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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.04.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-04-01
- Erscheinungsdatum
- 01.04.1903
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- Deutsch
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2634 Nichtamtlicher Teil. 75, 1. April 1903. Musikalienhändler zu Leipzig dem Bureau, Ägypten werde von griechischen und rumänischen musikalischen Nachdrucken überschwemmt, und bat dasselbe, gegen diesen unerlaubten Import Schritte zu thun. Deshalb ersuchte das Permanente Bureau die nationalen Musikalienhändler-Vereine durch ein Zirkular vom 4. März, sich an das Auswärtige Amt ihres Landes zu wenden, damit dasselbe seinen Konsular-Agenten in Ägypten Weisungen gebe, um daselbst die berechtigten Interessen der fremden Verleger zu wahren und zu unter stützen. Eine Antwort ist schon bei dem Bureau eingelangt: am 7. März schrieb demselben die Olmmörs szmäioals äu 6ow- msrss äs Llusiyus äs karis, daß das französische Auswärtige Amt die Verhältnisse in Ägypten schon in Erfahrung ge bracht und von sich aus sich erboten habe, die bedrohten französischen Interessen zu verteidigen. Anderseits schrieb uns am 9. März der Verein der deutschen Musikalienhändler zu Leipzig, er habe an das Auswärtige Amt des Deutschen Reichs ein Gesuch gerichtet. Wie das Bureau schon im Monat Oktober mitgeteilt hat, ist eine zweite Sitzung des Exekutivkomitees in Bern auf Ende Mai oder Anfang Juni in Aussicht genommen. Bern, den 25. März 1903. F. Volckmars Frühjahrskataloge. Lehrmittelkataloge — Verzeichnisse Wissenschaft!. Handbücher. »Für die Jugend ist das Beste gerade gut genug.« An dieses vielcitierte , aber bisher nur wenig beherzigte Pädagogenwort wird man erinnert, wenn man die neuen Lehrmittelkataloge durch blättert, die von der Firma F. Vstlckmar, Barsortiment, Leipzig und Berlin, soeben ausgegeben worden sind. Aus diesen Kata logen geht deutlich hervor, welche gewaltigen, ungeahnten Um wälzungen der Geist der Neuzeit auch auf dem Gebiet des Unter richtswesens hervorgebracht hat. Was hier in den letzten Jahren geschaffen worden ist, das muß unsers Erachtens jeden Interessenten mit Bewunderung und dankbarer Anerkennung erfüllen: den Lehrer, dem die Technik einen wesentlichen und vielleicht nicht den leich testen Teil seiner Arbeit abgenommen hat, den Schüler, für den das Lernen jetzt zum Vergnügen wird, und nicht zuletzt den Sorti mentsbuchhändler, dem sich hier fast ohne sein Zuthun und ohne ein Risiko eine neue einträgliche Erwerbsquelle erschließt. Ein Blick in den für den Sortimenter bestimmten Nettokatalog (Lehrmittel-Verzeichnis von F. Volckmar, Varsortiment, Leipzig und Berlin, II. Jahrgang. Ausgegeben März 1903. Als Handschrift für Buchhändler gedruckt. XXVII, 414 S. u. Jnseraten-Anhang) muß jedem einsichtigen Geschäftsmann dartun, daß die Auswahl so reichhaltig wie möglich ist, und daß die energische Verwendung für den Absatz von Lehrmitteln sich bei den günstigen Bezugsbedingungen um so mehr lohnt, als die einzelnen Objekte gewissermaßen in einem innern Zusammenhang stehen, und der Ver kauf des einen Gegenstands den Absatz weiterer gleichsam vor bereitet. Denn es liegt auf der Hand, daß der Erzieher, der die Vorzüge moderner Lehrmittel an dem einen oder andern dieser zweckmäßig und exakt konstruierten Apparate, Modelle u. s. w. kennen gelernt hat, in der Folge auf ähnliche Hilfsmittel beim Unterricht nicht verzichten mag. Daß die Firma F. Volckmar seit der Herausgabe ihres ersten Lehrmittel-Verzeichnisses vom Jahr 1901 nicht auf ihren Lorbeeren geruht hat, sondern rastlos tätig gewesen ist, diesen neuen Geschäftszweig weiter aus zugestalten und das Stoffgebiet zu erweitern, beweist die Ver größerung des Katalogs, der jetzt ohne den Jnseraten-Anhang 414 Seiten umfaßt, also gegen die vorige Ausgabe um 64 Seiten stärker geworden ist. Diese erhebliche Erweiterung ist zum Teil auf die Neuaufnahme der Abteilungen: »Für den neusprachlichen Unterricht«, »für Haushaltungsschulen«, »für Fortbildungs- und Handwerkerschulen« zurückzuführen. Es ist dafür gesorgt, daß sich bei dem Vertrieb von Lehrmitteln Arbeit und Spesen des Sortimenters auf das denkbar geringste Maß beschränken. Die Firma F. Volckmar gibt ihm zu einem Preise, der wohl weit hinter den Herstellungskosten Zurückbleiben dürfte, Ver triebsmittel an die Hand, die ihrer Einrichtung und ihres reichen und gut gewählten Jllustrationsschmucks wegen als sehr zweckmäßig bezeichnet werden müssen und die bei jedem Benutzer, er sei päda gogischer Fachmann oder wissensdurstiger Laie, die Lust zum Kaufen wecken muß. Diese Vertriebsmittel sind der »Illustrierte Lehrmittel-Katalog« (XXXX, 256 S. mit Jnseraten-Anhang) und das »Illustrierte Verzeichnis von Lehrmitteln und Büchern für Erziehung und Unterricht« (XXXX, 256 und 68 S. nebst Jnseraten-Anhang). Das »Verzeichnis« unterscheidet sich vom »Katalog« dadurch, daß es neben den Lehrmitteln auch die gesamte pädagogische Literatur berück sichtigt. Beide Vertriebsmittel werden broschiert — zur Massenverbreitung — und solid gebunden — zur Verteilung an Schulvorstände und Schulbibliotheken — geliefert. Die Illustrationen sind so gewählt, daß auch der im Lehr mittelfach noch wenig bewanderte Benutzer einen Begriff von der Art und Ausführung aller wichtiger» Objekte erhält. Demselben Zweck dient auch das umfangreiche Vorwort: cs soll sowohl dem Verkäufer wie dem Käufer einen Überblick über den heutigen Stand des ganzen Lehrmittelwesens geben und zugleich Winke darüber erteilen, welche Gegenstände bei Anschaffungen für Schule und Haus zunächst in Frage kommen. So hat also auch hier die Firma F. Volckmar weder Kosten noch Arbeit gescheut, um die Kulturaufgabe, die dem Barsortiment zugefallen ist, zu erweitern und dem Sortimentsbuchhandel eine neues, vielversprechendes Ab satzgebiet zu erobern. Möchten sich die Herren Sortimentsbuch- händlcr durch energische Mitarbeit auf dem Gebiete des Lehrmittel betriebs dafür dankbar beweisen! Im Anschluß an das vorher Gesagte sei darauf aufmerksam gemacht, daß auch das allbekannte, für die Hand des Publikums bestimmte Volckmarsche -Verzeichnis wissenschaftlicher Handbücher« sowohl als Gesamtausgabe wie in den sieben Einzelausgaben: l. Theologie, Philosophie, Erziehungs- und Untcrrichtslchre, Encyklopädien. II. Philologie, Literaturwissenschaft, Kunst und Kunstgeschichte, Musiklitteratur, Encyklopädien. III. Rechts- und Staatswissenschaften, Encyklopädien. IV. Geschichte, Lebensbeschreibungen, Denkwürdigkeiten, Brief wechsel, Kriegswissenschaft, Erdbeschreibung, Länder- und Völkerkunde, Reisen, Atlanten und Karten, Encyklopädien. V. Medizin und Pharmazie, Naturwissenschaften, Encyklopädien, Vermischtes. VI. Mathematik, Astronomie, Physik, Mechanik, Meteorologie, Chemie, Bau- und Jngenieurwissenschaft, Handelswissen schaft, Gewerbekunde, Encyklopädien. VII. Forst- und Jagdwissenschast, Landwirtschaft und Pferde kunde, Gartenbau, Naturwissenschaften, Encyklopädien in neuer Bearbeitung und erweitert soeben erschienen ist. Neben der guten äußern Ausstattung, dem klaren Satzbild re. ist es vor allem das sorgfältig bearbeitete Schlagwortregister, das dem kleinen Katalog die Gunst des bücherkaufenden Publikums erworben hat. Wir werden darauf aufmerksam gemacht, daß das Verzeichnis nicht nur die vom Barsortimcnt geführten Artikel berücksichtigt, sondern auch, soweit es die sachliche Vollständigkeit erforderte, die Verlagswerke solcher Firmen gewissenhaft verzeichnet, die mit den Barsortimenten nicht in geschäftlicher Verbindung stehen. Kleine Mitteilungen. Urheberrechtsschutz für kunstgewerbliche Schöpfungen. — Auf dem 13. Delegiertentag des Verbands Deutscher Kunstgewerbe-Vereine in Leipzig, dessen Verhandlungen am 29. März vieles Interessante boten, hielt zum Schluß Herr Or. Albert Osterricth aus Berlin, ein genauer Kenner des gewerb lichen Rechtsschutzes und Urheberrechts und ein Vorkämpfer auf diesen: Gebiet, einen Vortrag über den Schutz der kunstgewerb lichen Arbeit. Redner führte aus, daß die größte Zahl der kunst gewerblichen Schöpfungen nicht genügend geschützt sei. Bei einer Rundfrage habe sich herausgestellt, daß die in Frage kommenden Firmen sich zum großen Teil gegen Beibehaltung des Muster schutzes ausgesprochen hätten, während für Kunstschutz mehr Stim mung vorherrsche. Eine geringfügige Abänderung des Musters, die kaum bemerkbar sei, würde zum übrigen von den Gerichten nicht als Verletzung des Musterschutzes angesehen. Redner machte zum Schluß seiner Ausführungen der Versammlung folgende Vor schläge: «I. Es ist im Interesse einer gedeihlichen Entwicklung des deutschen Kunstgewerbs erforderlich, daß den Kunstschöpfungen auf kunstgewerblichem Gebiet der gleiche Urheberrechtsschutz zu teil werde, wie den Werken der bildenden Künste, die der sogenannten reinen Kunst angehören. Zu diesem Zwecke ist es wünschenswert: 1. daß dem Paragraph 1 des Kunstschutzgesetzes der Zusatz gegeben werde: -Hierbei kommt es auf den Wert oder die Bestimmung des Werks, sowie auf die Art der Verwendung oder An bringung des Werks nicht an.« 2. daß die Bestimmung des Paragraph 14 des Gesetzes vom 9. Januar 1876 beseitigt werde. II. Im Jntresse des internationalen Schutzes des deutschen Kunstgewerbs ist es erforderlich:
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