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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.08.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-08-01
- Erscheinungsdatum
- 01.08.1907
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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7568 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 177, 1. August 1S07. bei, daß in Mecklenburg fast alle offiziellen Publikationen dem Buchhandel voreuthalten bleiben und von den betreffen den Druckereien direkt vertrieben, ja meist dem Buchhandel nicht einmal bekannt gegeben werden. Auch die Lehrer- Buchhandlungen »Pestalozzi-Verein«, »Rechenbuch-Kom mission«, »Lesebuch-Kommission« mit ihrem ausgedehnten Schulbücherhandel schädigen den schwerbelasteten heimischen Buchhändler auf das empfindlichste. In Mecklenburg hat die Regierung noch kein Verbot erlassen, »in den Klassen und Schulen mit Büchern und Schulutenstlien zu handeln«. Unsre Bemühungen zur Erlangung eines solchen Verbots haben bei der Regierung keine Gegenliebe gefunden. — Möglichst enger Zusammenschluß aller buchhändlerischen Fachgenossen, zunehmende Erkenntnis, daß der Einzelne zur Förderung und Hebung des Sortiments wenig beitragen kann und nur gemeinsame Vertretung der Interessen im stande ist, uns Hilfe zu bringen und Wandel zu schaffen, — das sei deshalb unser Wunsch und Bestreben für das jetzt beginnende neue Vereinsjahr, wie für alle Zukunft! Güstrow, Wismar, Rostock, Neubrandenburg. Der Vorstand des Kreisvereins der Mecklenburgischen Buchhändler. Kleine Mitteilungen. * Geschäftöjuviläen. — Die geachtete Buchhandlung L. He ege in Schweidnitz, die sich seit dem 1. Januar 1878 im Besitz des Herrn Oskar Güntzel befindet, darf am heutigen 1. August das Jubiläum 75jährigen Bestehens feiern. Am 1. August 1832 eröffnet« Ludwig Heege, nach dreizehnjähriger beruflicher Vorbildung bei I. F. Korn (dem Altern) in Breslau, Schwetschke L Sohn in Halle und in der Stahelschen Buchhandlung in Würzburg, eine Buch- und Musikalienhandlung in Schweidnitz unter der Firma seines Namens. Sein Unternehmen hatte den erwarteten Erfolg, die Handlung blühte unter seiner arbeitsamen Leitung schnell auf und erwarb sich Vertrauen und Ansehen. 1838 eröffnet« er eine Filialhandlung in Waldenburg (die er nach dreißig jährigem Besitz 1868 an Hermann Reibt überließ); Leihbibliothek und Buchdruckerei erweiterten den Umfang seines Schweidnitzer Hauses. Am 1. Juli 1871 zog er sich nach dreiundfünfzigjähriger Berufs tätigkeit in den Ruhestand zurück und überließ die Handlung seinem Sohne Hermann Heege, der ihm schon seit zehn Jahren in der Geschäftsleitung zur Seite gestanden hatte. Hermann Heege führte die Handlung in den Bahnen des Vaters. Daneben verband er sich 1874 mit Oskar Güntzel zu der Firma Heege L Güntzel in Reichenbach i. Schl., starb aber vorzeitig, erst 40 Jahre alt, am 23. Juni 1877. Am 1. Januar 1878 überließ sein Reichcn- bachcr Handelsgesellschafter Herr Oskar Güntzel die Reichenbacher Handlung an Casimir Schilder (aus besten Händen sie 1889 Herr Paul Wiese übernahm) und trat den Besitz des Schweidnitzer Geschäfts an, dessen Firma er seinen Namen hinzufügte. — Die beiden Kasseler Firmen Ernst Röttgers Verlag (In haber: Ernst Nötiger) und Ernst Röttgers Buch- u. Kunst handlung (Inhaber: Friedrich Lometsch) feiern heute den Ge denktag ihres fünfundzwanzigjährigen Bestehens. Die Buchhandlung wurde am 1. August 1882 von Hermann Loewenthal unter der Firma -Buchhandlung im evangelischen Vereinshaus» ge gründet und bald zu einer Verlagsbuchhandlung erweitert. Hermann Loewenthal hatte im Jahre 1857 in Verbindung mit C. F. Spittler in Basel die Filialhandlung C. F. Spittler L Co. in Jerusalem gegründet und bis 1863 geleitet. Mit der Eröffnung einer Buchhandlung in seiner Vaterstadt Kassel stellte er sich die Aufgabe, weiter zur Förderung und Verbreitung christlicher Lite ratur praktisch beizutragen. Am 1. Januar 1886 übernahm Herr Ernst Nötiger die Handlung und führte sie unter der Firma seines Namens weiter. Die von Jahr zu Jahr sich vergrößernden Auflagen des -Sonntagsboten aus Kurhessen- sowie die Herausgabe der wöchentlichen Predigten in einer Auflage von gegen 82 000 Exemplaren veranlaßten ihn, eine eigene