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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.11.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-11-08
- Erscheinungsdatum
- 08.11.1894
- Sprache
- Deutsch
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M 260, 8. November 1894. Nichtamtlicher Teil. 7017 ich mm nach berichte, das; ans einer zweiten vom Verbands- vorstnndc cinberufencn vertraulichen Besprechung in Berlin am 22. Mai Ihr Vorstand in Verbindung mit dem Vorstande des Buchhändler - Verbandes Hannover - Brannschivcig beauftragt wurde, die Februar-Beschlüsse mit einem erläuternden Anschreibcn dem Börscnvercins-Vorstande einzurcichcn, mit der Bitte, er möge nun im Sinne unserer Vorschläge die Kolportage-Ange legenheit weiter behandeln, und das; demgemäß die Einreichung am 2. August geschehen ist, so kann der Bericht die Kolportage jetzt verlassen. Bemerken muß ich nur noch, daß der Börsen- vereins-Vorstand auf das Schreiben der vereinigten Vorstände bisher keine Antwort gegeben, ja, noch nicht einmal eine Bestätigung gesandt hat. (Nachträglich ging eine Antwort, datiert vom 29. September, ein.) Ein Feldzug nicht minder ernster Art, dein wir von An fang an Misere volle Unterstützung haben zu teil werden lassen, ist von dem Vorstände des Hamburg-Altonacr Buchhändler- Vereins cingeleitct und bisher geführt worden. Es handelt sich um die Bekämpfung des Namschhandels, speziell des par tiellen Rnmschhandels. Schon lange ist das auf Ver ramschen beruhende moderne Antiquariat als eine schwere Schädigung des gesamte» anständigen und soliden Buchhandels empfunden worden. Hcrvorgcrufcn wurde das Vorgehen des Hamburg-Altonacr Vereins durch den Lager-Katalog einer bekannten Firma unseres Verbands-Gebietes, in welchem eine große Zahl nie im Preise herabgesetzter, zum Teil ganz neuer Bücher, zu Schleuderpreisen angezeigt war. Bei diesem Vor kommnis hielt cs der Hamburg-Altonacr Verein für allein richtig, zur Selbsthilfe zu greifen und den ganzen Buchhandel zur Selbsthilfe mit aufzurufen gegenüber jenen wenigen Ver legern, die, in Verkennung des großen Wertes der gemeinsamen und dauernden Interessen im Buchhandel, rücksichtslos ihr momentanes Sonderintcresse verfolgen. Die beiden von Ham burg-Altona veröffentlichten Rundschreiben in dieser Angelegen heit tragen auch die Unterschriften Ihres Vorstandes mit; eines der Rundschreiben ist im Börsenblatt abgedruckt und so mit zu Ihrer Kenntnis gelangt, das andere steht, falls es Ihnen nicht direkt zugegangen sein sollte, heute noch zu Ihrer Verfügung, ebenso wie die als Erwiderung auf eine Broschüre jener Firma unter dem Titel > Der Ramschhandel und seine Folgen veröffentlichte Broschüre des ersten Vorsitzenden des Hamburg-Altonacr Vereins, Herrn Hermann Seippel. Auf der diesjährigen Delegierten-Konferenz in Leipzig bildete die Frage des partiellen Rnmschhandels den Hanpt- Beratungsgegenstand. Es wird Ihnen aus dem Börscnblnttc erinnerlich sein, mit wie entschiedenen Worten angesehene, namhafte Verleger unseren Anschauungen beitraten und den partiellen Ramschhandel scharf verurteilten. In jener schon erwähnten vertraulichen Besprechung in Berlin ist nun eine Kundgebung an den Verlagsbnchhandel beraten und beschlossen worden, die, nachdem sic ans Wunsch einiger Vorstände mehr fache redaktionelle Abänderungen erfahren hat, in diesen Tagen endlich zur Versendung gelangen wird, und zwar mit den Unterschriften sämtlicher dem Verbände angehörenden Kreis- und Ortsvereine. Ist diese erreichte Einmütigkeit auch ein mit Genugthuung erfüllender Erfolg, so steht trotzdem die Wirkung auf die betr. Verleger noch nicht außer aller Frage. Es gilt also sowohl hier, als auch auf dem Gebiete der Kol portage wachsam zu bleiben und sich nicht der Ruhe zu ge- trösten, in der Meinung, daß die eine große Spitze im Buchhandel fähig und berufen ist, alle Interessen aller wahr zunehmen. »Der Starke ist am mächtigsten allein!