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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.08.1884
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.08.1884
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18840818
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ISS, IS August. Nichtamtlicher Theil. 3789 letzteren verführen und zu Ungehorsam und Vergessenheit ihrer Pflichten gegen ihren rechtmäßigen Oberhcrrn verleiten wollen." „Nachdem die Sitzung eröffnet wurde und indem der Prä sident den Befehl vom 12. gegenwärtigen Monats August, von Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Ncuschatel und Valangin re. die Ernennung der Commission enthaltend, vor sich liegen hatte, begehrte er die Lesung der Bcfragungsprotokolle und aller Acten, sowohl für als Wider die Angeklagten, deren 57 au der Zahl." „Nach geendigter Lesung befahl der Präsident der Wache, den Joseph Schodcrer, einen der Angeklagten, vorzuführen, welcher sreh und ohne Ketten vor die Commission, von seinem Vertheidigcr begleitet, geführt wurde." „Bcsragt wegen seinem Namen, Vornamen, Alter, Stand, Geburtsort und Wohnung?" „Geantwortet: Nenne sich Joseph Schoderer, 38 Jahre alt, gebürtig und ansäßiger Handelsmann in Donauwörth." „Nachdem man dem Angeklagten Kenntniß von allen Acten, welche wider ihn zeugen, gegeben, wurde er durch den Präsidenten vermittelst Herrn Himberger's, geschworenen Dollmetscher, der von dem Amte berufsen und zu diesem Endzwecke beeidet wurde, befragt und ihm die Ueberzeugungs-Acten vorgewiesen". „Der Präsident befahl der Wache, den andern gegenwärtigen Angeklagten, genannt Johann Philipp Palm, vorzusühren, welcher frei und ohne Ketten vor die Commission geführt wurde." „Befragt wegen seinem Namen, Vornamen, Alter, Stand, Geburtsort und Wohnung?" „Geantwortet: Nenne sich Johann Philipp Palm, sei 40 Jahre alt, in Schorndorf gebohren und in Nürnberg ansäßig, wo er einen Buchhandel unter dem Namen und der Firma der St ei nischen Handlung treibt." „Nachdem man dem Angeklagten Kenntniß von allen Acten, welche wider ihn zeugen, gegeben, wurde er durch den Präsidenten, vermittelst Herrn Himberger's, ^geschworenen Dollmetscher, der von dem Amte beruffen und zu diesem Endzwecke beeidet wurde, befragt und ihm die Ueberzeugungs-Acten vorgewiesen." „Den Referenten in seinen Schlüssen und die Angeklagten in ihrer Vertheidigung sowohl von ihnen selbst, als von ihrem Ver- theidiger gehört und sie erklärt, daß sie nichts mehr dazu zu setzen, so fragte der Präsident die Mitglieder des Raths, ob sie einige Anmerkungen zu machen hätten; auf ihre verneinende Antwort, und ehe man zur Stimmensammlung schritt, befahl er den An geklagten und deren Vertheidigcr, sich zurückzuziehen; die ersteren wurden durch die Wache wieder nach ihrem Gefängniß gebracht, der Referent, der Kriegsraths-Schreiber und die Zuhörer zogen sich ebenfalls auf die Einladung des Herrn Präsidenten zurück." „Die Commission, bei verschlossenen Thüren berathschlagend, in Erwägung daß, wo sich immer eine Armee befindet, es die erste und vorzüglichste Sorge des Chefs sein müsse, llher ihre Sicherheit und Erhaltung zu Wachen, daß die Verbreitung solcher Schriften, welche zu Aufstand und Meuchelmord reizen, nicht nur allein die Sicherheit der Ärmeren, sondern auch der Nazionen bedrohe, daß nichts dringender sey, als die Fortschritte einer Lehre zu hemmen, durch welche das Völkerrecht, die Achtung, die man den gekrönten Häuptern schuldig ist, gefördert (soll wohl gefährdet heißen) wird, welche serners denen ihrer Regierung anvertrauten Völkern schädlich ist, und mit einem Wort alle Ordnung