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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.12.1928
- Strukturtyp
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- 1928-12-20
- Erscheinungsdatum
- 20.12.1928
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- Deutsch
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^ 235, 20. Dezember 1328. Redaktioneller Teil. Vcrhandlungsbericht über die Gründung des Reichsvereins Deut scher Kunst Verleger und Kunsthändler. Anwesend waren die Inhaber oder Vertreter von l5 Kunst- verlagsfirmen und ll Kunsthändlersirmen. Der Vorsitzende der Vereinigung der Kunstverleger, Herr Ernst Sch ultze, der den Gedanken der Gründung eines Kunsthändler und Kunstverleger umfassenden Verbandes von An fang an mit verfolgt und seine Arbeit in den Dienst der Sache gestellt hatte, wurde von den Anwesenden gebeten, den vorläufi gen Vorsitz in der Verhandlung zu übernehmen. Herr Ernst Schultze kam dem Wunsche der Versammlung nach und legte in eingehenderen Ausführungen die gemeinsamen Nöte des Kunsthandels, die zu dem Gedanken eines Zusammen schlusses führen mußten, dar. Syndikus Dr. Dietze erläuterte im einzelnen den Satzungs entwurf, an dem in der Aussprache einige unwesentliche Ände rungen vorgenommen wurden. Die Anwesenden beschlossen dann einstimmig die Annahme der Satzung und damit die Gründung des Reichsvereins Deut scher Kunstverleger und Kunsthändler. Im Anschluß daran wurde die Vorstands- und Beiratswahl vorgenommen, die folgendes Ergebnis hatte: V o r st a n d: 1. Vorsitzender: Ernst Schultze i/Fa. Stiefbold L Co., Berlin, 2. Vorsitzender: Georg Eggers i/Fa. Amelang'sche Buch- und Kunsthandlung Eggers L Benecke, Charlottenburg, 1. Schriftführer: Johannes Schmidt i/Fa. Kunstverlag Trowitzsch L Sohn, Frankfurt a. O-, 2. Schriftführer: Ewald Renner i/Fa. Christoph L Ren ner, Dresden, 1. Schatzmeister: FranzBickmann i/Fa. Herdersche Buch handlung, Berlin. 2. Schatzmeister: Carl Herrmann i/Fa. Kupfer L Herr mann, Berlin. Beirat: Fa. Franz Hanfstaengl, München, Fa. Ludwig Möller, Lübeck, Fa. E. A. Seemann, Leipzig, Fa. Gebr. Schnitzer, Berlin, Fa. Wohlgemuth L Lißner G. m. b. H., Berlin, Fa. Amsler L Ruthardt, Berlin, Fa. Albrecht Dürer^Haus Gebr. Laudahn, Berlin, Fa. Hans Gost, Berlin, Fa. Louis Pernitzsch, Leipzig, Fa. H. Sagert L Co., Berlin. Soweit die Gewählten anwesend waren, haben sie die Wahl sofort angenommen. Die Anwesenden beschlossen einstimmig, einen Aufruf an den gesamten deutschen Kunsthandel in den Fachzeitschriften zu ver öffentlichen und den Aufruf persönlich zu unterzeichnen. Berlin, den ll. Dezember 1928. Reichs Verein 'Deutscher Kun st Verleger und Kun st Händler. Zur Gründung des Reichsvereins. Der Aufruf zum Eintritt in den am 10. Dezember 1928 ge gründeten Reichsverein Deutscher Kunstverleger und Kunsthänd ler nennt Grund und Ziel seiner Gründung. Seit über einem Jahre haben eine Anzahl Kunstverleger und Kunsthändler sich für das Zustandekommen des Zusammenschlusses eingesetzt. Es waren Männer, die aus ihrer Tätigkeit heraus die Notwendig keit gemeinsamer Arbeit für ihr engeres Berufsfach erkannten. Nun ist die Gründung vollzogen. Und die Namen, die den Aufruf unterzeichnet haben, zeugen sür die Bedeutung, die dem Zusammenschlüsse beigemcsscn wird. Der Kreis der Unterzeichner ist noch nicht groß. Es war natürlich nicht möglich, schon sür die Gründung die Mitarbeit aller Firmen im Reiche und im deut schen Sprachgebiete außerhalb der Reichsgrenzen herbeizuführen. 