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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.09.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.09.1907
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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8932 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 212, 11. September 1907. Paul Parey in Berlin. 8960 "VütteruvA der 2vodtsoiivsins. 3. ^.vü. 50 "Oiilmuvv-Wolsoiivsr, 2ooloAis. 2. ^.vü. 6ed. 1 ^ 40 "dsiörssderioiit kür ^Arikuiturciismis. 3. OoiAS. 8. 8d. 1906. 26 "Meisen, Oeidmess- und KivsIIisrkullds. 3. ^.vü. 6sb. 2 kokt, Oandbueü Oer tierisedev Lrnübrunxs. 2. Lull. 2. 8d. Seb. 14 *VeröäsntIioliunASn der virtseboktiielisn ^dtsiluvx der Vsr- sucbs- uvd kstiranstalt kür Lrauersi. 3. Oekt. 2 "Werner, Oundbuob des Outterdauss. 3. ^.uü. 6sb. 10 Friedrich AndrcaS Perthes, Aktiengesellschaft 8948/49 in Gotha. lkuioäl, 6eso1>io1iks der Osutseben in den LarpatbsniLnäsrn. 2. Land. 10 "Blök, Geschichte der Niederlande. 3. Band. 16 "Widmann, Geschichte Salzburgs. 1. Band. 8 I. H. Robolsky in Leipzig. 8948 Led^urr, Krundriss der Lurrsebriktiedrs. Veil I: LsKsriLsieiirs. 1 ^ 50 Schuster >L Loeffler in Berlin. 8950/51 "Oie Nusiie. VII. dabrssavA. Oekt 1 apart 1 ^s; 1. Quartal 4^s; kompletter dabrgavb 15 Hermann Seemann Nachfolger in Berlin. 8952 "iilatuii, kürst der Lrsttor. 1 ; xed. 2 I. Singer ä- Co. Verlag in Berlin. 8958 "Harivieu, Die einfache und feine französische Küche. Lsg 1. 50-Z Carl Steinert, Verlagsbuchhandlung in Weimar. 8947 kesser, kn^Iisob-dsutsoliss kaobvörtsrbuob üss Masodinsnbauss und der Lisktrotsednilc. 2 ^s 10 xsb. 2 60 -j. Georg Thieme in Leipzig. 8964 "Osutsobs msdir. Woodevsebrikt 1907. IV. tzuartai. 6 Verlag „Die Lustige Woche" in Reurode i/Schl. 8960 "Oie Oustixe Woods. Ho. 37. 25 Georg Wigand in Leipzig. 8945 Rietschel, Taufe und Kirche. 50 -H. Verbotene Druckschriften. Auf Grund rechtskräftigen Urteils des hiesigen Land gerichts I vom 2. Juli 1907 sind alle Exemplare der nach stehenden Schriften aus dem Verlage von G. Grimm in Budapest: 1. Caviar - Kalender 1907 (Siehe auch Börsenblatt 1907, Nr. 74), 2. »Sie« von Jahn und Sieben, 3. »Au!« von Altmann und Koystrand, 4. »Die Überweiber aller Zeiten« von vr. Kohut und Sieben, sowie die zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen unbrauchbar zu machen. Berlin, 5. September 1907. Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 2574 vom 9. September 1907> Nichtamtlicher Teil. Verzollung von Vorlagenwerken architektonischen und kunstgewerblichen Inhalts. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buch händler zu Leipzig richtete folgende Eingabe an das Reichs amt des Innern: Leipzig, den 11. April 1907. An das Reichsamt des Innern Berlin. Dem Unterzeichneten Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig ist davon Kenntnis ge geben worden, daß seit Inkrafttreten der neuen Handels verträge Vorlagenwerke mit architektonischen oder kunstgewerblichen Vorbildern, die vom Ausland ein- gehen, von der Berliner Zollbehörde für zollpflichtig erklärt und unter der Rubrik »Zeichenvorlagen« ver zollt worden sind. Dasselbe Verfahren geschah durch die österreichischen Zollbehörden. Wie aus der amt lichen Bekanntgabe der k. k. Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues vom 18. Januar 1907 hervor geht, sind die dortigen Zollämter angewiesen worden, Vor lagenwerke als zollfrei zu behandeln. Von der Berliner Zollbehörde wird aber nach wie vor Zoll auf derartige Vor lagenwerke erhoben, gleichgültig, ob solche im Ausland her gestellt oder von Berlin aus an ausländische Kunden zur Ansicht gesandt und als nichtbehalten von diesen remittiert werden. Speziell durch letzteres Verfahren erwachsen den deutschen Buchhandlungen, zumal den Architektur-Buchhand lungen, erhebliche Nachteile, da der Verkehr mit der aus ländischen Kundschaft durch die Verzollung nicht abgesetzter und an die Buchhandlungen zurückgesandter Werke erheblich verteuert, ja geradezu unmöglich gemacht wird. Unter Hinweis auf die erwähnte Verordnung der öster reichischen Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues vom 18. Januar 1907 bittet der Unterzeichnete Vorstand der Nr. 676 des Deutschen Zolltarifs: »Bilder auf Papier, durch Druck oder ein andres Vervielfältigungsverfahren hergestellt, auch eingebunden oder auf Papier, Pappe, Geweben oder dergl. aufgezogen, mit Ausnahme des Bilderpapiers« eine Erläuterung dahin zu geben, »daß Vorlagenwerke nicht als Zeichenvorlagen zu be trachten sind, sondern zollfrei, wie früher, eingeführt werden dürfen«. Vorlagenwerke dieser Art dienen dem Studium und haben niemals den Zweck, als Zeichenvorlagen benutzt zu werden. Als eine Härte erscheint es insbesondre, daß die laut Aufdruck des Verlagsorts in Deutschland hergestellten Vor lagenwerke, die aus dem Ausland als unverkauft wieder zurückgehen, mit Zoll belegt werden, und bittet der Unter zeichnete Vorstand, die Zollämter in jedem Fall dahin anzuweisen, daß derartige zurückgehende Sendungen, wie das gewiß dem Willen des Gesetzgebers entspricht, zollfrei sind. In größter Ehrerbietung Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Albert Brockhaus Erster Vorsteher. vr. Orth Syndikus. Hierauf erfolgte nachstehende Antwort: Reichsschatzamt. II. 7527. Berlin W. 66, den 16. August 1907. Auf das an das Reichsamt des Innern gerichtete Schreiben vom 11. April d. I. Nach den von dem Königlich Preußischen Herrn Finanz-
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