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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.09.1884
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.09.1884
- Sprache
- Deutsch
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4400 Nichtamtlicher Theil. 228, 24, September, zum Druck befördern, und damit man sie deshalber nicht in Ver dacht habe, fremde und oft erdichtete Verleger dazu angeben, 4) Wenn sie alten, verlegenen und untüchtigen Büchern, so nicht abgehen wollen, einen neuen Titul geben, und, damit man solche vor Neue ansehen möge, dieselbe an den Seiten beraspeln, daß das schwartz-angelaufscne Papier davon abgehe und hergegen das Weisse wieder hervor scheine, 5) Wenn sie die Jahrzahl aus den neu- zuedirenten Büchern ein oder zwey Jahre voraus setzen, oder wenigstens etliche 100 Exemplaria mit einer neuen Jahrzahl, als man etwa zur Zeit, da ein Buch gedruckt wird, schreibet, versehen lassen, damit solche immer vor neue Bücher passiren mögen, 6) Wenn sie auf den Büchern zum Druck-Ort Amsterdam, oder sonst eine Holländische Stadt fälschlich angeben, damit die Materie dem Holländischen Druck gleich möge bezahlet werden, 7) Wenn sie zum Titul und auswendigen Lage-Bogen sauber und weisses, zu dem übrigen aber grobes und schwartzes Papier nehmen, mithin die Bücher nur den übcrtllnchten Gräbern gleich machen, 8) Wenn sie, da die Buchdrucker die Correcturen nicht mit übernommen, keine tüchtige und fleißige Correctores bestellen, und dadurch oft sowol dem 4uotori, als auch dem Buch selbst einen nicht geringen Schand fleck anhängen, 9) Wenn sie ihren schlechten Büchern von vor nehmen Leuten Ursskstionss vorsetzen, und solche darinnen aufs beste recommendiren lassen, damit die Käuffer dadurch desto mehr angelocket werden, 10) Wenn sie denen schon gedruckten Büchern, so nicht wohl abgehen, -tsosll'Iouos geben, solche aber nicht s Parts drucken, sondern jenen iiuiusäists anhängen lassen, damit diese jene mit verkaufen helfen, I I) Wenn sie bey wiederholter Auflage die Bücher vor vermehrter und correcter ausgeben, in der That aber am Buch weiter nichts, als daß sältlo lsouuäs corrsotior, smsnästior locuxlstior, u, s, f, auf dem Titul steht, vermehrt, auch, was die Accuratesse betrist, oftmals noch schlimmer als die erstere gerathen ist, 12) Wenn sie den Titul eines Buchs von schon cdirten und wohl abgehenden Schriften abborgen, und den Ihrigen auch vorsetzen, damit sie mit jenen in gleicher Maaß wol abgehen mögen, 13) Wenn sie ihre Verlags-Bücher durch die Herren Journalisten in ihren Monats-Schriften mit vielen Lobsprüchen, ohne Meriten, oder aber mit widrigen, ihnen aber doch vortheilhasten ckuäioüs, ohne Verschulden, recensiren lassen, damit sich die Liebhaber desto eher und begieriger finden mögen, 14) Wenn sie durch andere veranstalten oder geschehen lassen, daß ihre Verlags-Bücher öffentlich refutirt, oder wol gar confisciret, und durch den Scharfrichter ver brannt werden, damit solche hernach desto fleißiger gesuchet und desto theurer ausgekauset werden, 15) Wenn sie Asuul'sripts unter dem Namen vornehmer und gelehrter Leute, so längst verstorben, drucken lassen, und darbey den wahren Luotorsiu ohne Noth ver bergen, nur damit jene im Druck wegen des etwa berühmten Luctoris mit desto grossem äpplsuln angenommen werden, 16) Wenn sie im Alphabet etliche Signaturen mit Fleiß über hüpfen, und aussen die ksxiuss aber und Materie richtig sortgehen lassen, damit sie bey Verstechung ihrer Bücher mit andern Buch händlern, die aus Messen die Bücher genau zu collationircn nicht wohl Zeit haben, desto mehrere Alphabete oder Bogen geliefert zu haben, scheinen mögen, Mittel: 1) Daß diejenigen, welche den Buchhandel erlernen wollen, sich in Schulen länger aufhalten, und nebst dem Grund des Christenthums auch in der lüttsrstur einige krotoatus machen, damit sie künftig von der Güte eines Buchs, so ihnen zum Verlag offcrirct wird, selbst einiger Massen urtheilen