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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-09-20
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1907
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- Deutsch
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9376 Börsenblatt s. b. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 220, 20. September 1907. dieses Werk existiert hätte, — und es ist ferner anzunehmen, daß die Bestellungen schließlich ausblieben, weil das Buch veraltet war. Es handelte sich um eine juristische Mono graphie, die sich auf das Gemeine und Preußische Zivilrecht bezieht. Das Buch existiert mindestens seit dem Jahre 1874. Wenn man nun berücksichtigt, welche bedeutenden Umwäl zungen in dieser Zeit unsre Gesetze erfahren haben, welche Fortschritte die Rechtsprechung überhaupt seitdem gemacht hat, so wird es ohne weiteres einleuchten, daß das Werk höchstens noch einen historischen Wert besitzen konnte. Würde man mit der Möglichkeit des Verkaufs der 300 Exemplare noch rechnen können, dann würde allerdings auf den Ver fasser der Anteil entfallen, der ihm für jedes einzelne Exemplar zukam. Wer einen Schadenersatzanspruch geltend macht, muß aber den Beweis führen, daß ihm dieser Schaden wirklich entstanden, bezw. der Gewinn entgangen ist. Der Verkaufspreis des Buchs, der 2 ^ betrug, kann also hier überhaupt nicht in Frage kommen. Der Verfasser muß be weisen, daß mindestens ein hoher Grad von Wahrscheinlich keit für den Verkauf der Exemplare bestand. Diesen Beweis wird er schwerlich führen können, da er die Tatsache, daß das Buch seit dem Jahre 1890 nicht mehr verlangt wurde — auch von ihm selbst nicht — nicht aus der Welt zu schaffen vermag. Ich setze voraus, daß er nicht das Gegen teil beweisen kann. Wenn jemand sich ferner so viele Jahre hindurch überhaupt nicht um sein Werk kümmert, gar nicht einmal seine Verwunderung darüber ausspricht, daß der Ver leger keine Abrechnung sendet, auch keine bezügliche Auf forderung an diesen richtet — er müßte denn gerade das Gegenteil beweisen — so kann man nur annehmen, daß in seinen Augen das Buch überhaupt keinen Wert mehr besaß. Wahrscheinlich war es auch in seinen Augen nur noch Maku latur, und er mag wohl die Herausgabe der Bücher aus diesen Gründen in all den Jahren nicht verlangt haben, weil es ihm nicht einmal lohnend schien, die Beförderungs kosten zu tragen. Dieser Umstand mag leicht dazu führen, dem Verfasser nur Entschädigung für den Makulaturwert der Bücher zu zusprechen. Mit aller Bestimmtheit läßt sich natürlich die Anschauung des Richters nicht voraussehen. Ins Gewicht fällt schließlich noch, daß für jedes Werk einmal der Zeit punkt eintritt, wo es zum normalen Verlagspreise überhaupt nicht mehr in den Handel gebracht werden kann. Alle diese Umstände würde der Richter in Erwägung ziehen müssen. Wenn also an sich die Schadenersatzpflicht des Kommissions verlags nicht zu bestreiten ist, so könnte doch andrerseits wegen der Geringfügigkeit des Objekts der Prozeß auch sehr ungünstig für den Verfasser ausfallen — es ist dies sogar ziemlich wahrscheinlich, da die sachverständigen Verlagsbuch händler andrer juristischen Werke sich voraussichtlich zu Gunsten des Verlegers aussprechen würden. Unter Berücksichtigung all dieser Umstände kann man den beiden Parteien nur raten, sich auf einen Teilbetrag dessen zu einigen, was der Autor unter normalen Verhält nissen bei Absatz der 300 Exemplare erlangt hätte. Zur Erinnerung an Noa Gottfried Elwert. Der Redaktion d. Bl. gingen zum 100. Geburtstage ElwertS folgende »Erinnerungen- zum Abdruck zu: (Red.) Am 19. September 1907 waren es 100 Jahre, daß Noa Gottfried Elwert in Reutlingen geboren wurde. Noch vor seiner Geburt starb sein Vater, der Buchdrucker dortselbst war. Von seinem Stiefvater F. G. A. Heerbrandt erzogen, trat Elwert nach dem Besuch der Lateinschule in Reut lingen am 16. April 1621 in dessen Buchdruckerei als Lehrling ein und wurde am 15. April 1824 als Gehilfe freigesprochen. Nach einem alten Geschäftsbuch der Druckerei vom Jahre 1770—1839 wurden die neu aufgenommenen Lehrlinge in dieses Buch eingetragen, und der Vertrag wurde von den gleichzeitig in der Druckerei augestellten Gehilfen mit unterzeichnet. Nach beendeter Lehrzeit wurde dem jungen Gehilfen ein Zeugnis ausgestellt, das von den andern Druckerei-Gehilfen gleichfalls mitunterschrieben wurde — eine Einrichtung, die sich auch heute noch empfehlen dürfte. Die überseeischen Buchhändler wird es interessieren, zu erfahren, daß der am 26. Mai 1896 zu New Purk verstorbene Buchdrucker und Buchhändler Gustav Heer brandt, der nach verschiedenen Schicksalsschlägen — Ge fängnis auf dem Hohenasperg aus Anlaß der revolutionären Bewegung von 1818, Verbannung aus Württemberg — iu New-Aork das Schwäbische Wochenblatt gegründet hat, ein Stiefbruder von Elwert war. Nachdem Elwert noch bis zum 1. März 1825 als Ge hilfe bei seinem Stiefvater tätig gewesen war, kam er zum Buchhändler G. F. Rapp in Cannstatt, um den Buch handel zu erlernen (1825—1826). Von hier aus ging er zu C. F. Nast jun. in Ludwigsburg, 1826 bis April 1827, von da an bis Juni 1828 zu I. D. Sauerländer in Frankfurt a. M. Der Aufenthalt in Frankfurt a. M. war für Elwert ein ganz besonders anregender. Nicht nur die Tätigkeit in dem angesehenen Hause, sondern auch der Aufenthalt in Frankfurt selbst und dessen schöner Um gebung haben ihm die Stadt besonders lieb gemacht, so daß er noch in späterer Zeit häufig, wenn er sich erholen oder Unangenehmes vergessen wollte, seine Zuflucht nach Frank furt nahm. Im Juli 1828 kam Elwert als Gehilfe in die Kriegersche Buchhandlung nach Marburg, von deren Besitzer Carl Kemps er am 1. Januar 1831 das Geschäft nebst Buchdruckerei und Antiquariat (und auch das Haus) mit Hilfe seines Onkels, eines Bruders seines verstorbenen Vaters, käuflich erwarb und es unter der Firma N. G. Elwert'sche Universitäts-Buchhandlung unter gleichzeitiger Gründung eines eignen Verlages weiterführte. Die ersten Jahre seiner Selbständigkeit waren für ihn sorgenvolle. Das Sortiment war klein, die Verlagsunternehmungen waren nicht günstig, denn er konnte als Sortimenter nicht leicht ein Verlagsunternehmen abschlagen, auch wenn er von vornherein überzeugt war, daß das Unternehmen ein bedenkliches war. In einer Unzahl von Mono graphien, zu denen der Universttätsbuchhändler so leicht veranlaßt wird, und die, mögen sie von größtem Wert sein, doch nur einen kleinen Absatz haben, war sein Kapital fest gelegt. Er war ein vornehm gesinnter, ideal veranlagter Verleger und nahm manches Werk an, von dem er im voraus wußte, daß die Kosten nie herauskommen würden, nur um dem Verfasser seine Laufbahn zu eröffnen. Sein Entgegenkommen ist ihm in mannigfacher Weise vergolten worden, wenngleich er auch wieder die Erfahrung machen mußte, daß Undank der Welt Lohn ist. Die Firma hat viele Monographien aufzuweisen, die viel Geld und Zeit gekostet haben und durch die ihr Verfasser erst bekannt wurde, der aber dann oft mit lohnenderen Büchern sich an andre Firmen wandte. Da schlug endlich das hervorragende Lehrbuch der Pandekten von K. A. von Vangerow (1. Auflage 1839) durch, das in sieben Auflagen erschien und in vielen Tausenden von Exemplaren verkauft wurde. Im Jahre 1845 erschienen A. F. C. Vilmars Vor lesungen über die Geschichte der deutschen National literatur, ein wahrhaft klassisches Werk, das in 26 Auf lagen in mehr als 125 000 Exemplaren über die ganze Welt verbreitet ist. Als die hervorragendsten seiner Autoren, mit denen Elwert meist in freundschaftlicher Weise verkehrte,
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