Druckerei zu errichten. Aus dem anfangs kleinen Unternehmen sind durch die Rührig keit, Umsicht und strenge Ehrenhaftigkeit des Inhabers eine nam hafte Sortimentsbuchhandlung, eine Verlagsbuchhandlung von Umfang und Bedeutung und eine große Druckerei hervorgegangen. Möchte es Herrn Nötiger vergönnt sein, noch viele Jahre seine be gonnenen Arbeiten kraftvoll und erfolgreich fortzusetzen! — Auf 25 Jahre höchst erfolgreicher Selbständigkeit im Beruf darf am heutigen Tage Herr Hubert Weiter in Paris zurück blicken, der dort am 1. August 1882 im Hause 59, rus äss Laint- ksrss eine »Zentralstelle für litterarische und buchhändlerische Vermittelungen- eröffnete und, wie er in seinem Eröffnungs rundschreiben bemerkt, diese Vermittelungen im weitesten Sinne des Wortes auffaßte. Herr Hubert Weiter war zuvor bei den Herren I. Greven (Literarische Anstalt) in Cöln, Emil Baensch, kgl. Hofbuchhändler (Nachfolger C. E. Klotz) in Magdeburg, Theodor Ackermann, kgl. Hofbuchhändler in München, und C. Haar (Haar L Steinert) in Paris tätig gewesen. Aus seiner lite rarischen Agentur hat sich, gefördert durch ungewöhnliche Rührig keit, Begabung und Unternehmungslust des geschäftstüchtigen Anfängers, in verhältnismäßig kurzer Zeit eine sehr bedeutende Sortiments-, Antiquariats- und Verlagsbuchhandlung entwickelt, die, zur Univcrsitätsbuchhandlung erhoben, unter den Pariser Handlungen jetzt in vorderster Reihe steht und deren Kundschaft über die ganze Welt verbreitet ist. — Allen geehrten Herren Jubilaren sprechen wir zum heutigen Gedenktage unsere aufrichtigen Glück- und Segenswünsche aus. Red. * Dir Konknrrenz-Kiausel in Anstkllungsverträgc» von Handlungsgehilfen. — Zu der Umfrage über die Zweckmäßig keit einer gesetzlichen Beschränkung der Konkurrenzklausel in An stellungsverträgen der Handlungsgehilfen hat die Handelskammer in Duisburg die folgende Einschränkung empfohlen: 1. Die Konkurrenzklausel ist unwirksam, wenn der Gehilfe bei der Beendigung des Dienstverhältnisses nicht mehr als 3000 Mark Jahreseinkommen bezogen hat. 2. Der Zeitraum, für den eine Konkurrenzklausel vereinbart werden kann, beträgt 1 Jahr. 3. Bei Lehrlingen ist die Konkurrenzklausel ausgeschloffen. I« -Österreich Verbote«. — Das k. k. Landes- als Preß- gericht in Klagenfurt hat mit dem Erkenntnis vom 21. Juli 1907, Pr. VII 11/7, die Weiteroerbreitung der im Geschäft des Ferdinand Mader in Tarvis aufliegenden, von der Edition Photoglob unter »4944 Uggowitz» herausgegebenen Photographien, darstellend die Ortschaft Uggowitz mit dem Fort Hensel im Hintergründe, nach Artikel IX des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 8 sx 1863, verboten. (Amtsblatt zur Wiener Zeitg. Nr. 172 vom 28. Juli 1907.) 'Polizeiliche Beanstandungen von Bildern in Schau fenster« (vgl. Nr. 175, 176 d. Bl.). — Wie die -Neue Freie Presse- von berufener Seite erfährt, beabsichtigt die Wiener Polizeidirektion, um Übergriffen bei der Beanstandung von Bildern oorzubeugen, einen Erlaß hinauszugeben, daß diejenigen Beamten, die sich mit der Beurteilung von Bildern in Schau fenstern amtlich zu befassen haben, nicht mehr selbständig Ent scheidung treffen. Eine Anordnung über die Entfernung von Bildern aus Schaufenstern soll vielmehr erst im Einvernehmen mit dem Polizeibezirksleiter getroffen werden. Den Polizeikommiffa- riaten soll zur Pflicht gemacht werden, bei diesen Amtshandlungen mit der größten Sorgfalt vorzugehen und alles zu vermeiden, was geeignet wäre unliebsames Aufsehen zu erregen. Insbe sondere soll der Referent bei Beurteilung von notorischen Kunst werken mit der größten Vorsicht, ja sogar Nachsicht zu Werke gehen, und es soll alles vorgekehrt werden, was geeignet ist Übergriffen vorzubeugen. DaS neuentdrckte Palimvsest dcö Archirnedes. (Vgl. Nr. 154 d. Bl.) — über das von dem dänischen Philologen Professor Heiberg kürzlich entdeckte Palimpsest des Archimedes äußert sich Geheimer Rat Professor Kr. Hermann Diels in der -Inter nationalen Wochenschrift für Wissenschaft, Kunst und Technik«. Seine Angaben sind um so dankenswerter, als — wie er selbst bemerkt — der aus der Pariser Presse übernommene, von Theodor Reinach stammende Bericht über diesen neuen Archimedes-Kodex
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