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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-07-09
- Erscheinungsdatum
- 09.07.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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6892 Börsenblatt st d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 157, S. Juli 1907. Nichtamtlicher Teil Zentralverein Deutscher Buch- und Zeitschristenhändler (früher: »Zentralverein Deutscher Kolportagebuchhändler«). Generalversammlung des Zentralvereins Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler in Breslau, 17. u. 18. Juni 1907 in Böttchers Restaurant. (Nach: Deutsche Colportage-Zeitung.) Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht des Vorstandes: Referent Kollege C. Schöps, Berlin. 2. Kassenbericht für das Vereinsjahr 1906/1907. a) Dereinskasse: Referent Kollege H. Schild, Berlin. b) Kasse für Unterstützungs- und Sterbefälle: Referent I. Bürner, Nürnberg. 3. Prüfungsbericht des Verwaltungsausschusses: Referent Kollege Siegismund, Danzig. Berufung des Herrn Heinrich Leenders, Düsseldorf, gegen seinen vom Gesamtoorstand einstimmig verfügten Ausschluß. 4. Kommissionsberichte. a) Verkehrskommission: Referent: Kollege Chr. Schüler, Frankfurt a. M. b) Geschäftsstelle: Referent: Kollege Fr. Müller, Berlin. Zeitungskommission: Referent: Kollege Paul Reinike, Berlin. o) Rabattkommission: Referent: Kollege Karl Schröter, Dresden. cl) Schiedsgericht: Referent: Kollege H. Schild, Berlin, b. Anträge. Is.) Vom Verein Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler Pirna und Umgegend: Der Verein Pirna und Umgegend beantragt den § 4, Ab satz 5 der Zentralvereins - Satzungen, beginnend mit dem Wort »Mitglieder», endend mit dem Worte -einzuhalten», aufzuheben. Begründung: Dieser Zusatz ist geeignet, von einer zufälligen Mehrheit der Minderheit gegenüber miß braucht zu werden und dadurch das bisherige gute Einvernehmen zu stören; auch sehen wir darin eine Beschränkung der persönlichen Freiheit, die sich auch in der Praxis nicht bewährt hat. Id) Vom Verein der Buch- und Zeitschriften - Händler Hannover-Linden: Die Generalversammlung wolle beschließen: H 18 der Satzungen des Zentralvereins der Buch- und Zeitschriften- Händler ist dahin abzuändern, daß fortan die General versammlungen alle zw ei Jahre stattzufinden haben. Begründung: 1. Der Zentralverein ist zurzeit so organisiert, daß die Generalversammlungen ihren Zweck als Agitationsmittel nicht mehr erfüllen. 2. Durch eine zweijährlich abzuhaltende Generalver sammlung entstehen bei dem Zentralverein sowohl, als auch bei den einzelnen Lokalvereinen größere Er- sparnisse. 3. Wir halten eine zweijährige Pause auch insofern für richtiger, weil in einer solchen etwaige gefaßte Beschlüsse viel leichter auf ihre praktische Durch- führbarkett geprüft werden können, als bei einer ein jährigen. flla) Vom Verein Leipziger Buch- und Zeitschriftenhändler, Leipzig: Die Generalversammlung möge den Vorstand des Zentral vereins beauftragen, unter Hinzuziehung eines Rechts anwalts eine Petition an den hohen Bundesrat und an den Reichstag auszuarbeiten und abzusenden, dahingehend, daß bei der bevorstehenden Revision des Deutschen Reichs- Strafgesetzbuchs ein Paragraph in dasselbe ausgenommen wird, wonach der Kundenraub als Diebstahl und Betrug unter Strafe gestellt wird. Begründung: Cs kommen immer mehr Fälle vor, in denen selbständige Buch- und Zeitschriftenhändler durch Angestellte und ehemalige Angestellte durch Kundenraub aufs empfindlichste geschädigt werden. Die bisherigen Gesetze und Strafvorschriften bieten leider keine Handhabe, gegen derartige unlauteren Elemente gerichtlich vorzugehen. Auch die Selbsthilfe durch Verhängung der Sperre seitens der Verkehrs kommission versagt in den meisten Fällen. Nach den Usancen unter Punkt 6 erblickt der gesamte Buchhandel in dem Kundenraub den größten Vertrauensbruch, Diebstahl und Vergehen gegen die Gesetze. Ilb) Vom Verein Berliner Buch- und Zeitschriftenhändler, Berlin: Der Zcntralverein wolle beschließen, für seine Mitglieder eine sachgemäße Ausarbeitung der reichsgesetzlichen Be stimmungen über Krankenkasse, Jnvaltditäts-, Alters- und Unfallversicherung, sowie des Gewerbegesetzes zu veranlassen. In derselben sollen insbesondere alle für unfern Beruf wichtigen Bestimmungen in gemeinverständlicher Weise dargelegt werden. Begründung: Die vielseitigen gesetzlichen Bestim mungen in Rede stehender Gesetze sind zum großen Teil den Mitgliedern unbekannt, insbesondere die Verpflichtung der Kranken- und Unfallversicherungs kosten; auch bezüglich der Anstellung von Reisenden, Boten und kaufmännischem Personal wird noch viel fach Unklarheit herrschen. III. Vom Verein Leipziger Buch- und Zeitschriftenhändler, Leipzig: Die Generalversammlung des Zentralvereins Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler in Breslau 1907 möge be schließen: der §9 der Verkehrsordnung ist zu streichen und dafür zu setzen: Das Liefern von Waren an solche Firmen, über welche die Verkehrskommission die Sperre verhängt hat, muß unbedingt sofort eingestellt werden, selbst dann, wenn dem Gesperrten bereits Sammelmaterial und Fortsetzungen für neuerworbene Abonnenten geliefert worden sind. Vorstehendes ist auch unbedingt einzuhalten, wenn während der Sperre der Inhaber das betreffende Geschäft auf den Namen seiner Frau, Kinder oder Verwandten schreiben läßt, eventuell durch Deckadresse versucht, seinen Bedarf zu beziehen. Begründung: Wiederholt hat man die Erfahrung machen müssen, daß Grossisten nach verhängter Sperre ruhig an Firmen weiter geliefert haben, da Z 9 der Verkehrsordnung nur besagt: »Das Liefern an der artige Firmen ist unstatthaft». Der Verkehrskommission soll hiermit eine feste Hand habe gegeben werden; denn der Fall Giinther-Pientka, Leipzig, hat bewiesen, daß nach verhängter Sperre die Macht der Verkehrskommisston nicht ausreichte und sechs Wochen lang seitens eines Grossisten ruhig weiter geliefert und nur durch das solidarische feste Zusammen halten der Leipziger Kollegenschaft eine Beilegung der Angelegenheit herbeigeführt wurde. IVa) Vom Verein Berliner Buch- und Zeitschriftenhändler, Berlin: Die dem Redakteur bewilligten 500 ^ bis zu 800 jähr lich zu erhöhen und diesen Zuschuß für besseres Papier und passende Illustrationen zu verwenden. IVd) Als einmalige Ausgabe 100 ^ zu bewilligen, welche zur Beschaffung eines geschmackvollen Titelklischces verwendet werden sollen. Begründung: Der im vorigen Jahre bewilligte Betrag, obwohl bisher nur mäßig beansprucht, hat aus den redaktionellen Inhalt des Vereinsorgans ent-
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