« — das heißt: Die gute Sache — und dafür halten wir allerdings die Wahrnehmung so berechtigter Interessen, wie wir sie in Bezug auf Kolportage und Ramschhandcl haben — ist am stärksten, wenn ihre Vertretung Händen anvertraut bleibt, die zugleich andere und entgegengesetzte Interessen nicht wahrzu nehmen haben. Gingen wir bei der Frage des Ramschhandels Hand in Hand mit dem Hambnrg-Altonaer Verein, so folgten mir dessen Vorbild, als wir uns entschlossen. Ihnen einen Abänderungs- Entwurf der 6 und 7 der Satzungen vorzulegen. Der genannte Verein schritt im letzten Sommer zur Aus schließung eines Mitgliedes wegen dessen unwürdigen Ver haltens. Das unwürdige Verhalten wurde in erster Linie in der Verbreitung eines Katnloges erblickt, in dein, wie es davon in einem Erkenntnis des Landgerichtes zu Hamburg heißt, Schriften angezeigt sind, die zum Teil unzweifelhaft lascivcu Inhalts sind; in zweiter Linie wurde ein solches Verhalten in Inseraten in Hambnrgischen Zeitungen erblickt, welche ebenso unzweifelhaft die Merkmale eines unlauteren Wettbewerbes tragen. Als wir nun unsere Satzungen für etwa vorkommende Fälle daraufhin prüften, stellte cs sich heraus, daß uns be zügliche Bestimmungen zur Ausschließung ganz fehlten. So ist denn der Abänderungs-Entwurf entstanden, der in Ihren Händen ist und Punkt 9 der heutigen Tagesordnung bildet. Er ist in einer Sitzung des Gesamt-Vorstandes genau durch beraten und hat in der vorliegenden Fassung bereits die er forderliche Genehmigung des Börscnvereins-Vorstandes gefunden. Die ursprüngliche Fassung enthielt noch eine weitere Bestimmung, die aber die Genehmigung des Börsenvcreins-Vorstandes nicht fand. Unsere Bitte, uns die Gründe für die Ablehnung mil- zutcilcn, hat bisher leider keine Erfüllung gefunden. Ich erlaube mir hieran die gewiß auch für Sie interessante Mitteilung zu knüpfen, daß das ausgeschlossene Mitglied des halb eine Beleidigungsklage angestrengt hat und zwar zunächst gegen fünf der Unterzeichner des Ausschließungs-Antrages - bcmcrkenswertermeisc sind es gerade die fünf in Hamburg domizilierenden Mitglieder des Vorstandes des Kreises Norden; — demnächst ist die Klage auch gegen die sämtlichen Mitglieder des Hamburg-Altonacr Vorstandes ausgedehnt worden. Die Verhandlung hat noch nicht stattgefundcn. Wenn man nun bedenkt, daß wegen jenes Kataloges schon ein Einzelprozeß gegen einen Buchhändler in Hamburg verhandelt wurde, das; ein zweiter noch schwebt, das; daran sich der Monstre-Prozcß gegen 10 Buchhändler auf einmal schließt, daß der Kläger eine Person ist, die einen Katalog in Masse verbreitet hat, in welchem, nach landgerichtlichem Erkenntnis, Schriften angezeigt sind, die zum Teil unzweifelhaft lasciven Inhalts sind: dann kann man sich einen Begriff davon machen, was im deutschen Reiche alles auf Grund des Belcidigtseinwollcns vor die Ge richte gezerrt werden kann. Erfreulicher ist, was ich nunmehr im Anschluß an den vorjährigen Bericht mitzutcilcn habe. Wenn Ihnen vor einem Jahre berichtet werden konnte, daß durch uns veranlaßte Vor stellungen bei der Königl. Niederländischen Regierung der In haber einer jener Firmen in Amsterdam, die auch systematisch Kataloge verbreiteten, welche nur Schriften enthalten, die un zweifelhaft lasciven Inhalts sind, zu einer zweimonatlichen Gefängnisstrafe verurteilt worden sei, so kann ich heute er gänzend hinzufügen, daß inzwischen weitere sieben von diesen Brunnenvergiftern mit je drei Monaten Gefängnis bestraft wurden, der höchsten gesetzlich dafür zulässigen Strafe. Inzwischen scheint in Belgrad ein gleicher Seuchenherd entstanden zu sein. Wenn wir wegen dessen Ausrottung noch nicht bei der Reichsregierung vorstellig geworden sind, so unter blieb das, weil wir überzeugt sind, daß der Börsenvcreins- Vorstand die erforderlichen Schritte gethan haben wird. Als wir vor zwei Jahren gegen Amsterdam vorgingen, versagte der Börscnvereins-Vorstand seine Mitwirkung, weil er sich vvu den durch uns schon in Angriff genommenen Maßregeln keinen Erfolg versprechen konnte. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, welch großen Erfolg sie hatten. So zweifeln wir denn nicht, daß der Börscnvereins-Vorstand in Würdigung des unsagbaren moralischen Schadens, den solche lasciven Bücher und Bilder dem deutschen Volke anthun, und des materiellen Schadens, 946*
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