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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1929
- Strukturtyp
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- 1929-01-10
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1929
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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MMMMMeiMm ViläümM Nr. 8 <N. 8). Leipzig, Donnerstag den 10. Januar 1929. 98. Jahrgang. Redaktioneller TÄ Bekanntmachung. Die Mitglieder werden hiermit gebeten, denMitgliedsbeitrag von22.50Mark für das erste Halbjahr 1929 (Januar — Juni) auf unser Postscheckkonto 13463 oder durch Kommissionär spä testens bis zum 3l. Januar 1929 zu überweisen. Bei den Zah lungen bitten wir anzugebcn: Betr. M. B. 1. Halbjahr. Vorauszahlung des Mitgliedsbeitrags für das ganze Jahr 1929 (4 5.— Mark) ist er- w ünsch t. Den Mitgliedsbeitrag derjenigen Mitglieder, die bisher durch Kommissionär oder über die BAG gezahlt haben, werden wir auch weiter auf diesem Wege einziehen. Wir bitten darum, durch baldige direkte Zahlung oder rechtzeitige Anweisung des Kommissionärs zur Abkürzung des Inkasso verfahrens beizutragen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung hat das Mitglied alle durch das Mahnverfahren entstehenden Kosten und die durch die er neute Postüberweisung des Börsenblattes entstehenden Postge bühren zu entrichten. Leipzig, den 2. Januar 1929. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Heß, Generaldirektor. Bücherwagen Leipzig—Hamburg. Wir freuen uns, Mitteilen zu können, daß der beschleunigte Bücherwagen von Leipzig nach Hamburg nunmehr täglich ab geht. Die in Leipzig nachmittags abgehenden Wagen treffen bereits am nächsten Morgen in Hamburg ein. Wir bitten unsere Hamburger Geschäftsfreunde, von dieser außerordentlichen Ver besserung des Verkehrs über Leipzig recht ausgiebigen Gebrauch zu machen. Leipzig, den 7. Januar 1929. Verein Leipziger Kommissionäre. Zum 80. Jahrgange des Organes des Neichsverbandes Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler. Bon Ernst Drahn. Von den mehr als fünfzig buchhändlerischen Fachzeitschriften, die der letzte »Sperling« verzeichnet, blicken nunmehr fünf aus ein Alter zurück, das an die goldene Zahl fünfzig heranreicht oder sie überschreitet. Das jüngste dieser sünf Blätter, der »Buch- und Zeitschriftenhandel«, beging am 6. Januar 1929 mit einer Festnummer den Beginn seines fünfzigsten Jahr ganges. Solche, für eine Zeitschrift seltene Feier gibt Gelegenheit, sich daran zu erinnern, wie vielfältig im Lause der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung, neuen Bedürfnissen entsprechend, auch neue Formen im Handel entstehen. Im allgemeinen be stand im neunzehnten Jahrhundert die Trennung von Verlag und Sortiment, auch der Zeitschristenverleger war als solcher nur Verleger, der sein Blatt entweder durch die Vermittlung der Post oder des Sorlimentcs dem Abonnenten, also indirekt, lie ferte. Ein Vertrieb, wie z. B. der der Kalender, durch den »Kol porteur«, d. h. den wandernden Neuigkeitskrämer, der sein »Lager« mit sich führte, kam wohl niemals für Zeit schristen in Frage. Höchstens, daß um die Mitte des vorigen Jahrhunderts der »fliegende» Buchhandel im Straßenhandel der Großstadt, beim Fallen der Vor zensur auftauchend, auch Zeitschriften — neben Zeitungen, Flugblättern und aktuellen Broschüren — ausrief und aus der Hand in einzelnen Nummern verkaufte. Und doch waren durch solches öffentliches und unmittelbares Herantreten an den Käufer periodisch-aktueller Literatur für die Zeit hohe Auslagen bei ein zelnen Zeitschriften umgesctzt worden. Das Beispiel des »Klad deradatsch», der auf diese Weise eine Reihe Nummern in meh reren zehntausend Exemplaren an den Käufer heranbrachte, ist bekannt. Wie man in maßgebenden Kreisen solcher Form des Kleinbuchhandels abhold war, beweist die Rede des Abgeordneten Bismarck in der Zweiten Kammer des Preußischen Landtages vom 21. März 1849, in der er darauf hinwies, daß die Preß freiheit ohne alle Kontrolle ein »anticipiertes« Bruchstück eines zukünftigen Rechtszustandes wäre. Für diese Kontrolle wurden bald Preß- und Gewerbegesetzgebung herangezogen. In Bezug auf letztere brachte der Alt-Reichskanzler 1882 seine Zweifel dar über zum Ausdruck, ob im Hausierhandel »die edelsten und besten Kräfte beschäftigt« seien. Die Gewerbegesetzgebung engte jedenfalls den Wandcrgewerbebetcieb mit Druckerzeugnissen durch umständlich kontrollierende Maßnahmen erheblich ein, so daß auch in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts, ganz abgesehen von den Schwierigkeiten, die es ohnehin machte, periodische Publika tionen im Wanderlager auf dem laufenden zu halten, durch die gesetzgeberischen Vorschriften der Handel mit Zeitschriften mittels Kolportage praktisch ausgeschlossen war. Die Paragraphen der neuen Gewerbeordnung behinderten das stehende Gewerbe, d. h. den eigentlichen Sortimentsbuchhan del, zwar nicht, dieser aber war durch die Gebundenheit seiner Inhaber und seines Personals an das Geschästslokal kaum anders als aus dem Wege der Auslage innerhalb der Buchhandlung oder durch Probelieferung an seine Kunden in der Lage, Abonnenten für die immer häufiger werdenden Neuerscheinungen von Fami lien- und Frauenblättern zu werben. Ohne Frage flössen auf dem Wege über das Sortiment den Zeitschriftenverlegern viele Bestellungen zu. An eine breite, erst zu gewinnende Leserschicht war aus solchem Wege nicht heranzukommen. So entstand ein neuer Zweig des Buchhandels, der neben dem Sortiment seine Bertriebsmöglichkeiten sich erst schuf. Der Zeitschriftenhändler schob sich als stehendes Gewerbe zwischen Verleger und Abonnen ten. Bei kleinerem Bedarf benützte er nicht den Verleger direkt als Bezugsquelle, sondern einen der in den 60er oder 70er Jahren sich austuenden Grossisten für Fortsetzungsliteratur. Seine Kundschaft suchte der Zeitschriftenhändler durch Agenten, 29
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