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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1907
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- Erscheinungsdatum
- 09.07.1907
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- Deutsch
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157, 9. Juli 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s, d. Dtschn. Buchhandel. 6895 Schluß der Versammlung 2 Uhr nachmittags. Die Präsenzliste ergibt die Anwesenheit von 63 Mit gliedern. Die Verlesung des Protokolls findet statt, und Einwen dungen dagegen werden nicht erhoben. (gez-) W. Franken, (gez.) Ad. Jser. Kleine Mitteilungen. Besteuerung frei gewordener Werke und Übersetzungen. — Um die lebenden Schriftsteller gegen -die Konkurrenz der Toten« zu schützen, will der französische Abgeordnete Ajam jeden Neudruck frei gewordener Werke und auch jede Übersetzung aus ländischer Autoren mit einer Steuer von 10 Prozent belegen. Im »käsrours äs Francs» weist Remy de G ourm ont den Wider sinn dieser literarischen Schutzzöllnerei nach. Eine Luxusausgabe von Voltaire, wie die von Louis Moland besorgte, würde mit 72000 Frcs. besteuert werden müssen; eine bescheidene Volksaus gabe zu 20 Cts., wie die der Nationalbibliothek, würde für 20 Bände bOOO Frcs. zu zahlen haben. Da die Steuer von den zum Verkauf gestellten und nicht von den wirklich verkauften Büchern erhoben werden soll, werden sich die Verleger schön hüten, Werke alter Schriftsteller, die Aussicht haben, lange auf Lager zu bleiben, neu aufzulegen. Der Gesetzentwurf des Herrn Ajam ist so unklar, daß man nicht genau weiß, wer bei Übersetzungen ge troffen werden soll. Es ist schon ein starkes Stück, Homer oder Shakespeare besteuern zu wollen. Wenn die Steuer aber gar alle Ausländer — auch die noch lebenden — treffen soll, dann ist das Ende aller Übersetzungskunst gekommen. Welcher Verleger wird noch Nietzsche oder Sudermann herausgeben wollen, wenn er zahlen muß: 1. eine Tantieme an den deutschen Verleger; 2. die Übersctzerhonorare; 3. eine Steuer von 10 Prozent an den fran zösischen Staat? -Die Ajam-, schreibt Herr de Gourmont, -glauben, daß vielleicht fünfzehn oder zwanzig tote Romandichtcr .gestraft' werden würden; sie scheinen nicht zu wissen, daß es noch etwas mehr verstorbene Schriftsteller gibt.» (Leipziger Tageblatt.) Neue Reichsbanknote«. — Bekanntmachung. In nächster Zeit werden Noten der Reichsbank zu 100, 50 und 20 ^ zur Ausgabe gelangen, die vom 8. Juni 1907 datiert sind und deren Unterschrift lautet: Reichsbankdirektorium. Xoob v. 6Is>ssvapp frommer Lebwisäielrs Lora 6otewa.ua Naroa v. Imww v. 6riww Im übrigen gleichen die Rcichsbanknoten zu 100 den in der Bekanntmachung vom 26. Juli 1898, und die Reichsbanknoten zu 50 bezw. 20 ^ den in der Bekanntmachung vom 19. April 1906 beschriebenen. Berlin, den 5. Juli 1907. Reichsbankdirektorium. (gez.) Or. Koch. (gez.) Maron. (Deutscher Reichsanzeiger.) Sicherungsmatzregeln beim Berkanf von Handels geschäften in Ungarn. — Aus Budapest wird der -Neuen Freien Presse- (Wien) gemeldet: (Red.) Aus dem soeben dem Abgeordnetenhause unterbreiteten Gesetz entwurf, betreffend die Übertragung von Handelsgeschäften, ist her vorzuheben: Derjenige, der ein Handelsgeschäft im Vertragswege übernimmt, ist für die aus dem Geschäft stammenden Verpflichtungen des übertragenden, die er zur Zeit der Übernahme gekannt hat oder mit der Vorsorge eines ordentlichen Kaufmanns kennen konnte, verantwortlich. Die Verantwortlichkeit des übertragenden bleibt unberührt. Eine Ausnahme bildet nur der Fall des Ge schäftsverkaufs im Verlauf eines Konkurses. Wenn der über nehmende das Geschäft von seinem Hausgenossen oder von seinen eignen oder seines Hausgenossen Verwandten in auf- oder ab steigender Linie, von seinem Bruder oder Halbbruder oder von einem Hausgenossen derselben erwirbt, ist er für die Verpflich tungen des übertragenden, die aus