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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.12.1928
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1928-12-29
- Erscheinungsdatum
- 29.12.1928
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- Deutsch
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300. 29. Dezember 1926. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f.b Dtschn. Buchhandel. L. Fischer Verlag Aktiengesellschaft in Berlin. — Bilanz vom 30. Juni 1928. Aktiva. RM 24 615 73 Effekten 467 303 15 530 517 06 Warenlager 295 303 20 Inventar 17 120 — 1 334 859 14 Passiva. Aktienkapital 500 000 Gesetzliche Reserve 60 000 Haus- und Unterstützungskasse 35 000 Kreditoren 481 706 99 Steuerschulden 18 968 44 ^Delkredere 76 192 50 1 161 867 93 Gewinn-Vortrag von 1927 RM 2 864,30 Reingewinn „ 170 126,91 172 991 21 1 334 859 14 Gewinn- und Verlustrechnung vom 30. Juni 1928. Soll. RM L, Unkosten und Abschreibungen 681 379 g4 Gewinn 170 126 91 851 506 85 Haben. Rohbetriebsüberschuß 826 386 35 Zinsen 25120 50 851506 85 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 301 vom 27. Dezember 1928.) Aus dem deutschen Buchdruckgewerbe. — In Berlin fand in den Tagen vom 10.—12. Dezember d. I. eine Gauvorsteher - Kon ferenz des Verbandes der Deutschen Buchdrucker statt. Es wurde u. a. beschlossen, den bis 31. März 1929 befristeten Manteltarif nicht zu kündigen. Eine diesen Beschluß be treffende Entschließung hat folgenden Wortlaut: »Nach ein gehender Prüfung der wirtschaftspolitischen, tariflichen und organi satorischen Lage empfiehlt die vom 10.—12. Dezember 1928 in Berlin tagende Gauvorsteher-Konserenz des Verbandes der Deutschen Buch drucker dem Verbandsvorstand, den am 31. März 1929 ablaufenden Manteltarif nicht zu kündigen. Diese Empfehlung wirb hinfällig für den Fall, daß der Deutsche Buch drucker-Verein sich nicht in gleicher Weise ent scheidet«. Ob der L o h n t a r i f, der gleichfalls bis 31. März 1929 befristet ist, seitens der Gehilfenschaft gekündigt wirb, ist bis jetzt noch nicht bekanntgegeben worden; desgleichen auch nicht der Stand punkt des Deutschen Buchdrucker-Vereins hinsichtlich der Kündigung des Mantel- und des Lohntarifs. — Einstimmig angenommen wurde von der Gauvorsteher-Konferenz auch ein mit dem Verband der Litho graphen und Steindrucker getätigtes Abkommen betreffend die Bedienung von Offset- u. Tiefdruckmaschinen. Für Offset- wie Tiefdruck wurde anerkannt, daß beide Druckver fahren zum Organisationsgebiet des Verbandes der Lithographen und Steindrucker gehören. In einer An zahl von Bestimmungen wird aber auch den Interessen der Buch druckergehilfen Rechnung getragen. Mit diesen Vereinbarungen ist ein mehrjähriger, teilweise sehr heftiger Streit innerhalb der beiden Organisationen beendet worden. — In dieser Gauvorsteher-Konfe- ienz hielt Geheimer Negierungsrat vr. Bachem, Direktor der Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten, A.-G. in Berlin, ein Referat über die Entwicklung und den Stand dieser im Jahre 1924 mit einem Aktienkapital von 750 000 NM gegründeten Bank. Das Einlage kapital beläuft sich bis jetzt auf 115 Mill. RM. Im Jahre 1927 betrug der Umsatz 1350 Mill. RM. — Wichtige Beschlüsse wurden auch hinsichtlich des Ausbaues des Unterstützungswesens des Buchdruckerverbandes gefaßt; diese Beschlüsse werden der im nächsten Jahre in Frankfurt a. M. stattfindenden Generalversamm lung als Vorlage unterbreitet. Im Oktober d. I. hatte der Verband der Deutschen Buch drucker für 83 389 Tage Arbeitslosen - Unterstützung zu zahlen; hierdurch entstand eine Ausgabe von 126 538.96 RM. Im Oktober 1927 ergaben sich nur 56189 Unterstützungstage, also 27 200 Tage weniger als im Oktober 1928. Im November d. I. hatte dieser Verband bei 82 517 Mitgliedern (ohne Saargebiet und Frei staat Danzig) 4454 arbeitslose Mitglieder (gegen 4875 im Oktober d. I.). Verkürzt arbeiteten im November d. I. 123 Mit glieder (im Oktober d. I. 242 Mitglieder). Im Verhältnis zum Ok tober ist demnach die Arbeitslosigkeit