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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.11.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.11.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18941108
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1894
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260, 8. November 1894. Nichtamtlicher Teil. 7021 sich steigernde Unzufriedenheit und Teilnahmlosigkeit der Leser liege in dem Gesamtinhalt des Börsenblattes. Man müßte sagen: das Börsenblatt ivic es jetzt ist und geleitet wird, ge nügt und entspricht den berechtigten Anforderungen des Buch handels durchaus nicht. Da das Börsenblatt Eigentum des Börscnvercins sei, so haben die Mitglieder des Börsenvercins als Miteigentümer auch das Recht, ihre Wünsche anszusprcchcn und deren Durchführung anzustreben. In diesem Sinne hoffe Redner, daß auch die Kreisvereins- Bersammlung bereit sein werde, sich mit dem Hamburg-Altonaer Verein zu verbinden, und faßt seine Wünsche in eine Resolution zusammen, die er dringend zur Annahme empfiehlt. Die Resolution hat folgende» Wortlaut:. Der Vorstand des Buchhändler-Verbandes Kreis Norden wird ermächtigt, in Gemeinschaft mit anderen Kreis- und Ortsvereinen hinsichtlich der in der Hauptversammlung am 23. September 1894 geäußerten Wünsche über die re daktionelle Führung des Börsenblattes die erforderlichen Maßnahmen zu beraten und durchzuführcn. Der Vorsitzende legt die Resolution der Versammlung als Antrag vor, der einstimmig angenommen wird. In Betreff des zweiten Punktes seiner Anträge bemerkt Herr Seippel, vorerst aus die bekannte Broschüre Hinweisen zu müssen, die unzweifelhaft das Verdienst hätte, recht vielen Sortimentern die Augen geöffnet zu haben im Hinblick auf den sehr geringen Verdienst beim Zeitungsgeschäste, unter Um stünden bringe diese Abteilung 1» sogar direkte» Verlust. Der Verbands-Vorstand hätte mit seinem Vorgehen in dieser Angelegenheit doch leider nur einen sehr geringen Er folg gehabt, bisher wären nur Fürs Haus , Gartenlaube und jetzt neuerdings das Daheim« dem allgemeinen be rechtigten Wunsche nach höherem Rabatte nachgekommen, da her glaube er es au der Zeit, daß jetzt die einzelnen Kreis- Vereine sich sehr energisch mit dieser Frage beschäftigten sollten. Der Redner wendet sich nun im besonder» gegen die jenigen Zeitschriften, welche Inserat-Beilagen führen. Hier komme ein merkwürdiges Verhältnis zum Vorschein, denn be stelle man beim Verleger der - Fliegenden Blätter ein Exemplar zur Fortsetzung, so bekäme man die sämtlichen Beilagen regel mäßig mitgelicfert, bestelle man aber einen ganzen Band oder Jahrgang, so würden nur die Nummern ohne Beilagen ge liefert. Aus diesem Verfahren ginge also ganz deutlich hervor, daß selbst die Herren Braun L Schneider- München, die Beilagen als nicht zugehörig zu den »Fliegenden Blättern« betrachten. Um sich nun ei» klares Bild zu schaffen über die un nötigerweise verausgabten Frachtspesen, hätte er einige Wochen die neu erschienenen Nummern der »Fliegenden Blätter« gewogen und daun gefunden, daß die Nummern allein durchschnittlich 24 Gramm wiegen, dahingegen die Beilagen durchschnittlich ein Gewicht von 46 Gramm haben. Rechne man nun 46 mal 52 und mal 10, also für 10 Exemplare No. 1j52 plus Emballage, so ergebe das ein Gewicht von 25 Icg im Jahre. In Geld übersetzt, bezahle man z. B. in Hamburg, das Kilo Fracht und Kommission mit 18 Pfennig berechnet, für 10 Exemplare Fliegende Blätter« 4 Mark 50 Pfennig nur für den überflüssigen Ballast, die Beilagen. Wie man jüngst aus dem Börsenblattc ersehen konnte, werden die »Fliegenden Blätter« in einer Auflage von 98,500 Exemplaren hergestellt; hieraus ließe sich doch mit Leichtigkeit entnehmen, welche enorme Summe die Sortimenter alljährlich zu gunsten der Herren Braun L Schneider-München