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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.10.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-10-04
- Erscheinungsdatum
- 04.10.1917
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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232. 4. Oktober 1917. Redaktioneller Teil. Der Heldentod entriß uns Adalbert Sickert, i. Fa. Theodor Schuberth in Blasewitz. Möge ihm die fremde Erde leicht sein; uns soll der für sein Vaterland in den Tod gegangene teure Kollege für immer unvergessen sein. Daneben schieden aus die Herren G. Koezle-Chemnitz, E. O. Richter, i. Fa. Ernestische Buchhdlg.. Chemnitz, und Friedrich Siedt'Kamenz. Neu ausgenommen wurden die Herren Walther Berlinicke, Josef Letz i. Fa. Ernestische Buchhandlung, vr. Paul Trüben- bach i. Fa. Verlag d. Geflügelwelt, Ernst Otto Weller i..Fa. Robert Friese's Buchhandlung, sämtlich in Chemnitz, und Rein hold Künne in Netzschkau, durch Eintritt in den Dresdener Ver ein die Herren Erich Deleiter, Max Otto Lehmann, Hans Mcssicn und Fräulein Gertrud Seyffarth in Dresden. Auch die Anfragen wegen Aufnahme ins Adreßbuch haben sich wieder gemehrt. Neben 6 Ablehnungen und 3 Zustimmungen konnten wir in zwei Fällen keine Aus kunft geben. Zweimal haben wir unsere anfängliche Ablehnung nach Vorlage weiterer Unterlagen zurückgezogen. Entschieden ablehnend haben wir uns dem Aufnahmegesuch eines Waren hauses gegenüber Verhalten, bei dem keinerlei buchhändlerischer Betrieb nachzuweisen war. Unsere grundsätzliche Stellung über den Anschluß der Warenhäuser haben wir ja hinreichend in früheren Jahresberichten dargelegt. Ein Gesuch eines zum Heere einberufenen Kollegen um Beitragserl aß für die Zeit seiner Einberufung mutzten wir aus prinzipiellen Gründen ablehnen. Am 1. Oktober 1918 waren 25 Jahre verflossen, daß unser Mitglied Herr Kurt Emil Schmidt in die altangesehene Firma A. Kell in Plauen eingetreten war. In zäher Arbeit hat er sich zunächst zu deren Geschäftsführer hinaufgearbeitet, um sic jetzt in Gemeinschaft mit Herrn Friedrich Kell zu führen. Möge auch als Mitbesitzer ihm und seiner Arbeitskraft der gleiche Erfolg beschicken sein! Am 10. September 1916 hatte unser hochverehrter Herr Hofrat Georg Lehmann sein 70. Lebensjahr, das ihm durch den Verlust seines Sohnes so Schweres gebracht, vollendet, am 30. Mai 1917 unser hochverdienter Herr Hofrat Ehlermann sein 60. Lebensjahr. Wir haben beiden Herren Kollegen unsere herzlichsten Glückwünsche zum Eintritt in den neuen Lebensabschnitt ausgesprochen. Das wichtigste Ereignis in unserm Verbandsleben war die Pfingstfreude, die uns die Kgl. Sächs. Staatsregierung durch den Verzicht aus den sünfprozentigen Behörden-Rabatt bereiter hat. Auf unsere Eingabe vom 12. Februar um Aus gabe des Behörden-Rabatts traf am ersten Pfingstfeiertage, nachdem Preußen bereits mit der Ausgabe vorangegangen war, vom Kgl. Sächs. Gesamtministerium der Bescheid ein, daß es für alle den Ministerien unterstellten Behörden, Bibliotheken und Anstalten vom 1. April 1916 an auf die bisher gewährten 5 Prozent Rabatt verzichte. Leider fiel ein kleiner Wermuts, tropfen in den Becher unserer Freude, als der den mi? einem jährlichen Vermehrungsetat von 10 OVO ausgerüsteten Biblio theken gewährte 714prozentige Rabatt nicht aufgehoben wurde. Wir haben in unserem Dankschreiben das Ministerium darauf hingewiesen, daß wir gehofft hätten, daß in Anbetracht der Notlage des Sortiments die Bibliotheken auch auf diesen Rabatt verzichten würden und wir es mit Freude begrüßen würden, wenn dieser Verzicht noch nachträglich ausgesprochen würde, wir aber auf keinen Fall in der Lage wären, diesen Rabatt über das Jahr 1920 hinaus zu gewähren. Die Hoffnung, der wir in unserem vorigen Jahresbericht Raum gaben, hat damit in der Hauptsache Erfüllung gefunden, und Ihr Vorstand sieht es als den besten Lohn seiner Tätigkeit für den Verband an, daß es ihm gelungen ist, während seiner Amtstätigkeit Kunden- und Behörden-Rabatt zu beseitigen. Der Ihnen nachher vor zulegende Entwurf einer neuen Verkaufsordnung für den Ver band soll den Schlußstein dieses Werkes bilden. Ein von uns in Gemeinschaft mit dem Dresdner Verein an das Kriegsministerium gerichtetes Gesuch um Mitteilung, ob der Buchhandel in seiner