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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.02.1929
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- 1929-02-26
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- 26.02.1929
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46, 26, Februar 1929, Künftig erscheinende Bücher, BSrs-nblaU f,d, Dtschn, »llchhandel, 1509 Bekenntnis zu Sling Von Dr. Alfred Gerstel, Senatspräsldenk am Kammergericht (Vossische Zeitung, 31. 5. 28.) Beim Tode dieses wundervollen Mannes habe ich gerade als Richter das aufrichtige und herz liche Bedürfnis, mich zu ihm zu bekennen und meiner Trauer um seinen Hingang Worte zu ver leihen. Vor allem wir Richter haben ihm für sein Wirken zu danken. Wir haben zu danken, daß dieser warmherzige, feinfühlige und in jeder Faser seines Wesens musische Mensch den bislang als trocken und reizlos verschrienen Beruf des Ge richtsberichterstatters zu einem wesentlichen Teil seiner Lebensaufgabe gemacht, daß er diesen Be ruf aus den Niederungen stumpfer Reportage zur Höhe einer Betätigung von erlesener Geistigkeit cmporgehoben hat. Man stelle sich vor, was es bedeutet, daß eine Künstlernatur wie er. Tag aus. Tag ein als stiller Beobachter die Stunden seiner besten Arbeite- kraft dem kriminalistischen Kleinbetriebe gewidmet hat. Das war nur denkbar, weil er in jedem dieser alltäglichen Strafprozesse mit leidenschaft lichem Spürsinn das Menschliche zu finden wußte. Und mit welch geschärftem psychologischen Feingefühl, mit welch leuchtender Darstellungs kunst verstand er es, aus jedem Falle eine kleine schriftstellerische Kostbarkeit zu formen. Wie war das alles mit dem Humor des ganz reifen und überlegenen Menschen durchtränkt. Es wurde ihm, wie ich weiß, nicht selten vor geworfen, er habe zu sehr die Komik mancher strafprozessualen Verhandlungen sprechen lassen. Man fand, daß er damit den Ernst des Gegen standes nicht genügend wahrte. Ich vermag das nicht anzuerkennen. Denn niemals hat er den Verhandlungsbericht zu seichter Spaßmacherei er- niedrigt. Davor bewahrte ihn, außer seinem Ge schmack, schon sein warmes Fühlen mit den Be troffenen, Auch glaube ich, daß die Komik menschlicher Situationen nicht dadurch den An spruch erwirkt, vor ihrer Feststellung geschützt zu sein, daß diese Situationen Objekte eines Ge richtsverfahrens werden. Und noch ein anderer Vorwurf, der oft gegen ihn erhoben wurde, erscheint mir nicht begründet, Dielfach wurde ihm aus den Kreisen meiner Be rufsgenossen die Kritik verdacht, die er bis weilen an Richtern und ihrer Tätigkeit geübt hat. Aber die Gerichte dürfen — das wird ja kaum noch verkannt — ebenso wenig wie irgendeine andere Einrichtung des öffentlichen Lebens be anspruchen, von der Kritik der Presse freigestcllt zu sein, und Slings Kritik blieb immer ritterlich, ohne Gehässigkeit und voller Verständnis für die spezifischen Schwierigkeiten des richterlichen Be rufs. lieber Einzelheiten ließe sich natürlich streiten. Aber wenn der Vorwurf selbst begründet wäre, daß Sling in dem einen oder anderen Falle die Grenze berechtigter Kritik nicht ganz inne gehalten habe, so hätte ihm doch nicht zürnen können, wer Verständnis dafür hat, daß im Vordergrund seines Gefühls nicht kritische Schärfe stand, sondern ein überquellendes Mitleiden mit den in den Strafprozeß Verstrickten, die er un billig behandelt glaubte, „Ein brennendes Recht floß durch sein Herz" wie durch das des Florian Geyer. Und es sollte vor allem nicht übersehen werden, daß Sling auch zu loben wußte, und zwar in einer so eindringlichen, kenntnisreichen und substanzierten Weise zu loben wußte, daß sein Lob erheblich schwerer wog als die klischee haften Hymnen, die die Richter von gewissen Seiten oft zu hören bekommen. Wer ihn über triebener Kritiksucht zeiht, dem sei jener schöne „der Strafrichter" überschriebene Aufsatz in die Erinnerung zurllckgerufen, wo er mit einer in diesen Dingen sonst nicht bekannten Wärme für diejenigen Berliner Strafrichter eingetreten ist, die, wie er dort sagt, „die Quellen ihres inneren Daseins nicht nur aus Paragraphen be ziehen," wo er aber Respekt fordert auch vor dem Gros jener Beamtennaturen, „die das Recht mehr verwalten als formen." Ich glaube, daß auch eine starke und selbstbewußte Richtcrpersön- lichkeit durch eine Anerkennung Slings in ihrem Wert sich neu bestätigt fühlen konnte, und ich kann nicht annehmen, daß die Justizverwaltung seine Urteile über Richter ganz unbeachtet gelassen hat. Jetzt, da dieser Mann der Oeffentlichkeit und der deutschen Justiz, die so einsichtsvolle Förderet bitter nötig hat, entrissen wurde, ist schwer zu glauben, daß er in absehbarer Zeit durch eine Kraft von ähnlicher Leidenschaft für ihren Beruf, von gleicher Noblesse und von ebenbürtigem Formgefüht ersetzt werden könnte. „Richter und Oericlitete" ersclieint sin 7. I^ärr iin Verl LA I^IIstein ?reis lrrosctiieri 4.50 Usrlc, in deinen 6.50 Narlc Börsenblatt s. b. Deutschen Buchhandel. SS. Jahrgang. 210
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