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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.06.1921
- Strukturtyp
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- 1921-06-16
- Erscheinungsdatum
- 16.06.1921
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- Deutsch
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MNLtzWMUWM Geschäftsstelle odee -postllbeeweisung innerhalb Deutlch- tt >/,Seite65M. -Nichtmitglied^erprsio-, dis Sette 2.25 M.! lands 100 M. halbiährllch. Für 2NchtmiIgIi-i>-r jedes;; >f, s. 756 2N.. V, 8. 406 2N.. '/.8. 205M. St-Il-ng-juch- Stüch 206 M. halbjährlich. Für Kceuzbandbezug sind die !t 40 Pf. die Seile. Nus alle -Preise werden 255t Tsusr.-Suschl. Nr. 138 (R. 111). Leipzig. Donnerstag den 16. Juni 1321. 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Die Richtlinie >7 zur Erlangung von Ausfuhr' bewillig unge» für buch händlerische Erzeug nisse sind mit allen einschlägigen Bestimmungen und Verfü gungen im Neudruck erschienen, und zwar in Buchform mit Wiedergabe der in Frage kommenden Vordrucke. Die Außcn- handelsnebenstelle für das Buchgewerbe gibt aus Wunsch den Buchhandlungen ein Exemplar kostenlos ab. bei Mehrbedarf wird das Stück mit -kl 1.— berechnet. Leipzig, 12. Juni 1921. Der Rerchsbevollmächtigte der Autzenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe. Otto Selke. Anterstützungs - Verein Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen. Bank-Konto: Dresdner Bank, Depositenkassc K. Berlin. lPostscheckkonto der Dresdner Bank für den N.-V. LS 048.) Bekanntmachung. I. Neu eingetreten sind mit: .// 25.— Erich Freyer i. Fa. A. Hossmann'S Verlag, Berlin. 30.— vr. Max Sprössig i. Fa. vr. Sprössig, Beerholdt L Co., Leipzig. .« 30.- Otto Wessel, Lübeck. .tk SO.— Albert Benz i. Fa. Benz st Gen-, llcbcrllngcn a. B. .// 20 — Albert Pape i. Ka. Jlinfermannschc Buchh., Paderborn. ./t 2S.- Arthilr Mlelitz i. Fa. Altmärk. Dürer-Haus, Stendal. ./i 20.— vr. Herbert Beck, Prokurist der Union Deutsche Berl.-Gcscll- schast, Stuttgart. ,/t SO— Ernst Zink i. Fa. Graucrt st Zillk, Charlottenburg. .// 30.- Erich Germer i. Fa. I. Elschlepp's Bucht). lMombcr st Ger mer), Krelburg. 20.— E, Fritz Grevc Verlag, Berlin. -A 10.— Otto Heinrici Versandbuchh., Charlottenburg. - ii 50.— Georg Schreiber, Prokurist der Firma Carl Fr. Fleischer, Leipzig. -ti 25.— Paul Andreas, Bremen. -4t 3.— Arthur Langer i. H. I. G. Cotta'sche Buchh. Aachs., Stutt gart. ü 10.- Werner Lehmann, Geschästsführcr der Deutschen Waudcr- buchh. G. m. b. H., Leipzig. II. Den Beitrag erhöhten auf: -A 20.— Max Volkeuiug, Minden. ./t 5.— Carl Schmidt, Plauen. .li 20.- L. Magath i. Ka. Max Bcrgens Buchh., Tilsit. III. An Geschenken gingen ein: -d 10.— Carl W. Bucmming, Darmstadt. -kt 84.40 Vereinigung wisscusch. Verleger von Herrn Adain Bren- zinger, New Dort. .1k 50.— Paul Andreas, Bremen. Etwaige Veränderungen der Firmen oder Stellungen bitte dem Unterzeichneten mitzuteilen, da hierdurch die Führung der Mitgliederliste wesentlich erleichtert wird. Gleichzeitig werden die Mitglieder, die ihren Beitrag noch nicht bezahlt haben, gebeten, denselben umgehend einzusenden, um dem Verein die bei dem jetzigen teuren Porto entstehenden hohen Unkosten für die Mahnung zu ersparen. Berlin, 31. Mal 1021, W. 35, Potsdamerstr. 41a. Max Schotte, Schatzmeister. Verband der Kreis- und Ortsvereine im deutschen Buchhandel. Stenographischer Bericht über die 43. ordentliche Abgeordnetenversammlung, abgehalten im Buchhändlerhause zu Leipzig Sonnabend, den 23. April 1921. (Schlich zu Nr. 137.) , Paul Nitschmann (Berlin): Meine Herren! Ich möchte zuerst auf eine Äußerung des Herrn vr. de Gruyter eingehen, der annähernd ausfllhrte, daß er hauptsächlich deshalb nicht von Gruppe zu Gruppe verhandeln könne, weil er nicht auf die Rechte aus Z 2 der Verkehrsordnung verzichten wolle, der da gestattet, daß Abkommen von Firma zu Firma anderen Bestim mungen Vorgehen. Habe ich das recht verstanden? (Herr vr. de Gruyter: Nein, falsch! Ich sagte: ich bin bereit, von freier Gruppe zu freier Gruppe zu verhandeln, will aber auf Abschluß von Firma zu Firma nicht verzichten!) — Dann ist ja kein großer Unterschied zwischen dem, was ich gesagt habe, und dieser Darstellung. Also Herr vr. de Gruyter möchte von Firma zu Firma verhandeln, weil er auf die Bestimmung der Verkehrs ordnung, die ein derartiges Verhandeln von Firma zu Firma vorsieht, nicht verzichten will. Nun ist Herr vr. de Gruyter im Besitze eines sehr großen juristischen Verlages, und ich hätte eigentlich gemeint, daß er Gelegenheit gehabt hätte, sich über Auslegung von Satzungen Kenntnis zu verschaffen. Ich muß Herrn vr. de Gruyter sagen, daß der Z 2 der Verkehrsordnung folgendes bestimmt: Die Bestimmungen der Verkehrsordnung sind für alle Buchhändler verbindlich. Besondere Vereinbarungen von Firma zu Firma über ihren Verkehr untereinander werden durch die Bestimmungen der Verkchrsordnung nicht berühr! und nicht aufgehoben, gehen ihnen vielmehr vor. Meine Herren, dieser Paragraph besagt natürlich, daß Bestim mungen der buchhändlerischen V e r k e h r s ordnung durch eine Abmachung von Firma zu Firma aufgehoben werden können: was Herr vr. de Gruyter aber aufheben will, sind ja Bestim mungen der buchhändlerischen V e r k a u f s ordnung. - (Wider- spruch.) — Lassen Sie mich bitte aussprechen. Er will durch freien Verkehr von Firma zu Firma die Notstandsordnung, den Teuerungszuschlag in Wegfall bringen, also eine Bestimmung der Verkaufsordnung oder der Notstandsordnung, jedenfalls also eine Verkaufsbestimmung, abändern. (Erneuter Widerspruch.) 833
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