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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.01.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-01-20
- Erscheinungsdatum
- 20.01.1915
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- Deutsch
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^ 15, 20. Januar 1915. Redaklioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. DuchhandcL lotzo 159: kl^e^littiie.i X1.^ 8". 64 8^ 68i ^rn. voll 4 I tu ad. 8". 16 8. ^205 k^i n. 8"!" 27^8'^ 791 0^^^'^ ^ 909 lieA , 8 Kleine Mitteilungen. Zahlungen a»t feindliche Firmen im Inland. Der Handels- vcrtragsvcrcin schreibt: Ans unserem Mitgliederkreise sind neuerdings mehrfach Anfragen an uns ergangen, ob man nicht — ebenso wie den eigentlichen Firmen im feindlichen Ausland gegenüber — auch den in Deutschland selbst ansässigen Firmen und Personen feindlicher Nationalität gegenüber die Zahlung fällig werdender Forderungen verweigern müsse oder wenigstens dürfe. Da also hierüber z. T. noch Unklarheit zu herrschen scheint, so möchten wir folgendes fcststellen: Die Bundesratsverordnung vom 30. September v. I., die Zah lung an englische Firmen untersagt und durch Anordnung des Reichs kanzlers vom 20. Oktober auf Frankreich und vom 19. November ans Rußland anwendbar erklärt worden ist, bezieht sich grundsätzlich nur ans solche Zahlungen, die — allerdings unmittelbar oder mittel bar in das feindliche Staatsgebiet geleistet werden. Denn ihr Sinn ist ja, den Abfluß deutscher Geldmittel ins feindliche Ausland und die dadnrch erfolgende wirtschaftliche Stärkung des Feindes zu verhindern. Demgemäß sind Forderungen feindlicher Personen oder Unternehmungen, die ihre Niederlassung oder eine Zweigstelle in Deutschland selbst haben, durch § 5 der Verordnung ausdrücklich von dem Verbot ausgenommen, vorausgesetzt, daß die Forderungen sich ans dem Geschäftsbetrieb dieser inländischen Niederlassung oder Zweig stelle selbst ergeben und ihr nicht nur von dem feindlichen Mutter haus zur Einziehung übertragen wurden. Schulden an feindliche Staatsangehörige in Deutschland können und müssen also grundsätzlich bezahlt werden. Doch wird man auch in diesem Falle Vorsicht zu beobachten haben, um zu vermeiden, daß ans diesem Wege etwa eine mittelbare Zahlung nach dem feindlichen Ausland entsteht, das Zahlungsverbot somit nur umgangen wird. Der deutsche Schuldner wird daher gut tun, sich in solchen Fällen vor allem darüber zu unterrichten, ob die betreffende feindliche Firma unter Staatsaufsicht gestellt, bzw. in Zwangsvcrwaltung genommen ist. Ist dies der Fall, so können Zahlungen an sie völlig unbedenk lich geleistet werden, weil eine Weitersendung des gezahlten Betrages an das feindliche Ausland dann ausgeschlossen ist. Nun sind aber keineswegs sämtliche in Deutschland ansässige feindliche Firmen der Staatsaufsicht oder Zwangsverwaltung unterworfen; grundsätzlich ist dies zwar geschehen, aber in bestimmten Einzelfällen ist ans Zweck mäßigkeits-Erwägungen verschiedener Art davon Abstand genommen morden. (Zur Mitteilung bzw. Feststellung, ob für eine bestimmte Firma Staatsaufsicht oder Zwangsverwaltnng besteht, ist gcwünsch- tenfalls der Handelsvertragsverein erbötig.) In Fällen der letzteren Art wird man sich also versichern müssen, daß keine Weiterleitnng des gezahlten Betrages durch den Gläubiger nach seinem Vaterland zu befürchten ist. Besteht der Verdacht, daß dies beabsichtigt wird, so ist eine Zurückhaltung der Schuldsumme gerechtfertigt. In Österreich verboten: kieearclo ?i6rantoni. Il trieo- lore ck'Italia. Verlass U. IZemporack L k'isslio, k'lorenL 1908. — .1 u 1 ius, I eanti ckel ri80issimento italiano. 2. ^ukl. (kliniaturkormat.) Verlass 0re8te Oarrati, Uom 1911. — 0iu86ppe 6 liiarini, IUe- morie ckella Vita cli Oiosue f'arclneei (1835—1907). 2. ^vkl. Verlass 6. Uardera, Vieren? 1912. Als Zentralstelle für alle deutsch-türkische Kulturarbeit ist im vorigen Frühjahr die Deutsch-Türkische Vereinigung gegründet wor den, der die führenden Persönlichkeiten der deutschen Wirtschafts politik nnd Wissenschaft sowie türkische Staatsmänner angehören, so auch der türkische Botschafter in Berlin und der deutsche Botschafter in Konstantinopel. Vorsitzender ist der Geheimrat Professor I),-. Helfse- rich; die Geschäftsführung ist I)r. Iäckh übertragen worden. Die Tat sache der deutsch-türkischen Waffenbrüderschaft und das wachsende Be dürfnis türkischer Kreise, am deutschen Geistesleben teilznnehmen, haben auch der Deutsch-Türkischen Vereinigung im Kriege neben ihrer bisherigen Schnlorganisation neue Aufgaben gebracht. So wünscht das türkische Volk jetzt die Übersetzung und Verbreitung deutscher Literatur in der Türkei, insbesondere militärischer und wirt schaftspolitischer Schriften, in der Form eines »türkischen Neclam«. Auch das türkische Theater, das bisher die französische Arbeit gepflegt hat, öffnet sich jetzt dem deutschen Drama: »Schiller Bei« wird ge spielt und deutsche Kriegsdichtungen werden gewünscht. Hunderte fragen in der Türkei nach einem türkisch-deutschen Wörterbuch, das in einer die türkischen Bedürfnisse befriedigenden Ausgabe noch fehlt. Der Vorstand der Deutsch-Türkischen Vereinigung hat nunmehr be schlossen, alle diese Aufgaben und andere zu übernehmen. Die Nach frage auch deutscher Kreise nach Aufklärung über die deutsch-türkische Interessengemeinschaft gibt Veranlassung dazu, daß die Deutsch-Tür kische Vereinigung entsprechende Vorträge in verschiedenen Städten veranstalten läßt. Dahin gehende Wünsche sind an die Geschäftsstelle der Deutsch-Türkischen Vereinigung zu richten: vr. Iäckh, Berlin, Schöneberger Ufer 36 a. Fiir die Sammlung des Noten Halbmonds, der unter dem Vorsitz des Reichskanzlers und des Neichstagspräst- denten seine Tätigkeit begonnen hat, hat die Deutsch-Türkische Ver einigung einen größeren Beitrag zur Verfügung gestellt. Verschie dene Sondergruppen, die bisher für den Orient gewirkt haben, schlie ßen sich der Deutsch-Türkischen Vereinigung an, die als Zentralstelle für alle deutsch-türkischen Interessen anerkannt wird. Die Wiener Geographische Gesellschaft beschloß einstim mig mit Rücksicht auf die Ausschließung von Österreichern nnd Ungarn aus fremden gelehrten Gesellschaften, daß ihre Stellung gegenüber Ehrenmitgliedern und korrespondierenden Mitgliedern in feindlichen Staaten durch den Krieg im all gemeinen keine Änderung erfahren dürfe, da die betreffenden Persön lichkeiten seinerzeit wegen ihrer Verdienste um die geographische Wis senschaft ernannt wurden und diese Verdienste weiterbestehen. Nur wenn ein solches Mitglied nachgewiesenermaßen die Monarchie ver unglimpfe oder feindselige Handlungen begehe, habe der Ausschluß stattzufinden. — Dieser Entschluß ist würdig nnd klug. Beschlagnahmte Broschüre. — Das stellvertretende Generalkom mando des XIX. Armeekorps (Leipzig) veröffentlicht unter den» 13. d. M. folgende Verfügung: Die in der Verlagsbuchhandlung des »Vorwärts«, Paul Singer, G. in. b. H., in Berlin erschienene Broschüre: »Gehörst Du zu uns? Eine Anredung an einen jungen Ar beiter«, zweite, durchgesehene und verbesserte Auflage, wird hier mit im Bereich des XIX. Armeekorps beschlagnahmt und ihr Ver trieb für die Dauer des Krieges untersagt. Zuwiderhandlungen wer den mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Der Kommandierende General. (gez.) von Schweinitz. Dctailhandels-Bcrufsgenosjcnschaft. Am Montag, den 18. d. M. tagte die 2. Genossenschaftsvcrsammlung in Berlin, in Verhinderung des 1. Vorsitzenden Reichstags-Abgeordneten Astor unter dem Vor sitz des Kaufmanns Kalbfuß-Darmstadt. 63 Vertreter ans allen Teilen des Reiches waren erschienen. Das Neichsversichcrungsamt war durch Senatspräsidcnt Dr. Spiegelthal und Assessor Dr. Kieffer vertreten. Ans der Iahresbcrichtserstattnng ist zu erwähnen, daß die Bernfsgcnossenschaft jetzt bereits 72 098 Detailhandels-Unternehmen umfaßt und für 1913 eine Umlage von 1034 000 ./i gehabt hat. Die Ausgaben für 1914 betragen etwa 800 000 Der Etat für 1915 wurde mit 1 065 800 genehmigt. Die Auseinandersetzung mit der Lagerei-Vcrufsgenosscnschaft ergab eine Überweisung von 905 349 .// Anteil am Vermögen. Personalimchrlchten. Gestorben: am 16. Januar im Lazarett zu Honthulst an den Folgen seiner in den Kämpfen bei Bixschoote erlittenen Wunden Herr Hand Spielmeycr, Einjähr.-Kriegsfreiwilliger im Reserve- Fcldartillerie-Negimcnt Nr. 44, Sohn des Herrn Max Spiel meyer in Berlin. Ter ini Alter von 19 Jahren Verstorbene war nach Ablegung des Abituricnten-Examens vom Feldartillerie-Negiment Nr. 3 »General- Feldzcugmcistcr« in Brandenburg als Fahnenjunker angenommen wor den. Um schneller ins Feld rücken zu können, trat er im September in das von diesem Regiment gebildete Ncserve-Feldartillerie-Negiment Nr. 44 als Kriegsfreiwilliger über nnd stand mit seiner Batterie seit Mitte Oktober an der Äser-Linie im Feuer; 79
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