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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.04.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-04-11
- Erscheinungsdatum
- 11.04.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. Ein neuer Reichsausschuß für das Papierfach. Als seinerzeit die Bekanntmachung über den Truckverbrauch im 2. Vierteljahr 1919 veröffentlicht wurde, war in Fachkreisen stark die Meinung vertreten, dafi diese Bekanntmachung die letzte amtliche Einschränkung des Papierverbrauchs der Buch- und Zeilschriflenvcrlegrr sein würde. Nur der Bezug vvn Zeitungs Papier svltte noch länger behördlicher Regelung unterliegen. Mit einem Gefühl der Freude sah man die Zeit der Be freiung von der lästigen Fessel kommen, die dem Verleger durch die Rationierung seines Papiervcrbranchs bisher angelegt war. Erhöht wurde die Freude noch durch die Erscheinung, das; in letzter Zeit große Papierfabriken durch ihre Vertreter lebhafte Anstrengungen machten, gröbere Aufträge zu erhalten. Es schien die Wiederkehr des freien Wettbewerbes vor der Tür zu stehen, besonders da auf die Beibringung der eigentlich erforderlichen Bczugscheinekein sonderlichcrWert gelegt wurde. Doch derFreude und den Hoffnungen, die an diese Erscheinung geknüpft werden konnten, ist ein starker Dämpfer aufgesetzt worden: die sterbend gedachte Kriegswirtschaflsslclle für das Deutsche Zeitungsgc- werbc, der bisher die Aufgabe oblag, Erzeugung und Verbrauch in Einklang zu bringen, sie soll in anderer Form ne» erstehen. Den gesetzgebenden Körperschaften soll zur endgültigen Beschluß fassung schon in nächster Zeit der Entwurf einer Bekannt machung unterbreitet werden, die die Gründung eines auf brei tester Grundlage aufgebautcn »Rcichsausschusscs für das Papier- fach« publiziert. Der Entwurf der Bekanntmachung wird als das Ergebnis monatelanger Verhandlungen hingestelit, die statt- gesunden haben zwischen den amtlichen Stellen und den Ver tretungen der für die gesamte Papicrcrzeugung in Betracht kom menden Industrien, der Papier verarbeitenden Gewerbe, des Papicrhandcls und der Verleger und der Tagespreise. Wenn die offen ausgesprochene Überzeugung der Verhandluugstcil- nchmer, das; in der Schaffung des Reichsausschnsses ein Muster beispiel Praktischer Gemcinwirtschaft gegeben sei, nicht »nr sub jektiv ist, sondern aus reale» Erwägungen beruht, so könnte man sich seiner freuen. Aber aus einzelnen Paragraphen der Be kanntmachung geht doch zweifellos hervor, das; soweit die Interesse» des Verlags in Frage kommen — die bisherige Ratio nierung des Papicrverbrauchs nur unter einem andern Namen auch weiterhin vor sich gehen wird. Aus der Bekanntmachung seien die wesentlichen Bestim mungen, die den Verlag besonders angchcn, wiedergegcben: 8 ö. Der Rcichsausschus; ist ermächtigt, Erhebungen über alle Fragen, welche die von ihm umfaßten Wirtschaftszweige betreffen, bei diesen vorzunchmen und die Führung der hierzu erforderlichen Bücher auzuordnen. Der Rcichsausschus; ist ermächtigt, die ihm gemachte» Angaben in den Betrieben nachprüfe» zu lassen. K l>. Der Reichsausschuß ist ermächtigt, zur Deckung der durch seine Tätigkeit entstehenden Verwaltungskosten Beitrüge von dem in K 2 genannten Wirtschaftszweige zu erheben Diese Bestimmungen schließet! jeden Zweifel aus, daß die Erhebung von