mögen, und nicht erst nach erlittenen Schaden klug gemacht werden, 2) Daß sie bey An trag eines Buchs zum Verlag verständige gelehrte Männer darüber zu Rathe ziehen, und nicht alles, was ihnen vorkommt, annehmen, als wodurch hernach oft geschicht, daß sie durch angenommenen Verlag eines Buchs manches Capital dergestalt verlegen, daß sie es Zeitlebens nicht wieder finden können, 3) Daß hohe Obrigkeit eine besondere Buchhändler-Ordnung drucken, und darinnen obige Betrügereyen mit androhender harter Bestrafung und Confiscirung alles unbilligen Nachdrucks möglichst Vorbeugen lasse, aber auch selbst nicht zweyeu oder Mehrern ein krlvilexluiu über einerley Buch ertheile. Aus der Zeit der Censur. Was würden wir heute dazu sagen, wenn es den Tagesblättern verwehrt werden sollte, wissenschaftliche Erörterungen über die Ansteckungsfähigkeit der Cholera aufzunehmen! Einem Königs berger Censor v, I, 1831 erschien dies aber unzulässig, weil der Verfasser des betreffenden Aussatzes sich erlaubte, über den Gegen stand anderer Meinung zu sein, als die Medizinolbehörde; er er- theilte deshalb der Arbeit nicht das „Imprimatur". Auf die Be schwerde des Redacteurs des betr, Blattes, welche bis an die oberste Censurbchörde in Preußen, das künigl, Censurcollegium in Berlin, ging, erließ dieses an den Censor die nachstehende Verfügung, durch welche es — zur Ehre der Behörde sei es gesagt — den beschränkten Standpunkt des Censors entschieden mißbilligte. Wir entnehmen diese Verfügung, mit einigen unwesentlichen, durch Punkte angedeuteten Auslassungen der „Cholerazeitung, herausgegeben von den Aerzten Königsbergs, (Zweite vermehrte Auflage, Königsberg 1832,)" Dieselbe ist auch darum interessant, weil sie die leitenden Grundsätze enthält, welche die oberste Censur- behörde angewandt wissen wollte. Wie selten diese liberaleren Gesichtspunkte bei den einzelnen Censorcn maßgebend waren, geht wohl daraus hervor, daß die Cholerazeitung die Verfügung mit der Ueberschrift „Trost" und von freudigen Bemerkungen begleitet, abdruckt, „Der vr, S,, Redacteur des . , , , hat sich bei uns über das Verfahren beschwert, welches Sie, als Censor dieses , , , , gegen ihn beobachtet hatten. Derselbe hat uns die mit Ihnen bei verschiedenen Veranlassungen geführte Correspondenz vorgelegt, und nachdem wir dieselbe geprüft haben, und der vr, S. von dem königl, Ober-Präsidium an uns, als die oberste Censurbe- hörde in letzter Instanz verwiesen worden ist, eröffnen wir Ihnen, daß wir Ihr Verfahren nicht billigen können. Nach dem Gesetze von 1800 st 181S sä II soll die Censur keine ernsthafte und bescheidene Untersuchung der Wahrheit hindern und den Schriftstellern keinen ungebührlichen Zwang auslegen; nur demjenigen soll gesteuert werden, was den allge meinen Grundsätzen der Religion zuwider ist, was die Moral und gute Sitten beleidigt, was die Würde und Sicherheit des preußischen Staates oder der deutschen Bundesstaaten verletzt, was dahin zielt, Mißvergnügen zu erregen und gegen bestehende Verordnungen aufzureizen ic, re. Nach dem Inhalte dieser gesetzlichen Bestimmungen können wir uns nicht damit einverstanden erklären, daß Sie nach Ihrem Schreiben vom 16, v, M, an den Or, 8, die anständig gehaltenenc Erörterung der wissenschaftlichen Frage über die Contagiosität der Cholera in einem Tageblatte für unzulässig halten und den Abdruck eines in einer andern hiesigen Zeit schrift mit Censur erschienenen Aussatzes über jenen Gegenstand in der Zeitschrift des 8, nicht haben gestatten wollen. Es macht hierbei keinen Unterschied, daß die oberste Medizinalbehörde, wie Sie ansühren, die Contagiosität der Krankheit als über wiegend wahrscheinlich annimmt, indem nirgend vorgeschrieben ist, daß, wie Sie dem p, 8, eröffnet haben, gegen eine solche Grundansicht in einem Zeitblatt, das täglich erscheint, nichts be merkt werden dürfe. Ein solches einseitiges Verfahren ist jde»
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