Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.04.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-04-11
- Erscheinungsdatum
- 11.04.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19190411
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191904116
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19190411
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
- Monat1919-04
- Tag1919-04-11
- Monat1919-04
- Jahr1919
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 71, 11. April 1919. Tie Vertreter der Arbeitgeber werden von den Fnchver- bänden benannt und dnrch die zentralen Vertretungen dieser Fachvcrbände in den Reichsausschus; entsandt. Die Vertreter d>r Arbeitnehmer werden dnrch die Zcntratvorständc der Or ganisationen entsandt. In Zweifetsfällen entscheidet der Vor stand des Rcichsansschusses darüber, tvas als Zentrntvertrctnng bzw. Zentral-Vorstand anznsehen ist. Wird die Einsendung eines Vertreters widerrufen, so scheidet er hierdurch ans dem Reichsausschusse aus. Die Mitglieder sind berechtigt, jederzeit ihren Austritt aus dein Reichsausschus; dnrch schriftliche Erklärung an den Reichs- ansschutz ausznsprechen. Beim Ausscheiden eines Mitgliedes hat der Vorstand für sofortige Entsendung eines treuen Mit gliedes durch den zuständigen Fachverband Sorge zu tragen t erfolgt diese Entsendung nicht innerhalb vier Wochen, so hat der Vorstand des Reichsausschusses die Berufung des Ersatz mannes mit Zustimmung des ReichSwirtschaftsniinisterinms selbst vorzunchmcn. Z 4 (Vorstand). Der Vorstand des Reichsausschusses wird von der Vollver sammlung gewählt: er besteht aus höchstens 36 Personen, wo bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anspruch auf die gleiche Zahl von Vertretern haben. Der Vorstand wählt sich einen oder mehrere Vorsitzende. In letzterem Fall ist den Arbeitnehmern eine Beteiligung im Vorsitz einzuräumcn. Die AmtSdauer der Vorstandsmitglieder betrügt zwei Jahre. Wiederwahl ist zu lässig. Der Vorsitzende des Vorstandes vertritt den Reichsaus schus; »ach außen. Bei seiner Behinderung ist zur Stellvertre tung jedes Mitglied des Vorstandes, gemeinsam mit einem Geschäftsführer, berechtigt. 8 5 (Unterallsschüsse, Kommissionen). Die Vollversammlung und der Vorstand können zur Erledi gung bestimmter Angelegenheiten Unterausschüsse (Kommissio nen) bilden. Insoweit diese Ausschüsse mit sozialpolitischen Ausgaben betraut werden, müsscn in ihnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Anzahl vertreten sein. Der von den Unterausschüssen gewählte Vorsitzende kann durch die Vollver sammlung bevollmächtigt werden, den Reichsnusschnh in den zur Zuständigkeit der Unterausschüsse gehörenden Angelegen heiten nach außen zu vertreten. 8 6 (Geschäftsführung). Der Reichsausschus; kann eitlen oder mehrere Geschäfts führer bestellen. Zn Geschäftsführern können auch Mitglieder des Vorstandes bestellt werden. Der Erste Geschäftsführer darf nur durch Beschluss der Vollversammluug ausgestellt und ab- bcrnfcu werde». 8 7 (Geschästsordnuug). Der Reichsausschus; beschließt in Übereinstimmung mit dieser Satzung eine Geschäftsordnung und einen KostendccknngS- plau. 8 8 (Vollversammlung). Der Reichsausschus; tritt mindeste»? einmal im Jahre zu einer Vollversammlung zusammen. Die Berufung der Voll versammlung erfolgt nach Maßgabe der Geschästsordnuug durch den Vorsitzenden oder durch die nach 8 4 zur Vertretung des ReichsanSschnsseS befugten Personen. Der Reichsausschus; muß zusainineuirelen, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder cs fordert oder das RcichSwirtschastSrninislerimn es beantragt. In der Vollversammlung erfolgen die Wahlen mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Vertreter, wobei jedes Mit glied eine Stimme hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Beschlüsse über Änderung der Satzung — abgesehen vom Stimmrecht —, Geschästsordnuug, Kostendeckung, Ernennung und Abberufung des Ersten Geschäftsführers, Auflösung des ReichsausschusseS und Verwendung eines bei der Auflösung Verbleibetiden Vcrmögensbestandes erfolgen mit einer Stim menmehrheit von drei Vierteln der erschienenen Vertreter. Bei allen übrigen Beschlüssen erfolgt die Abstimmung in geschlos senen Bcrussgrnppen, wobei die Gruppen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer getrennt stimmen. Für diese Beschlüsse ist Ein stimmigkeit erforderlich. 