im Buchdruckgewerbe etwas zurückgegangen. — Die letzten Meisterprüfun gen für Buchdrucker im Handwerkskammerbezirk Berlin hatten ein mehr als klägliches Ergebnis. Von acht Kandidaten be stand nur ein Fachlehrer und ein Schriftsetzer, während sechs Kandi daten durchfielen. — In einer am 13. Dezember d. I. abgehalte nen Versammlung des Vereins Berliner Buchdruckerei- Besitzer E. V. kam, wie die »Zeitschrift für Deutschlands Buch drucker« berichtet, der einmütige Wille zum Ausdruck, der Ausbildung und Fürsorge für die Lehrlinge erhöhtes Interesse zuzuwenden. Es wurde ferner die Notwendigkeit anerkannt, diejenigen Firmen, die aus inneren oder äußeren Gründen verhindert seien, Lehr linge auszubilden, zu den außerordentlich großen Kosten der Lehr lingsausbildung in der Form heranzuziehen, wie es die Hauptver sammlung beschlossen habe. Der Deutsche Buchdrucker-Verein beschloß bekanntlich auf seiner diesjährigen Hauptversammlung in Köln (im September d. I.), daß für jeden Lehrling, der seitens einer Mit gliedsfirma auf Grund der Lehrlingsstaffel zu wenig eingestellt wirb, an die zuständige Kreiskasse 100 RM abzuführen sind. Was ist bei der Einreichung von Zahlungsbefehlen zu beachten? — Die Firma Paul Parey stellt uns liebenswürdigerweise ein ihr vom Amtsgericht Berlin-Mitte zugegangenes Schreiben zur Verfügung, bas von Allgemeininteresse sein dürfte. Es lautet: Die Nichtbeachtung der zwingenden Vorschriften der §§ 690, Nr. 1 und 750 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung hat in letzter Zeit mehrfach zu Schwierigkeiten geführt. Deshalb nehme ich Gelegenheit, darauf hinzuweisen, daß nur dann Verzögerungen oder noch schwerwiegendere Nachteile vermieden werden können, wenn die eingereichten Zahlungs befehle die genauen Anschriften der Parteien enthalten. Es muß also angegeben sein, bei persönlichen Parteien: Stand oder Gewerbe, Vornamen, Familiennamen, bei Ehefrauen auch Geburtsnamen, gegebenenfalls gesetzliche Vertreter, und bei juristischen Personen: bei Firmen deren Inhaber, bei Gesellschaften m. b. H. deren Geschäftsführer, bei offenen Handelsgesellschaften auch deren persönlich haftende Ge sellschafter, bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften Bezeichnung des Vor standes und der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder, usw. Demgemäß wird ergebenst gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß die einzureichenden Zahlungsbefehle nach Möglichkeit diesen Anforde rungen entsprechen. Gez.: vr. Friedländer, Landgerichtsdirektor. Verkekrönackrickten. Vorausverfügungen bei Paketen nach dem Ausland. — Nach den Bestimmungen ist die Vorausverfügung, die bei Postpaketen nach dem Ausland für den Fall der Unzustellbarkeit vom Absender zu treffen ist, in französischer oder in einer im Bestimmungsland bekannten Sprache abzufassen. Wie bekannt geworden ist, sind Zweifel darüber entstanden, in welchen Ländern, abgesehen vom Saargebiet, dem Ge biet der Freien Stadt Danzig und Österreich, die deutsche Sprache als bekannt im Sinne dieser Vorschriften anzusehen ist. Es wirb deshalb bestimmt, daß Vorausverfügungen in deutscher Sprache bis auf weiteres nur zugelassen sind bei Paketen nach Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz, der Tschechoslowakei, Ungarn und der Sowjetunion. Die Erklärungen sind auf dem Paket und der Paketkarte in lateinischer Schrift niederzuschreiben. Neue Postanschriften. — Die Postanschrift fürBiebrich a. Rh. lautet jetzt: Wiesbaden-Biebrich, und für H ö ch st a. M. jetzt: Frank furt-Höchst a. M. — Die amtliche Schreibweise für Cölleda lautet jetzt Kölleda. ?ersonalnaclrriclrten. Titelvcrleihungcn. — Der Titel Geheimer Kommerzienrat wurde dem K. B, Kommerzienrat Carl Schnell, Verlagsbuchhändler, Seniorchef der seit 1889 bestehenden Verlagsanstalt Carl Aug. Sey fried L Comp., Verlag der Jugendblätter, München, verliehen, der Titel eines Kommerzienrats dem Buchhändler und Verleger Karl Ern st Hugenbubelin München, 1401
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