dem Geschäft stammen, ohne jede Beschränkung verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn der Übernehmer gegenüber dem übertragenden die aus dem Ge schäft stammenden Verpflichtungen nicht auf sich genommen hat. Falls nicht das zum Geschäft gehörige Vermögen im ganzen übernommen wurde, ist nach den gesamten Umständen des Falles zu beurteilen, ob eine Geschäftsübertragung vorliegt. Wenn jemand mit einem einzelnen Kaufmann in eine gemeinsame Er werbs- oder Einlagegesellschaft tritt, ist die Gesellschaft für sämt- liche Verpflichtungen, die aus dem bisherigen Geschäft stammen, verantwortlich. Verbot des kaiserlichen Wappens ans Büchern und andern Waren in Japan. — Wie uns aus Dokohama mit geteilt wird, ist in Japan die Anbringung des kaiserlichen Wappens auf Waren irgendwelcher Art verboten. Die Polizei beanstandete ein im Schaufenster eines dortigen Buchhändlers ausgelegtes deutsches Buch über Japan, das mit der stilisierten Blüte des Chrysanthemums (eben dem Wappen des kaiserlichen Hauses) auf dem Einbande und mehrfach im Text geschmückt war. Der Buch händler mußte sich verpflichten, diese Schmuckstücke zu entfernen, was das Buch natürlich in seinem Wert beträchtlich minderte. (Red.) Schnellpressenfabrik Frankeuthal Albert L tko, Aktien gesellschaft. — Die Generalversammlung genehmigte unter Er teilung der Entlastung sämtliche Anträge der Verwaltung, ins besondere eine Dividende von 12 (11) Prozent. Die Aussichten für das laufende Jahr sind infolge der vorliegenden bedeutenden Aufträge als günstig zu bezeichnen. (Leipziger Tageblatt.) Verband der Dentschen Buchdrucker. — Nach dem Jahres- bericht des Verbands der Deutschen Buchdrucker (Gehilfen-Orga- nisation) über das Geschäftsjahr 1. April 1906 bis 31. März 1907 verfügt der Verband über ein Gesamtvermögen von 7 489 131 Die Mitgliederzahl des Verbands beträgt rund 40 000. (Red.) Internationaler Buchdrucker-Kongretz — Der fünfte internationale Buchdrucker-Kongreß (Gehilfen) soll am 9. Juli in Paris abgehalten werden; der erste tagte ebenfalls in Paris, der zweite in Bern, der dritte in Genf, der vierte in Luzern. (Nationalztg.) Vom Buchbindergewerbe. — Der Deutsche Buchbinder- Verband (Gehilfen) war in der letzten Juniwoche in Nürnberg zur Generalversammlung zusammengetreten. Der Verband zählt gegenwärtig 20 471 Mitglieder. Die Einnahmen betrugen im Vorjahre 314 275 die Ausgaben 590 791 Die vorjährigen Aussperrungen in Berlin, Leipzig und Stuttgart haben 652 992 Kosten verursacht. Das Verbandsvermögen beträgt zurzeit 110 451 (Red.) Gutenberg - Gesellschaft (vgl. Nr. 121 d. Bl.). — Die Jahres versammlung der Gutenberg-Gesellschaft hat am Sonntag den 23. Juni d. I. im Stadthause zu Mainz stattgefunden. Nach dem erstatteten Bericht zählt die Gesellschaft zurzeit 656 Mit glieder. Das Gesellschaftsvermögen beträgt 18 622 In seinem Festvortrag -Gutenbergs Erbe und die Pflichten der Gegenwart unterzog der Redner, Bibliothekar Or. Alfred Hagelstange vom Kaiser Friedrichs-Museum in Magdeburg, die Druckausstattung unsrer Zeitungen und vieler unsrer Zeitschriften, die zumeist eine sehr ungünstige Beurteilung fand, einer scharfen Kritik. (Red.) Lohntarife im Lichtdruckgewerbe. — In Sachen der Tarif gemeinschaft im deutschen Lichtdruckgcwerbe veröffentlicht jetzt sdas Tarifamt für Deutschlands Lichtdrucker (Sitz im Deutschen Buch gewerbehaus zu Leipzig) das Verzeichnis der tariftreuen Lichtdruck anstalten. Daraus ist zu ersehen, daß der größte Teil der Licht druckanstalten der Tarifgemeinschaft beigetreten ist. Diese An stalten beschäftigen rund 600 Gehilfen, also von den überhaupt in Frage kommenden 800 Gehilfen die überwiegende Mehrheit. Zur Förderung einer stetigen gedeihlichen Fortentwicklung deS Lichtdruckgewerbes und insbesondre zur Erhaltung eines fried lichen und für beide Teile ersprießlichen Verhältnisses zwischen 899»
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