Fragen, die den Verlag betreffen, sich »ur auf den Verbrauch erstrecken können. Daß die Annahme richtig ist, darauf deutet der Absatz 2 des H 5 hin, der den Rcichsaus- schutz zur Nachprüfung der ihm gemachten Angaben ermächtigt. Auch die dem Reichsausschuß im H 6 erteilte Ermächtigung, zur Deckung seiner Verwaltungskosten Beiträge zu erheben, ist nur eine andere Form der bisher von der Kriegswirtschaftsstclle er hobene» Abgabe». Von den im Entwurf veröffentlichten Satzungen interessiert vor allen Dingen die Erläuterung des Zwecks. Darüber heißt cs: § l. Der Ncichsnusschnß für das Papierfach bezweckt: 1. unter Wahrung des Gemeinwohls die Wirtschaftlich keit der beteiligten Wirtschaftszweige im Wege der Selbstverwaltung zu fördern, 2. die Behörden in alten Fragen des Papierfachs zu be raten, 3. von den Ministerien des Reichs oder - mit Zustim mung des Rcichswirtfchaftsministeriums — von andern Stellen, insbesondere den Ministerien der Bundes staaten, übertragene Aufgaben dnrchzuführen. Niemand wird behaupten wollen, daß die Erläuterung des Zwecks eindeutig ist. Was heißt »die Wirtschaftlichkeit der be teiligten Wirtschaftszweige im Wege der Selbstverwaltung zu fördern«? Jeder Wirtschaftszweig wird vom andern natur gemäß die Anerkennung seiner natürlich immer berechtigten Wünsche erwarten. Und da der Verlag von den im Reichsaus- ichus; vertretenen 12 Bcrufsgruppen nur eine darstetlt, so mag er sich nicht der Hoffnung hingeben, das; die andern Gruppen trotz der für alle geltenden Bestimmungen an dem bisherigen Zustand viel ändern werden. Der Verlag als Verbraucher wird zahlen müssen, was die andern verlangen; so war es bisher, und so wird es trotz Reichsausschuß auch ferner bleiben. Der freie Wettbewerb, der sich bereits schüchtern vorwagte, wird er neut in den Hintergrunv^gedrängt werden, obgleich heute — wenn der Kohlenmangel nicht bestände — weit mehr Papier auf dem Markte wäre als verbraucht werden kann. Als Bcrussgruppcn, die sich aus der gleichen Zahl Arbeit geber und Arbeitnehmer zusammensetzcn, gelten: 1. Holzstoffindttstrie, 2. Zellstossindustrie, 3. Holzstoff-, Zell stoff-, Altpapierhandel, 4. Papierindustrie, 5. Pappcnindn- strie, 6. Papiergroßhandel, 7. Papierklcinhandel, 8. Tages preise, g. V e r l a g u n d B u ch h a n d e l, ltl. Graphische Gewerbe, l l. Papierverarbeitung, 12. Handwerk. Sitz des Reichsansschnsfcs soll Berlin sein, doch ist die Er richtung von Zweigstellen zugelassc». Ausgabe der in Leipzig besonders zahlreich vertretenen Verleger, Drucker und Papier- Händler wird es sein, durch ihre berufenen Vertreter alle er denkliche Mühe anfwenden zu lassen, gegebenenfalls für Sachsen bzw. Leipzig eine Zweigstelle zu fordern, die eine Erleichterung des Verkehrs mit dem Reichsausschuß bietet. Der Verlag muß sich unter allen Umständen die für ihn so notwendige Anerken nung seiner Interessen sichern. ES darf keinesfalls dahin kom men, daß die Rationierung des Papierberbrauchs wieder so schematisch erfolgt wie bisher. Die Gruppe Verlag und Buch handel muß deshalb beizeiten Umschau halten nach geeigneten Vertretern, die die wirklichen Bedürfnisse der Buch- und Zeit- schristenvcrlegcr richtig abzuschätzen vermögen. Der Verlag im weitesten Sinne darf sich nicht darauf beschränken, zu warten, 219
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