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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.02.1929
- Strukturtyp
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- 1929-02-28
- Erscheinungsdatum
- 28.02.1929
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- Deutsch
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Die farbigen Diapositive dieses Plakates für den Reklameteil der Lichtspieltheater kosten je Stück etwa M. 2.—. Sie stehen ab S. März beginnend zur Verfügung. Wenn wir die Kinobesitzer für den buchwerbenden Kurzfilm (über den wir noch Einzelheiten Mitteilen werden) ge winnen wollen, so muß jedes Kinotheater in der Woche vor dem 22. 3. dieses Diapositiv bringen. (A Angebote über Postkarten und Siegelmarken folgen. Folgende, dem Bortragsamt angeschlossene haben sich zur Verfügung gestellt: Vortragende Professor vr. Ottomar Enk Hans von Hülsen Lisa Tetzner Balder Olden vr. Gustav Manz Max Kehrig-Korn Joseph Delmont Werner Bergengruen Gertrud Busch Prof. vr. Walter Bombe Prof. vr. Emst Hornefser vr. Friede. Michael (Brandenburg, Pommem, Sach sen, Schlesien) (Brandenburg, Pommem, Sach sen, Schlesien) (Brandenburg, Pommem, Sach sen, Schlesien) (Brandenburg, Pommern, Sach sen, Schlesien) (Brandenburg, Pommem, Sach sen, Schlesien) (Brandenburg, Pommem, Sachsen) (Brandenburg, Pommern) (Brandenbg., Anhalt, Hannover) (Sachsen, Anhalt, Thür., Hann.) (Brandenburg, Anhalt, Thür.) (Sachsen) (Sachsen, Thüringen) Karl Peter Georg Thies vr. Rud. Klutmastm Emst Alfred Eichhorn Hans-Christoph Kaergel vr. Rich. Plattensteiner vr. Emil Ertl Emil Lucka vr. Rich. Müller-Freiensels vr. Robert Hohlbaum vr. Fritz Koberg vr. Paul Rohrbach Louise Diel Rudolf Mense Pros. vr. Berweyen Geh.-Rat Prof. vr. Grützmach er (Schlesw.-Holstein, Oldenburg, Mecklenburg, Braunschweig) (Hannov., Oldenbg., Pr. Sachs.) (Hannover, Oldenburg, Prov. Sachsen, Schleswig-Holstein) (Mecklenbg., Pommern, Ostpr. (Schlesien) (Sachsen, Schlesien, Österreich) (Österreich) (Österreich, Bayern) (Österreich, Bayern) (Österreich, Bayern) (Österreich, Bayern) (Bayern, Württemberg, Baden) (Bayern, Württemberg, Baden) (Rheinland, Westfalen, Hessen) (Rheinland, Westfalen, Hessen) (Rheinland, Westfalen, Hessen) Alles Nähere über Themen und Bedingungen teilt das Vortragsamt mit, umgehende Anmeldungen erbeten. Bekanntmachung betr. Portoberechnung bei Lieferungen nach dem Auslande. Beschwerden aus nicht reichsdeutschen Mitgliederkreisen geben uns Veranlassung, aus Z 5 Ziffer 4 der buchhändlerischen Ver kaufsordnung hinzuweisen, wonach bei Publikumsliefe rungen in nicht reichsdeutsche Länder, die zum Vereinsgebiet gehören, das volle Porto berechnet werden muß. Wir sind gebeten worden, darauf hinzuweisen, daß die Be achtung der Vorschrift nicht nur aus juristischen Gründen, son dern vor allem auch aus Gründen der Kollegialität gegenüber dem schwer um seine Existenz ringenden deutschen Auslandbuch handel geboten ist. Leipzig, den 25. Februar 1S29. Geschäftsstelle des Biirsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Heß, Generaldirektor. Aus dem englischen Buchhandel. Mehr noch als die Gründung eines Buchklubs nach ameri kanischem Muster bewegt augenblicklich den englischen Buch handel, nach den zahlreichen Artikeln und Briefen in der Fach presse zu urteilen, die Frage des Rabatts an Bibliotheken. Nach dem im Jahre 1889 abgeschlossenen Abkommen, dem Net Book Agreement *) — das in den Jahren 1906—1908 im Kampfe des »Times Book Club« gegen den Buchhandel eine schwere Feuer probe bestanden hat **), aber seit dem Weltkriege fast allgemein Geltung hat —, ist ein solcher aus die Net Books, d. i. auf die »> Den Wortlaut dieses Abkommens finden unsere Leser am Schluß dieses Artikels. **> Näheres s. Umvin, Das wahre Gesicht des Verlagsbuch handels. Poeschel, Stuttgart 1927. S. L41 u. ff. im Nachwort des Übersetzers. Bücher mit einem festen Ladenpreis, im allgemeinen nicht zu lässig. Nun scheint aber in letzter Zeit dieses Abkommen, das als dlaML VbsrtL des Buchhandels bezeichnet und allgemein als Rettung des Sortiments vor damals immer chaotischer werden den Zuständen angesehen wurde, zahlreiche Durchbrechungen er fahren zu haben. Einige Volksbibliotheken z. B. sollen es ver standen haben, Sonderabkommen zu erlangen. Auf der andern Seite sind die Verleger, weil auch in England angeblich »das Sortiment versagt«, immer mehr dazu übergegangen, ihre Ver- lagswerke den Bibliotheken selbst vorzulegen und teilweise Ra batt anzubieten. Das sind aber gewiß nur vereinzelte Fälle, in anderen überweist der Verleger dem Sortimenter die Be stellung, die dieser nur auszuführen braucht. Die Debatte hat nun den Oberbibliothekar der Öffentlichen Bibliothek in Shef field auf den Plan gerufen, von dem Publishers' Circular, das Oppositionsorgan im Buchhandel, wie man es nennen möchte, einen außerordentlich heftigen Angriff auf das Sortiment ver öffentlicht. Er schreibt u. a.: »Der Buchhandel scheint endlich einzusehen, daß maßgebende öffentliche Bibliotheken dahin gekommen sind, die alles unter drückende Monopolstellung des Net Book Agreements nicht länger mehr dulden zu wollen. Darf ich, als Vorsteher einer öffent lichen Bibliothek, der für die richtige Verwendung einer Jahres dotation von etwa 6000 L für Buchankäufe verantwortlich ist, meinen Standpunkt in dieser Frage auseinandersetzen? Lassen Sie mich mit dem Buchhändler anfangen. Wenn ich 6000 L bei ihm ausgebe, so mache ich ihm eigentlich ein Geschenk von wenigstens 1200 L. Welchen Dienst leistet er mir nun für diese Summe? Er macht folgendes geltend: 1. Er ist Steuerzahler und daher muß ihm die Möglichkeit, das Geschäft zu betreiben, zugcstanden werden; 2. er übernimmt es, Bücher auf Lager zu nehmen, die ich ihm abkaufe; 3. das Gewähren von Rabatt würde das dünne Ende des Keils zur Abschaffung des Net Book Agreements bedeuten, dieses Abkommens, das als alleiniges Heil des Buchhandels bezeichnet wird; 4. die Öffentliche Bibliothek ist ein Konkurrent und hindert den Absatz beim Sortiments buchhändler.
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