2S2 Als Bcrussgrnppen gelten: 1. Holzstoff-Industrie 2. Zellstoff-Industrie 3. Holzstoff-, Zellstoff-, Altpapier-Handel 4. Papier-Industrie 5. Pappen-Jndustrie 6. Papiergrotzhandcl 7. Pcipwrkleinhandel 8. Tagespresse 9. Verlag und Buchhandel 10. Graphische Gewerbe l l. Papierverarbcitung 12. Handwerk. 8 9 (Wirtschaftsstellen). Zur Durchführung wirtschaftlicher Aufgaben können die einzelnen Berussgruppen mit Rechtspersönlichkeit ausgestat tete Wirtschaftsstellcn errichten. 8 10 (Vertretung der Behörden). Die vom Reichswirtschastsministerium abgeordneten Kom missare sind zu allen Sitzungen des ReichsausschusseS und der von ihm bestellten Unterausschüsse einzuladen und müssen auf ihren Wunsch jederzeit gehört werden. Zu diesen Sitzungen sind auf Antrag des Reichswirtschaftsministeriums auch andere Personen einzuladen. Dem Reichswirtschastsministerium steht gegen Beschlüsse des Rcichsansschusses das Recht des Einspruchs zu, sofern dnrch sie öffentliche Interessen gefährdet werden. 8 ll (Auflösung). Die von der Vollversammlung beschlossene Auslösung des Reichsansschusses bedarf der Zustimmung des Rcichswirtschafts- ministeriums. Zeitungs-Kunde. Herausgegeben vom Zentralarchiv für die gesamte Zeitungspraxis Paul Frenzel Verlag, Berlin. Jahrg. 1919, Nr. 1. Erscheint am 15. u. 30. jeden Monats. 4°. »kt 1.50 vierteljährlich. gm Gegensätze zu den zahlreiche» anderen Fachblättern, die ihre Leser in den cinzeincn Zweigen und Organisationen des Druck- und Zcitnngsgewcrbcs suchen und finden, wendet sich die neue Zcitschrisi an alle, die in den Betriebe:: der Tageszeitungen beschäftigt sind, von: Verleger und Redakteur angefangcn bis zum Setzer und Hilfsarbei ter. Ob gerade hier der Grundsatz »Ater vielen etwas bringt, wird jeden, etwas bringen , anwcndbar ist, mußte sich erst noch erweise» Fast die Halste der vorliegenden Nummer wird durch das Ergebnis einer Rundfrage: »Wie wird sich das Pressewesen nach dem Kriege geistig, wirischaftlich, technisch gestalten und wie kann ei» schneller Wicdcransban erfolgen?- ausgcsiillt. Tic Stellungnahme zu unge wissen und von allen möglichen unvorhergesehenen Faktoren abhängi gen Entwicklungsvorgängcn hat hier manchem geistreichen Kopf Ge legenheit zu bemerkenswerten Äußerungen gegeben, ohne deren problematischen Wert ans der Welt zu schaffen. Ein Artikel »War nt eine Zeitung?- von 11r. O. Föhlinger umschreibt den Begriff der Zeitung juristisch, während ein anderer von H. Natonck »Tie Presse der Zukunft- behandelt. »Die künftige Bedeutung der Zeitung als Streuung- betitelt sich eine kurze Abhandlung von Wcidcnmüllcr, der sich Werbeanwalt nennt und in dem Bestreben, auch harmlosen Fremdwörter» ans den, Wege zu gehen, zu einen: oit recht sonderbaren »Ncnwortbildncr-- wird. Daran schließen sich einige kleinere Artikel allgemeinen Inhalts, ferner die Abteilungen Zeitungs-Statistik, Rundschau, Drucktechnisches, Von den Buchdruck-Gehilfe», Unterricht, Vorträge, Wvhlfahrtspslegc, Prcsscbiichcr, Firmenschan. Ter Grund gedanke des Blattes verweist ans die Weiterbildung und Vervoll kommnung des Pressewesens. Trotzdem vermag die Wahrnehmung dieser Absicht den Eindruck nicht zu verwischen, als sei hier etwas Un zulängliches mit unzulänglichen Mitteln unternommen. Die Wahl des Titels und Stofscs, die Einteilung und drucktechnische Anordnung lasse» allerlei zu wünschen übrig. Das wird bei denen, die Abon nenten werden sollen und in ihren Fachblättcrn Besseres gewohnt sind, nicht unbemerkt bleiben, ganz -abgesehen davon, ob überhaupt Neigung besteht, neben der bereits reichlich vorhandenen periodischen Fachliteratur noch eine, und zwar eine so allgemein gehaltene und dar:::» des straffen inneren Zusammenhanges entbehrende Zeitschriit zu lesen. Ursoator.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder