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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.08.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-08-01
- Erscheinungsdatum
- 01.08.1907
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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durch treue Wahrung der Interessen des Hauses und dessen Kommittenten die Hochachtung aller erworben, deren geschäftliche Wohlfahrt seiner bewährten Aufmerksamkeit anvertraut war und ist. — Zu seinem Ehrentag sprechen wir ihm unsre herzlichen freundschaftlichen Glückwünsche aus. Red. * Der neue Rektor der Universität Leipzig. — Zum Rektor der Universität Leipzig für das Universitätsjahr Oktober 1907 bis 1908 wurde Geheimer Hofrat und Professor der Zoologie vr. Karl Chun, Direktor des zoologisch-zootomischen Instituts und Museums, gewählt. Er tritt an die Stelle des ausscheidenden Rektors, des Geheimen Medizinalrats Professor Or. Curschmann. Am 1. Oktober 1852 in Höchst am Main geboren, studierte Chun in Göttingen und Leipzig, wo er sich 1878 habilitierte. 1883 wurde er als ordentlicher Professor der Zoologie nach Königsberg, 1891 als solcher nach Breslau und 1898 nach Leipzig als Nach folger Leuckarts, dessen Assistent er gewesen war, berufen. Neben der Herausgabe zahlreicher wissenschaftlichen Schriften hat Geheimer Hofrat Chun als Leiter der deutschen Tiefsee-Expedition bedeuten den Ruf erlangt. Er ist Mitglied der Königlich preußischen Aka demie der Wissenschaften, Ritter 1. Klasse des Königlich sächsischen Verdienstordens, Ritter 2. Klasse des bayerischen Verdienstordens vom heiligen Michael und Ritter 3. Klasse des Königlich preußi schen Roten Adlerordens. Sprechsaal. <Ohne Verantwortung der Redaktion; jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen llber die Verwaltung des Börsenblatts.) Reklame in Hotelzimmern. Die Firma Carl Flemming, Glogau, ließ im Sommer des Jahres 1906 durch einen Reisenden (der sich jetzt als Inhaber einer großen Reklame-Firma entpuppt) Annoncen sammeln, und zwar folgendermaßen: »Bin Vertreter der Firma Carl Flemming. Wir haben große neue Maschinen aufgestellt, und um diese auch in den stillen Sommermonaten auszunutzen, haben wir folgenden Plan«: (Dabei breitete er ein großes Wachstuch aus, ca. 80:100 am. In der Mitte des Tuches war der Plan von Bremen mit genauem Straßenverzeichnis.) -Um diesen »Führer durch die Stadt- sollen ringsherum die Annoncen angesehener Firmen Bremens. Ich selber bin in den Hotels gewesen und habe mir die Erlaubnis erwirkt, die Plakate über dem Waschtisch rc. auf zuhängen.- Auf die Anfrage des Inhabers einer sehr großen Bronzefirma Berlins, der zufällig anwesend war: »Wer hängt die Sachen auf?» erwiderte er: -Ich persönlich.» — Nach einigen Wochen brachte er die Plakate und zeigte die Nägel, mit denen er alle befestigen wollte. Jetzt hängen in den Hotels (wenigstens den bedeutendsten) keine Exemplare, ja, die Inhaber behaupten, nie versprochen zu haben, die Plakate in den Zimmern aufzuhängen. Ich will deshalb die Annonce nicht bezahlen. Die Firma Flemming dagegen sagt: wir haben nur die Annoncen versprochen, nicht aber, die Plakate in den Hotels aufzuhängen. (Aus einem Revers kann allerdings solches gefolgert werden; jedoch denke ich, es ist zweierlei, ob ein Vertreter der Firma Flemming oder ein Zcbeliebiger sich vor stellt, dem man allerdings nicht bedingungslos Glauben schenken wird. Das Gericht muß ja entscheiden, wer das Recht auf seiner Seite hat — hier interessiert mich nur: 1. Hat irgend einer der Herren Kollegen auch annonciert? 