konfitüren- und Schokoladen-Spezial geschäfte (Berlin), der Verband deutscher Konditoren-Jnnungen, der Verband deutscher kaufmännischer Genossenschaften und eine Reihe von Untcrvcrbänden. Die Leitung der Tagung hatten Handelsrichter Ilgen (München) und Stadtrat Seifert (Leipzig). — Nach einem län geren Vortrage des Generalsekretärs Beythicu (Hannover) über das Thema: »Der deutsche Kleinhandel in der .Kriegszeit« wurde ein stimmig eine Entschließung angenommen, der folgendes zu entneh men ist: Der Krieg trifft mit besonderer, oft zerstörender Schärfe den durch Selbständige geübten Einzclbernf, indem er den in der besten Schaf fenskraft stehenden Inhaber aus Laden, Kontor und Werkstatt auf den Kampfplatz ruft, sein Unternehmen den Angehörigen überläßt. Soweit weit es aber durch wirtschaftliche Gegnerschaft in systematischer Weise daheim härter gestaltet wird, fordert es zu schärstem Einspruch und zur Anrufung der Öffentlichkeit heraus. Kleinhandel und Gewerbe sind in der ersten Kriegszeit Gegenstand unerhörter, verallgemeinerter Angriffe gewesen. Die Vorwürfe der Ausnutzung der ersten Kriegs angst auf seiten der Verbraucher durch Forderung von Überpreisen sind, soweit sie die Standesgesamtheit treffen, unberechtigt. Wie im Frieden, so auch im Kriege haben Kleinhandel und Gewerbe ihre volkswirtschaftliche Aufgabe, die Bevölkerung zu angemessenen Preisen mit Lebensmitteln und Bedarfsartikeln zu versorgen, auf das beste er füllt. Au der Verteuerung mancher Waren trägt nicht der Kleinhandel die Schuld. Von der Negierung, Volksvertretung und Verwaltung er warten die Vertreter des deutschen Kleinhandels verständnisvolle Wür digung seiner jetzt besonders schmierigen Lage. Im Anschluß an die Tagung wurde eine Abordnung im Reichsamt des Innern durch Untcrstaatssekretär Caspar und im preußischen Handelsministerium durch den Handclsministcr Sydow zur Überrei chung der Entschließung und zur Aussprache über die Lage des Klein handels und des Gewerbes empfangen. Die toten Kronzeugen. — Im »Temps« erschien kürzlich ein an gebliches Interview aus der Westschweiz, dessen phantastische Behaup tungen sogar der »Dritzuno 6o Oonevs«, deren Gesinnung bekannt ist, zu starker Tabak waren und sie bewogen, dem Pariser Kollegen ganz energisch auf die Finger zu klopfen. Insbesondere sollte da be wiesen werden, daß anch die deutsche Schweiz mit ihren Sympathien mehr und mehr nach der Entente-Seite neige. »Wir haben Beispiele«, ließ der »Temps« seinen wohlunterrichteten Schweizer Gewährsmann sagen, »sehen Sie zum Beispiel Spitteler, den großen Schweizer Dich ter, sehen Sie Gottfried Keller, Conrad Ferdinand Meyer, wie sie, nachdem sie germanische »Kultur« lange bewundert hatten, sich jetzt über die deutschen Greuel entrüsten!« Solche Dichtersleute leiden manchmal an Zerstreuung, und so hatten Keller und Meyer ohne Zwei fel ganz vergessen, daß es ihnen eigentlich gar nicht ansteht, sich in die Dinge dieser Welt zu mischen, sintemalen sie schon seit einer beträcht lichen Reihe von Jahren tot sind . . . Die Verluste der Juristen. — 1279 deutsche Juristen und aus der Justiz hervorgegangene Reichs- und Verwaltungsbeamte find bis zum 25. Januar nach der 5. Verlustliste der »Deutschen Juristen-Zeitung« bisher im Kriege gefallen: u. a. 6 Nechtslehrer, 275 Negierungs und Verwaltungsbeamte, Richter, Staatsanwälte, 240 Rechtsanwälte, 004 Assessoren, 420 Referendare usw. Die Jenaer Kriegsausstellung. Im städtischen Museum in Jena wurde die von Professor vr. Paul Weber vorbereitete .Kriegsaus stellung eröffnet. Sie ist angelegt nach folgenden Gesichtspunkten: 1. Unsere Heerführer, 2. Eroberung Belgiens (eroberte Städte, Marsch bilder nsw.), 0. Belgien und Nordfrankreich (Schlachtenbilder), 4. Kriegsgefangene in Deutschland, 5. Unsere Flotte (Abbildungen einiger durch hervorragende Leistungen berühmt gewordenen Schiffe mit ihren Kapitänen usw.), 6. Notes Kreuz, 7. Heldengräbcr in Feindesland, 8. Kämpfe an der Küste und den Kanälen, 9. Unsere österreichischen Waffenbrüder und ihre Erfolge, 10. Die feindlichen Flotten, 11. Eng land und die Türkei, 12. Das Leben im Schützengraben und anderes mehr. Ein Neutraler über den deutschen »Knnstvandalismns«. Der Korrespondent des Christianiaer »Morgenblad« Nübenson, ein Nor weger, hat jetzt Belgien bereist und schreibt darüber unter anderem fol gendes: Was Löwen betrifft, so steht die deutsche Erklärung im strik ten Gegensatz zur Erklärung der belgischen Kommission, die n. a. auch schreibt, Löwens Rathaus sei total zerstört. Ich hörte, an einer Ecke solle das Gebäude beschädigt sein; die Beschädigung ist aber so unbe deutend, daß ich nicht imstande war, sie zu entdecken. Die Anklagen, die Deutschen hätten Kunstwerke vernichtet, sind ganz gewiß ungerecht fertigt. Es gibt kein Volk, das so viel Liebe und Respekt vor der Kunst hat, wie das deutsche. Es ist e i n Ding, zu Haus zu sitzen und über den Verlust eines Bildes, das man nie gesehen, oder eines Gebäudes, von dem man bisher nie etwas gehört hat, sich zu bekreuzigen: es ist ein ander Ding, in Gefcchtshitzc Oiedanken für Kunstwerke übrig zu haben, wie es die deutschen Offiziere nicht ein- sondern vielmal in, Kriege in Belgien bewiesen. Das ist bewundernswert. Ich habe wäh rend meiner Belgienreisc genau aufgcpaßt, ob ich nicht etwas finden könnte, das eine Zerstörungswut der Deutschen beweise. Wären sie wirklich ein Haufen Vandalen gewesen, so wären Parkmonumente. 139
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder