' // Nr. 18. Leipzig, Mittwoch den 28. Januar 1915. 82. Jahrgang. Redaktioneller Teil. In der Nacht vom 15. zum 16. Januar 1915 starb Herr Kommerzienrat Egon Werlitz, früherer langjähriger Mitinhaber der I. B. Mehlerschen Buchhandlung und Buchdruckerei in Stuttgart. Der Verewigte gehörte im Jahre 1887 dem außerordentlichen Ausschuß für die Grundordnung und 1888/89 dem Vorstand des Börsenvereins als II. Schriftführer an, außerdem hat er im Jahre 1890 als Mitglied des außerordentlichen Ausschusses zur Ausarbeitung einer Verlagsordnung für den Deutschen Buchhandel mitgewirkt. In dieser Zeit wichtiger buchhändlerischer Ereignisse, deren Ergebnis die Schaffung bedeutsamer Grundgesetze des Buchhandels war, hat er mit seltenem Eifer seine ehrenamtlichen Pflichten erfüllt. Allen, die mit ihm zusammen arbeiten durften, ist er als ein liebenswürdiger und wohlwollender Kollege in lebendiger Erinnerung. Der Vorstand ruft ihm über das Grab hinaus den aufrichtigsten Dank für sein emsiges und er> sprießliches Wirken zu Nutz und Frommen der buchhändlerischen Allgemeinheit und des Börsenvereins nach und wird sein Andenken dauernd in Ehren halten. Leipzig, den 20. Januar 1915. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Karl Siegismund. Georg Krehenberg. Curt Fernau. Artur Seemann. Max Kretschmann. Oscar Schmorl. Bekanntmachung. Wir haben unsere Mitglieder wie auch in früheren Jahren aufgefordert, die Vordrucke für die O.-M.-Rücksendungs-Rech- nungen rechtzeitig zu versenden, möglichst noch vor dem Zeit punkt, den die Buchhändlerische Verkehrsordnung in Z 29 bestimmt (Ende Januar). Wir möchten hiermit aber auch die Sortimenter bitten, die Ostermeß-Abrechnung, die in diesem Jahre wegen der Ein berufung vieler Angestellter bei Verlegern und Sortimentern schwieriger als sonst sein wird, dadurch zu erleichtern, daß sie die jetzt zur Versendung kommenden Abschlutzzettel (Ver kehrsordnung Z 24 b) schnell erledigen und diese nicht, wie es so häufig geschehen ist, erst zur O.-M. mit den Ein tragungen der Rücksendungen und Disponenden und des zu zahlenden Betrages zurückschicken. In solchen Fällen sind Unstimmigkeiten in der Gesamtsumme nur sehr verspätet zu beseitigen. Die Sortimenter werden ferner gebeten, die Abschlutzzettel nicht nur mit einem kurzen »Stimmt nicht!« zurückzusenden, wenn die Gesamtsumme der Lieferungen nach ihrem Buche eine andere ist, sondern die Gesamtsumme dann möglichst mit einer Einzel-Ausstellung der Rechnungen anzugeben. Endlich sei darauf hingewiesen, was ja eigentlich selbstverständlich ist, daß auch nichtstimmende Konten zur Ostermesse ausgeglichen werden müssen: der Sortimenter soll dann nach seinem Buche zahlen. Leipzig, 18. Januar 1915. Der Deutsche Verlegerverein. 7S