2. Was hat ihm der Herr Vertreter der Firma Flemming versprochen? und 3. Hängen in der Stadt wirklich die Plakate in den einzelnen Hotel-Zimmern? Um umgehende Auskunft bitte ich mit bestem Dank im voraus. Bremen, Am Wall 143. Johs. Storm, Buchhandlung. Erwiderung. Die in der vorstehenden Zuschrift behandelte Angelegenheit betrifft kein Unternehmen des Verlags, sondern ein solches der von unserm Verlage vollständig getrennten technischen Betriebe unsers Glogauer Hauses. Schon aus diesem Grunde müssen wir es ablehnen, uns zu der Zuschrift im einzelnen zu äußern. Das Unternehmen ist des ferneren kein buchhändlcrisches und kann deshalb auch die Allgemeinheit des Buchhandels nicht interessieren. In vollständiger Übereinstimmung mit uns verzichten daher auch unsre technischen Betriebe auf eine Erwiderung. Aus jeden Fall aber können wir unfern Geschäftsfreunden im Buchhandel versichern, daß keinerlei Ursache besteht, an der vollständigen Einwandlostgkeit der Maßnahmen unsrer Firma zu zweifeln. Die gerichtliche Austragung des Streitfalls wird dies beweisen. Berlin, den 29. Juli 1907. Carl Flemming, Verlag, A.-G. Willy Heidinger. Verleger-Rabatt. Der Vorsteher einer hiesigen Schule bestellte bei mir laut direkter Offerte des Verlegers H. Sagert L Co. (Inh. Paul Sonntag und P. Gerardi) in Berlin ein Exemplar von: Friedrich der Große und Schwerin bei Prag zum Vorzugspreise von 10 >6 ard. Auf meine Bestellung hin erhalte ich vom Verleger die Mit teilung, daß betreffendes Bild an Private zu 50 ^ ord., 30 ^ netto abgegeben wird und der Vorzugspreis sich nur auf Behörden bezieht auf Veranlassung des Herrn Kultusministers. Derartige unkaufmännische Manipulationen begreife, wer kann. Also: Die Behörden erhalten ein Bild unterm Herstellungspreis. Ein steuerzahlender Besteller zahlt den fünffachen Betrag, ein steuerzahlender Sortimenter darf sich mit Arbeit und Porto spesen begnügen, weil der betreffende Verlag, obwohl im Buch händler-Adreßbuch verzeichnet, einfach erklärt, nur für den drei fachen Preis wie an Behörden netto liefern zu können. Für uns Provinz-Sortimenter birgt ein derartiger Fall noch eine weitere Gefahr in sich, nämlich die, daß eventuelle Besteller bei nächster Gelegenheit sich von den lokalen Handlungen fernhalten, in der Annahme, zu teuer zu kaufen. Ich glaube kaum, daß es einen Geschäftszweig (denn als solcher muß sich ja der Buch- und Kunsthandel noch vorläufig rechnen, wenn auch vielfach mit negativem Erfolg) gibt, in dem eine derartige geschäftliche llnglaublichkeit vorkommt wie in diesem Fall. Darum: Regelung des Verleger-Rabatts und Säuberung des Buchhändler-Adreßbuchs von Firmen, die sich dem nicht anschließen I Hadersleben (Schleswig). L. Johannsen. Entgegnung. Die Reproduktion nach dem Schöbelschen Bilde -Friedrich der Große und Schwerin bei Prag-, die im vergangenen Jahre er schienen ist, hat im Kunsthandel leider nur eine ganz geringe Aufnahme gefunden, während das Original sowohl, das sich im Besitz Seiner Majestät des Kaisers befindet, wie auch die technisch vollendete Wiedergabe von der Kritik allgemein die günstigste Be urteilung erfahren haben. Die für den Verkauf des Blattes in Frage kommenden Firmen verhielten sich indessen vollständig ab lehnend. Herrn L. Johannsen dürfte wohl bekannt sein, daß die Publi kation eines derartigen Kunstblattes mit sehr hohen Kosten ver bunden ist und es einem Verleger wohl erlaubt ist, auch ohne gegen kaufmännische Gebräuche zu verstoßen, auf andere Mittel und Wege zu sinnen, seinem Verlagsobjekt eine geeignete Ver breitung zu geben. Um zu diesem Ziele zu gelangen, haben wir uns an das Kultusministerium gewandt und das Bild zur Anschaffung für Schulen, Behörden usw. empfohlen. Da für diesen Zwick ein so hoher Preis von 50 für die Anschaffung gänzlich außer Frage kommen mußte, waren wir genötigt, den Preis ganz bedeutend zu ermäßigen, wie dieser Fall im Buch- und Kunsthandel wohl nicht ganz vereinzelt dastehen dürfte. In unsrer Offerte an die Behörden haben wir diese Preisherabsetzung ausdrücklich begründet. Natürlich konnte der Zwischenhandel bei diesem Subskriptions preis nun nicht mehr berücksichtigt werden, und beruht die Schluß folgerung des Herrn L. Johannsen auf einer ganz irrigen Auf fassung. Was die -geschäftliche llnglaublichkeit- anbetrifft, so legen wir dieser Kritik unserer geschäftlichen Dispositionen wenig Be deutung bei, da ein Bild doch ein ganz anderes Handelsobjekt ist als ein Buch. Im übrigen: wozu der Lärm und die Flucht in die Öffentlichkeit? Berlin. H. Sagert L Co.
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