1590 Amtlicher Theil. 97, 27. April. Im Vergteichsausschusse: zwei Mitglieder an die Stelle der ausscheidcnden vr. H. Härtel, Vors., und W- Hertz, Schriftf. Im Amte bleiben: Th. Demuth, H. Böhlau, Vr. S. Hirzel und Georg Reimer. Die Wahlzcttcl werden, wie bisher, beim Eintritt in den Börscnsaal ausgefüllt abgegeben; die Bekanntmachung der Reugewählten wird, sofern möglich, noch vor dem Schluß der Versammlung, demnächst aber durch Anschlag an der Börsentafel und Abdruck im Börsenblatt erfolgen. Diejenigen Mitglieder, welche nicht nach Leipzig kommen, aber wünschen, daß ihre Geschäftsführer ihr Stimm recht ausübcn, werden ersucht, dieselben mit einer ausdrücklich zu diesem Bchufe und in ihrem eigenen Namen, nicht dem der Firma, ausgestellten Vollmacht zu versehen. Indem wir alle Mitglieder zur Betheiligung einladen, verweisen wir zugleich auf die für alle hier anwesenden, bei der Hauptversammlung nicht erscheinenden Börsenmitgliedcr eingeführte Konventionalstrafe. Berlin, Bonn und Leipzig, den 2. April 1872. Der Vorstand des Sörsenvcreins der Deutschen Suchhändtcr. Julius Springer. Gustav Marcus. Carl Voerster. - Bekanntmachung. Hiermit wird in Erinnerung gebracht, daß bei den Meßzahlungen nur klingend Courant oder königl. sächsische und königl. preußische Cassenanweisungcn, auch Noten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten von zehn Thalcrn und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Einlösungsstellen in Leipzig errichtet haben, zulässig sind. Diese Geldinstitute sind: l) die Weimarische Bank, 2) die Privatbank zu Gotha, 3) die Geraer Bank. Anderweitiges Papiergeld in Zahlung anzunehmcn ist Niemand verpflichtet. Leipzig, den 26. April 1872. Der Vorstand -es Dörsenoereins der Deutschen Duchhändter. Julius Springer. Gustav Marcus. Carl Voerster. Bekanntmachung. Wir machen besonders darauf aufmerksam, daß (nach §. 4. Nr. 4 der Statuten) nur Börsenmitgliedcr Geschäfte auf unserer Börse besorgen dürfen. Leipzig, den 26. April 1872. Der Vorstand des Dörsenvercins der Deutschen Suchhändtcr. Julius Springer. Gustav Marcus. Carl Voerster. Bekanntmachung. Um bei den Abrechnungen auf der Börse die gehörige Ordnung wahrzunehmen, machen wir wiederholt bekannt, daß Jeder, welcher im Auftrag einer Firma auf der Börse abrcchnen und Geld in Empfang nehmen will, vorher eine Vollmacht in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Herrn Kommissionär bescheinigt, beim Archivar cinzureichen hat, von denen das eine Exemplar abgestcmpelt zurückgegeben, das andere zu den Acten genommen wird, und verpflichtet ist, Demjenigen, der ihm Zahlungen zu leisten hat, seine Vollmacht vorzuzeigen. Zum Behufc der Abstempelung der Vollmachten wird der Börscnarchivar am 29. und 30. April von Vormittags 8 —12 Uhr in dem Archivariatszimmer des Börsengebäudcs anwesend sein und die Vollmachten cntgegen- nchmen. Leipzig, den 26. April 1872. Der Vorstand des Dörsenvercins -er Deutschen Suchhändtcr. Julius Springer. Gustav Marcus. Carl Voerster.