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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-05-23
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- LDP: Zeitungen
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
- Monat1914-05
- Tag1914-05-23
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F 117, 23. Mai 1914. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Kontorräumlichkeiten usw. zu benutzen und ohne seinerseits ein Entgelt zu beziehen: die Kontordisziplin kommt hier nicht in Frage. Einige Handelskammern haben Vorschläge gemacht, die auf ein gesetz liches Einschreiten abzielen. Die Kleinhandelskommission des Deutschen Handelstages hat sich im März d. I. mit den Vorschlägen besagt und folgende Erklärung abgegeben: »Der gemeinsame Warenbezug von Nichlgewerbetreibenden ist von der Lösung eines Erlaubnisscheines und der Zahlung einer nach Höhe des Umsatzes zu bemessenden Stempel steuer abhängig zu machen.« — In Übereinstimmung mit ihrem Klein- handelsausschnß hat die Berliner Handelskammer in ihrer letzten Vollversammlung sich gegen diesen gesetzgeberischen Vorschlag ausge sprochen. Wie bereit sie auch ist, Maßnahmen zu befürworten und durchzusetzen, die dem heimlichen Warenhandel zu steuern geeignet sind, kann sie doch diesem Vorschläge nicht zustimmen. Sie befürchtet voll seiner Verwirklichung sogar eine Verschlimmerung des Übels, da Er laubnisschein und Stempelsteuer geradezu eine Legalisierung des ge meinsamen Warenbezuges herbeiführen würden. Der Verbandstag der ordentlichen Berufsgenossenschaften, in denen die gesamte deutsche Fabrikindustrie ihre gesetzliche Vertretung findet, wird am 28. Mai im Zentraltheater in Leipzig statt- finden. Auf der Tagesordnung stehen außer der Erledigung rein ge schäftlicher Angelegenheiten vor allem ein Referat des Verwaltungs direktors Schauseil in Hamburg (See-Berufsgenossenschaft) über das Verhältnis der Arzte zu den Berufsgenossenschaften, und ein Bericht des Fustizrats Wandel-Essen über die vertragliche Regelung der Be ziehungen zwischen Berufsgenossenschaften und Krankenkassen. Von allgemeinem Interesse sind aus den Verhandlungsgegenständen noch zu erwähnen die Ausdehnung der Unfallversicherung auf die gewerblichen Berufskrankheiten, ferner die Rücklagen der gewerblichen Berufsge- uossenschaften und schließlich noch die Ausbildung von Betriebshelfern. Allrussische Gewerbe-Ausstellung Moskau. — Infolge der in der letzten Zeit entstandenen Meinungsverschiedenheit bezüglich des Zeit punkts und des Umfanges der altrussischen Gewerbeausstellung in Moskau hat der Handelsminister S. I. Timaschow dem Finanzminister sowie dem Reichskontrolleur ein vom Handelsministerium ausgearbei tetes Projekt unterbreitet, das die Veranstaltung der Ausstellung, für die 22X> Millionen Rubel verlangt werden, für 1917 vorsieht, sowie das Projekt der Moskauer Stadtverwaltung, das von vielen Indu striellen, Semstwos nsw. unterstützt wird, aber ausdrücklich das Jahr 1916, und zwar infolge der Revision des deutsch-russischen Handelsver trages vorsieht. Mit den hierauf erstatteten Gutachten des Finanz ministers sowie des Neichskontrolleurs werden alsdann die beiden Projekte dem Ministerrat zur Begutachtung unterbreitet. Bemerkt sei, daß die Moskauer Stadtverwaltung sich bereits mit einer Reihe hervor ragender Fabriken und Baufirmen dahin verständigt, daß die Liefe rung aller erforderlichen Materialien und die provisorische Ausrüstung der Ausstellungsgebäude zum 14. August 1915 erfolge, sofern die dies bezüglichen Bestellungen bis zum 14. November d. I. erteilt worden sind. Brand in der Bugra. — Auf bisher noch unaufgeklärte Ursache geriet am 22. Mai nachmittags gegen ^3 Uhr der Dachstuhl des an der Neitzenhainerstraße gelegenen großen Verwaltungsgebäudes der Weltausstellung für Buchgewerbe und Graphik in Brand. Das Feuer griff mit unheimlicher Schnelligkeit um sich. Die auf die Meldung Großfeuer 2.48 Uhr alarmierte Feuerwehr rückte sofort mit je einem Löschzug von der Ausstellungswache, vom Hauptdepot und von der Ost wache ans. Die Löschungsarbeiten leitete Branddirektor Reddemann selbst. Als dem Feuer zunächst nicht Einhalt geboten werden konnte, wurden von ihm noch zwei weitere Löschzüge von der Südwache an die Brandstätte beordert; gegen 4 Uhr konnte die Gefahr als beseitigt betrachtet werden. Der Allgemeine Jürsorge-Erziehungstag findet nach einem Be schlüsse der Dresdener Tagung dieses Jahr vom 15. bis 17. Juni in Halle a. S. statt. Den Vorsitz führt Anstaltsvorsteher Pastor Backhausen-Hannover-Stephansstift. Am Begrllßungsabend im »Stadt- schiitzeuhause« sprechen Pastor Hübner und Hausvater Bünnemann über »Ernstes und Heiteres aus dem Anstaltsleben«. In den öffent lichen Tagungen hält Professor vr. F. W. Foerster Vorträge über »Autorität und Selbstrcgierung bei der Leitung der Jugendlichen« und über »Moderne Erziehungslehren in kritischer Beleuchtung«. Direktor Nemppis, König!. Erziehungsanstalt Wabern, spricht unter Bezug nahme auf