1378 Die Namen der Unterzeichner sind aber richtungweisend. Auf Berlagsseite Mitglieder der Vereinigung der Kunstverleger und außerhalb dieser Vereinigung stehende Verlage, auf Händlerseite führende Kunstsortimente und Mitglieder der Gruppe Kunst handel des Reichsverbandes selbständiger Vergolder, Kunsthänd ler und Einrahmer, aus letzterem Verbände, bei dem nur ein Teil der Mitglieder Kunsthandel betreibt, also die Firmen, die Kunsthandelsfirmen sind. Ergänzen sich auf Grund des Ausrufes die Mitglieder durch Beitritt der den einzelnen vorgenannten Gruppen zugehörigen Firmen, so umfaßt der neugegründete Verein bald den gesamten Kunstverlag und Kunsthandel und kann sich mit Fug und Recht als Reichsspitzenvertretung des Faches bezeichnen. Durch die geplante Zusammenarbeit mit der Spitzen vertretung des gesamten Berufes, dessen Aufgabe die wirtschaft liche Verwertung der Güter des Geistes, der Kunst und der Musik ist, des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, wird es der Vereinsleitung auch möglich sein, in den den Kunsthandel berührenden Fragen bei der Gesetzgebung in Reich und Ländern unter Auswertung des Einflusses dieser großen angesehenen Organisation im Interesse unseres Faches ein gewichtiges Wort mitzusprechen. Die Ausgaben, die wir uns gestellt haben und für unsere Mitglieder durchsühren wollen, weisen die §8 2 und 3 der gestern angenommenen Satzung aus. Sie sagen: 8 2. »Der Reichsverein bezweckt als Gemeinschaft des deutschen Kunsthandels dessen Pflege und Förderung im weitesten Um fange. 8 3. Der Reichsverein Deutscher Kunstverleger und Kunsthänd ler e. V. erstrebt, alle Kreise, die gewerbsmäßig Kunstblätter oder Kunstbücher verlegen oder mit ihnen Handel treiben, als seine Mitglieder zu vereinen. Er nimmt entsprechend seiner Zweckbestimmung im wei testen Umfange die Interessen des Kunsthandels wahr. Er arbeitet dabei, soweit es irgend angängig ist, in Fühlung mit dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig als Spitzenvertretung des gesamten Buch-, Kunst- und Musikalien- handels. Er setzt sich für einen wirksamen Schutz der Urheberrechte und Verlagsrechts ein. Er setzt sich für eine Ordnung der vom Buchhandels brauch abweichenden Gebräuche des Kunsthandels ein. Er widmet sich der gründlichen Fachbildung des kunst händlerischen Nachwuchses. Er ergreift für die Entwicklung des Kunsthandels geeig nete Werbemaßnahmen. Er erstattet Steuergutachten. Er sucht durch schiedsgerichtliche Tätigkeit Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern zu schlichten.« Einige haben vielleicht zunächst gezweifelt, ob die Zusam menarbeit von Kunstverlegern und Kunsthändlern in einem Verbände erfolgreich sein kann. Wenn gestern diese Firmen aus den verschiedensten Gruppen des Kunsthandels den Aufruf und die Satzung unterzeichnet haben, ist dies bester Beweis, daß die Zweifel behoben sind. Dies mit Recht! Jeder, der die Satzung , genau durchprüft, muß sofort die Überzeugung gewin nen, daß hier ehrlichster Wille, etwas beiden Teilen gerecht Wer dendes zu schaffen, am Werke gewesen ist, ein Wille, der für das Wohl des Gesamtsachs das beste schaffen wollte. So schließt die Satzung vollkommen aus, daß Verlag den Handel oder Han del den Verlag überstimmt. Handelt es sich um Dinge, die allein eine der beiden Gruppen berühren, so kann diese Gruppe auch allein die Entscheidung treffen. Werden die Interessen beider Gruppen berührt, so muß innerhalb jeder Gruppe eine Mehrhpit für den zur Beratung stehenden Antrag sein, um ihn zum Beschluß des Vereins werden zu lassen. Das bedeutet, daß nicht die zusällig stimmäßig stärker vertretene Gruppe die andere einfach niederstimmen kann. Eingehende Aussprache, Klärung des Für und Wider, Überzeugung der andern Seite mit guten Gründen werden den wertvollen Inhalt der Vereinsberatungen
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