an unnötigen Kosten bezahlen müssen, während andererseits diese Herren aus den Inserat-Beilagen doch gewiß eine hübsche Summe zögen. Bei der »Jllustrirten Zeitung« stellt sich die Sache etwas günstiger, da der Preis des Blattes -und der^Rabatt ent sprechend höher ist. Es betragen jedoch die Spesen für di- Jnseratbeilagcn bei 10 Exemplaren noch 5 Mk. 40 Psg. per Jahr. Eine Besserung auf diesem Gebiete zu erstreben, halte er rir Pflicht aller Sortimenter-Vereine. Zu diesem Zwecke halte er cs für nötig, juristische Gutachten cinzuhole» über die Fragen: 1. ist der Sortimenter verpflichtet, dem Besteller einer Zeitung die Inserat-Beilagen derselben mitzulicfern: 2. ist der Verleger zum Ersatz der verursachten Un kosten verpflichtet, wenn er dem Sortimenter mehr liefert, als dieser bestellt hat, in diesem Falle die Inserat-Beilagen. Redner wolle keinen neuen Zündstoff zwischen Sortimenter und Verleger werfen, aber gegen die dem Sortimenter auf gebürdeten enormen ll»kosten müsse dieser sich wehren und kein Mittel dagegen unversucht lassen. So glaube er, mit einer entsprechenden Vorstellung bei den betreffenden Verlegern wäre gewiß dem Ziele der besseren Rabatt-Gewährung näher zu kommen. Sollten die juristischen Gutachten zu gunsten der Sorti menter ausfallcn, so halte er dafür, daß abseiten der Verbände alsdann ein Rundschreiben an das Publikum versandt würde, inhalts dessen die Sortimenter für die Znknnst bei keiner Zeitung die Inserat-Beilagen mehr nntlicfern würden. Als weiteres Mittel empfehle er diesbezügliche Anzeigen in den Tages- Zeitungen. Der Redner bittet um Annahme der folgenden Resolution: »Der Vorstand des Buchhändler-Verbandes Kreis Norden wird ermächtigt, in Gemeinschaft mit anderen Kreis- und Ortsvereinen die Regelung der Journalangelegenheit: Er zielung günstigerer Bezugsbedingungen als Entschädigung für die jetzt dem Sortiment einseitig zur Last fallenden enormen Spesen durch die Jnseratanhänge und Beilagen — in die Hand zu nehmen und die erforderlichen Maß nahmen zu treffen. Die Versammlung stimmt den Ausführungen des Herrn Seippel zu und genehmigt die vorgclcscnc Resolution. Punkt 11. Besprechung über die Ordnung für den Rest buchhandel, aus Grund einer Anregung des Vorstandes des Kreisvercins der Rhcinisch-Westphälischen Buchhändler. Herr Pape, als Referent des Vorstandes, führt aus, daß wir seit 6 Jahren eine mit der rheinisch-westfälischen über einstimmende Ordnung hätten. Die einzige Abweichung wären nur die bei uns sehr viel schärfer gefaßten Strafbestimmungen. Ohne den Nutzen dieser Ordnung z» verkennen, hätte sie doch nicht genügt, um uns vor schweren Schädigungen zu bewahren. Wie allbekannt sei, bekümmerte» sich gewisse Verleger und Antiquare nicht im geringsten um das, was die Ordnung für unsere Mitglieder bestimme, darin würde auch die etwaige Be stätigung durch den Börsenvereins-Vorstand kaum Wandel schaffen können. Vertreter von Rheinland-Westfalen hätten letzte Ostcrmesse mit besonderer Betonung von dem kühnen Kreis Norden gesprochen. Referent könne aber nur bitten, den »kühn« beschrittencn Weg der Selbsthilfe nicht zu verlassen. Da die Stunde schon sehr weit vorgerückt wäre, beantragt Referent, den Gegenstand für heute als erledigt anzusche». Die Versammlung stimmt dem zu. Punkt 12. Bestimmung des Ortes der nächsten Krcis- vereins-Versainmlung. Herr Seippel weist aus den schwachen Besuch der tagen den Versammlung hin und erklärt sich diesen durch die Lage Bremens. Seiner Auffassung nach läge allen Mitgliedern der Vor ort Hamburg viel bequemer, und daher erlaube er sich, zugleich im Namen des Hamburg-Altonaer Buchhändler-Vereins sprechend, die Versammlung für das nächste Jahr nach Hamburg einzu laden. Die Versammlung erklärte hiermit ihr Einverständnis. 947*
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