Ergebnisse einer Studienreise in England und Nord amerika über die praktischen Versuche mit der Selbstbetätigung der Anstaltszöglinge. Domkapitular Barth-Paderborn berichtet über »Organisierung der Familienpflege«. Vorträge halten noch Pastor Disselhoff-Kaiserswerth und Oberarzt 1),-. Nedepenning-Göttingen über »Praktische Arbeit an psychopathischen schulentlassenen männlichen und weiblichen Fürsorgezöglingen«. Diese Tagung dürfte aus allen Teilen Deutschlands und auch aus dem Auslande, namentlich seitens der Be hörden, zahlreich besucht werden. Schülerkarten für die Bugra. — Auf mehrfachen Wunsch von Schu len hat die Leitung der Buchgewerbeausstetlung sich entschlossen, für- alle Schulen ohne Ausnahme die ermäßigten Dauerkarten für Studierende zum Preise von 5 Mark zu gewähren. Die Dauer karten sind an der Kasse der Ausstellung, Verwaltungsgebäude, Reitzen- hainerstraße, zu haben. Nachzahlung von Fracht im Verkehr mit Rußland. — Auf eine Eingabe des Deutschen Handelstags in bezug auf Beschwerde» darüber, daß die russischeEisenbahuverwaltung häufig nachträglich Frachtbeträge wegen unrichtiger Umrechnung aus der Rubel- in die Markrechnung fordere, hat der Minister der öffentlichen Arbeiten jetzt folgenden Be scheid erteilt: »Die Klagen der deutschen Interessenten über fehlerhafte Frachtberechnung der russischen Versandstationen haben zu eingehen den Verhandlungen der beteiligten deutschen mit den russischen Eisen bahnverwaltungen geführt. In Verfolg der Erörterungen hat die russische Reichseisenbahnverwaltung zugesagt, die russischen Grenz stationen streng anweisen zu wollen, die bis zur Grenze aufgelaufenen russischen Vorfrachten sorgfältig nachzuprüfen und gegebenenfalls so fort richtigzustellen, so daß spätere Nachforderungen möglichst ver mieden werden.« Das neue chinesische Preßgesetz. — In der »Täglichen Rundschau« schreibt der Pekinger Korrespondent dieses Blattes über das neue chi nesische Preßgesetz: Das neue Preßgesetz, das zurzeit dem Präsidenten zur Genehmi gung vorliegt, enthält nur zwölf Artikel, aber so scharfe, daß sie, falls sie Gesetz werden, das Grab der chinesischen Preßfreiheit werden. So verbietet der Artikel 8 die Veröffentlichung jedes gegen die Regie rung gerichteten Artikels; ferner, — was eher gerechtfertigt ist —, jedes Artikels, der die Ruhe und Moral der Bürger stören könnte. Nachrichten, die sich auf auswärtige, militärische oder Marine-Ange legenheiten beziehen und geheim zu halten sind (weiter Begriff), sind von jeder Veröffentlichung durchaus ausgeschlossen, wie Artikel 7 ausdrücklich bestimmt. Vor jeder Ausgabe einer Zeitungsnummer muß das betreffende Exemplar erst der Zensurbehörde zur Genehmi gung vorgelegt werden. Gibt diese ihren Segen, so kann die Zeitung ausgegcben werden, im anderen Falle aber nicht. Hat die Zensur etwas zu streichen oder zu ändern, so hat der Herausgeber des Blattes diese Änderungen vorznnehmen, darf aber derartige Artikel erst am nächstfolgenden Tage in seiner Zeitung bringen, über alle noch unentschiedenen Rechtfälle und Strafsachen darf die Presse bei leibe nichts bringen. Übertretungen werden mit Geldstrafen von zehn bis zweihundert Dollar geahndet. Wer unter 25 Jahre alt ist, darf weder Redakteur noch Drucker einer Zeitung sein, beide müssen überdies vollständig gesunde und unbestrafte Individuen sein. Zwan zig Tage vor dem ersten Erscheinen einer Zeitung ist der Zensurbehöröe von folgendem genaue, wahrheitsgetreue Mitteilung zu machen: 1. Name der Zeitung; 2. ihre politische Richtung; 3. Name des Eigentümers, Redakteurs und Druckers des Blattes; 4. Adresse der Zeitungsredaktion. Übertretungen werden mit 5—30 Dollar bestraft. Jeder Heraus geber muß schließlich der Zensurbehörde eine Kaution von 250—300 Dollar stellen. Hoffentlich findet die chinesische Pressevereinigung in Peking, an deren Spitze ein einflußreicher kantonesischer Redakteur steht, den Mut, gegen diese Preßvergewaltigung Einspruch zu erheben, ehe der Entwurf Gesetz wird. Im anderen Falle tüten die chinesischen Blätter besser, lieber ihre Redaktionen vorläufig ganz zu schließen, bis die Negierung mehr Verständnis für das Wesen und die Aufgaben der Presse zeigt, die sie jetzt nur als ein Anhängsel des Zensnrdepartements anzusehen scheint. Eine Denkschrift über die Ausbildung in den strafrechtlichen Hilfswissenschaften ist den preußischen Ministerien des Unterrichts, der Justiz und des Innern von Ncgierungsrat Or. Lindenau, Geh. Justiz rat Prof. Or. von Liszt und Geh. Medizinalrat Prof. vr. Straßmann überreicht worden. Tie Vorschläge zielen, wie die »Deutsche Straf rechts-Zeitung« schreibt, dahin, in den Universitätsunterricht eine einsemestrige Vorlesung einzufiigcn, die den Studenten im Anschluß an die strafrechtlichen und strafprozessualen Kollegien eine einführende Übersicht über das Gebiet der strafrechtlichen Hilfswissenschaften gibt. Für die besondere Ausbildung der Kriminalpraktiker wird die Ein- 843
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