Gesamtheit als ein Berus anzusehen sei, der den Anforderungen des K 2 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst entspricht, wurde dahin beantwortet, daß der Feststellungsausschuß für den Bezirk des stellvertretenden Generalkommandos XII z. Z. die Entscheidung ablehne. Wir dürfen aber wohl der begründeten Hoffnung Raum geben, daß im Verfolg des Gesetzes die Bedeutung des Buchhandels für Kriegführung, Wirtschaft und Volk anerkannt und man demgemäß auch seine Angehörigen gemäß Z 2 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst behandeln wird. Tie Bestimmungen über Zensur und Ausfuhr von Büchern und Zeitschriften haben wir auf Veranlassung des Generalkommandos des XII. A.-K. unfern Mitgliedern durch direktes Rundschreiben bekanntgegeben. Ein gleiches Ersuchen des Generalkommandos des XIX. A.-K. mutzten wir ablehnen, da dieses im Gegensatz zum XII. A.-K, die Tragung der Kosten ablehnte. Wir glaubten unserer in diesem Jahre schon reichlich in Anspruch genommenen Kasse diese nicht unerheblichen Aus gaben nicht zumuten zu dürfen. Auch aus finanziellen Gründen glaubte der Vorstand eine Aufforderung der Gesellschaft der Freunde der Deutschen Bücherei zum Beitritt für dieses Jahr ab lehnen zu mllssdn, umsomehr, als die Kosten für das bewilligte Glasfenster um 100 überschritten worden sind und so der Kasse in diesem Jahre eine Sonderausgabe von 400 für die Deutsche Bücherei erwachsen war. Der Vorstand richtet aber an die Versammlung die Bitte, ihm zu genehmigen, für das Jahr 1918 für den Verband die Mitgliedschaft in der Gesellschaft der Freunde der Deutschen Bücherei zu erwerben. Inzwischen hat auch am 2. September >916 in Leipzig in Gegenwart unseres Königs, der Prinzen und Prinzessinnen des Kgl. Hauses und zahlreicher Vertreter der höchsten Behörden, der Rektoren der Hochschulen sowie einer stattlichen Zahl der Vertreter der Wissenschaft und des Buchhandels die feierliche Einweihung der Deutschen Bücherei stattgefunden. Milten im heißesten Völkerringen wurde dieses großartige Ehrendenkmal deutschen Geistes, deutscher Wissenschaft und deut schen Buchhandels seiner Bestimmung zugesührt. Ihr Vor sitzender hat auf Einladung an den Eröffnungsfeierlichkeiten teilgcnommen. Nicht unerwähnt wollen wir es lassen, daß unser Mitglied Herr Hofrat vr. Ehlermann für seine hervorragenden Verdienste um das Zustandekommen des großen Werkes von S. M. dem König mit dem Ritterkreuz 1. Klasse des AlbrechtS- ordens ausgezeichnet wurde. Gemäß den Beschlüssen der letzten Hauptversammlung hat unser Verband die Mitgliedschaft im Verband zur För derung deutscher Theaterkultur erworben. Möge es dem Verband vergönnt sein, seine Ziele — die Schaubühne deutscher Dichtung, deutscher Art und Sitte wiederzugewinnen — zu erreichen! Neben der alljährlich wiederkehrenden Klage aus Zwickau über die Zugabe von Schülerkalendern hat uns auch eine Beschwerde gegen eine Bautzener Firma wegen Gewährung von 10 Prozent Rabatt bei Klassenbezug von Schul büchern beschäftigt. Wir haben diese Beschwerde als berech tigt anerkannt, da öffentlichen Anstalten auf keinen Fall ein Rabatt auf Schulbücher bei Partiebezug gewährt werden darf. Ta es den Direktoren und Lehrern verboten ist, aus der Be sorgung von Schulbüchern ein Geschäft zu machen, so muß dieser Rabatt unbedingt den Schülern, also den Beziehern des ein zelnen Buches, zugute kommen, auch wenn es in verschleierter Form geschieht, indem der Rabatt etwa in eine Schüler-Reise kasse abgefllhrt wird. Damit würde der Ladenpreis für Schul bücher illusorisch gemacht. Anders liegt der Fall bei Inhabern und Leitern von Pribatschulen und Pensionaten, die aus der Besorgung der Lehrmittel ein Geschäft machen und gewisser maßen also als Wiederverkäufcr anzusehen sind. Solange leider noch der Z 12 der Verkaufsordnung für den deutschen Buch handel in seiner jetzigen Form besteht, muß hier dem Sorti menter die Erlaubnis gegeben werden, gleich dem Verleger einen ermäßigten Preis einzuräumen, um nicht als Vermittler gänzlich ausgeschaltet zu werden. Eine der wichtigsten Auf gaben der Vertretung des Sortiments wird es sein, durch Ab änderung des 8 12 der Verkaufsordnung auch hier dem Laden preis zu seinem Rechte zu verhelfen. Der Zugabe der Schüler-- 1123
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