und Sub ordination zusammenstürzt." „Die Commission erklärte einmüthig, daß alle Verfasser, Drucker und Verbreiter der angeführten Schandschriften als des Hochverrats schuldig angesehen werden müßten, worauf der Präsident folgende Fragen setzte: „Erste Frage: Ist der benannte Joseph Schoderer, wie schon vorhin angegeben, wegen angeklagten Schandschriften, die er gegen Sr. Majestät dem Kaiser und König und dessen Armee und gegen die Freunde und Alliirte Sr. k. k. Majestät ausgetheilt und verbreitet hat, schuldig?" „Die Stimmen gesammelt vom untern Range an, nachdem der Präsident die seinige zuletzt gegeben, erklärte die Commission einstimmig, daß der benannte Joseph Schoderer, Handelsmann von Donauwörth, schuldig sey." „Zweite Frage. Ist der benannte Johann Philipp Palm, wie schon vorhin angegeben, angeklagt wegen Schand schristen, die er gegen Sr. Majestät dem Kaiser und dessen Armee und gegen die Freunde und Alliirte Sr. k. k. Majestät ausgetheilt und verbreitet Hat, — schuldig?" „Die Stimmen gesammelt vom untern Range an, nachdem der Präsident die seinige zuletzt gegeben, erklärte die Commission einstimmig,daß der benannte Johann Philipp Palm, unter dem Namen der Steinischen Handlung, Buchhändler von Nürnberg, schuldig sey. „Dritte Frage. Sind die benannten N. Kupfer, Buch händler von Wien in Oesterreich, Merkel, Gastwirth von Neckar sulm im Würtembergischen, Joseph Friedrich Jenisch, erster Commis in der Stogischen Buchhandlung von Augsburg und N. Eurich, Buchhändler von Linz in Oesterreich, angeklagt, daß sie Schandschristen gegen Sr. Majestät dem Kaiser und König und gegen die Freunde und Alliirte Sr. k. k. Majestät ausgetheilt und verbreitet haben, — schuldig?" „Die Stimmen gesammelt vom untern Range an, nachdem der Präsident die seinige zuletzt gegeben, erklärte die Commission einstimmig, daß die benannten Kupfer, Buchhändler von Wien, Merkel, Gastwirth von Neckarsulm, Jenisch, erster Commis der Stagischen Buchhandlung in Augsburg und Eurich, Buchhändler von Linz — schuldig setzen." „Zufolge diesem verurtheilt die außerordentliche militärische Commission die benannten Joseph Schoderer, Handelsmann von Donauwörth, gegenwärtig, Johann Philipp Palm, Buchhändler in Nürnberg, gegen wärtig, Merkel, Gastwirth zu Neckars»!«, abwesend und nicht bei Gericht erschienen, Kupfer, Buchhändler von Wien, abwesend und nicht erschienen, Eurich, Buchhändler zu Linz, abwesend und nicht erschienen, zur Todesstrafe." „Es wird ferner verordnet, daß die benannten Joseph Schoderer und Johann Philipp Palm, welche gegenwärtig sind, 24 Stunden nach gegenwärtigem Urtheil hingerichtet werden, und daß die benannten Merkel, Kupfer, Jenisch und Eurich, welche abwesend und nicht vor Gericht erschienen sind, überall, wo sich die französische Armee befindet, verhaftet, und gegenwärtiges Urtheil nach seinem ganzen Inhalt gegen sie vollzogen werden solle." „Gegenwärtiges Urtheil soll in das Deutsche übersetzt und in beiden Sprachen 8000 Exemplare davon abgedruckt werden, um überall, wo es nothwendig ist, ausgetheilt und angehestet zu werden " „Dem Referenten wird aufgetragen, besagtes Urtheil nach seinem ganzen Inhalt vollziehen zu lasten." „Ferners soll der Kostenbetrag der Procedur und In struction von den Verurtheiltcn bezahlt und von allen ihren beweg lichen und unbeweglichen Gütern zu Gunsten dessen, dem es ge bührt, und vermittelst der Eintretung der geeigneten Obrigkeiten im voraus erhoben werden." „Also beschlossen und geurtheilt in öffentlicher Sitzung in Braunau, Tag, Monath und Jahr wie oben, und unterschrieben
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