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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.04.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.04.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030401
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75. 1. April 1903. Nichtamtlicher Teil. 2633 Die Bibliotheken, die z. Z. noch höhere Rabatte genießen, wollen diese Vorteile nicht ohne weiteres aufgeben. Die Bibliotheken verlangen die Freigabe des ihnen un entbehrlich erscheinenden Börsenblatts. Das Gleiche verlangt der Antrag Behrend. Der Börsenverein hat also in seinem Börsenblatt ein wertvolles Kompensationsobjekt in der Hand. Ein grundsätzlicher Widerspruch gegen die Freigabe des Börsenblatts, bei Erfüllung der Geheimhaltungsklausel, be steht im Buchhandel wohl nicht. Ferner dürfte bei allen Lieferanten großer Bibliotheken die Ansicht bestehen, daß dem Umfang und den sonstigen Vorteilen dieses Geschäfts gegenüber ein Äquivalent durch günstigere Rabattbedingungen innerhalb zulässiger Grenzen geboten erscheine. Hier müßte also der Ausgleich gesucht werden, indem sich die Kreis- und Ortsvereine für Lieferungen an große Biblio theken auf ein Rabattmaximum einigten, das sich ungefähr als mittleres aus der Liste der Ausnahmebedingungen auf Seite 71/72 der Vorstandsbroschüre ergäbe, ein Maximum, das allen größern Bibliotheken annehmbar sein müßte und zugleich ein Entgegenkommen des Buchhandels den großen Bibliotheken gegenüber bekundete. Nach unsrer Ansicht dürfte z. B. die der Münchner Hof- und Staatsbibliothek zugestandne Rabatt skala (s. S. 72 der Broschüre) sich als Grundlage einer Einigung über den Maximalrabatt für große Mbliotheken wohl eignen. Der Börsenverein würde alsdann den Bibliotheks verwaltungen mitteilen, daß er in der Lage sei, großen Bibliotheken, die ihn darum ersuchen, das Börsenblatt — da dasselbe als Fachblatt des Buchhandels von Nichtbuchhändlern nicht käuflich erworben werden könne — direkt gratis und franko zu liefern, wenn sie sich verpflichten, Maßregeln zu treffen, die den Mißbrauch ausschließen, und wenn sie für den Verkehr mit ihren Liefe ranten die Verkaufsbedingungen der Kreis- und Ortsvereine acceptieren, die der Sortimentsbuchhandel, um lebensfähig zu bleiben, unbedingt braucht. Wir behalten uns vor, diesen von uns ins Auge ge faßten Ausgleich der Deligiertenversammlung im Anschlüsse an die obigen vier Fragen zur Verhandlung vorzulegen. Zur Klärung der Lage würde es aber wesentlich bei tragen, wenn Sie bei Beratung der vom Börsenvereins- Vorstand Ihnen vorgelegten drei Fragen auch unfern Aus gleichs-Vorschlag in Ihrem Verein besprechen und Ihre Ansicht uns mitteilen wollten. Hochachtungsvoll Hlirtmann. Gaiy. Ltiauß. Die Geheimhaltung des Börsenblatts. (Vergl. Börsenblatt 1902, Nr. 243, 245, 247, 256, 257, 262, 267, 272, 285, 292, 297; 1903, Nr. 2, 4, 14, 23, 35, 41, 45, 56, 63 u.69.) XXIX. Obwohl eine stattliche Reihe von Äußerungen für und wider die Geheimhaltung des Börsenblatts vorliegt, vermisse ich doch noch ein Argument gegen die Geheimhaltung, das mir nicht unwichtig zu sein scheint. Es gibt wohl kaum einen Sortimenter, der nicht schon die Erfahrung gemacht hätte, daß unsre sonst so ausgezeichneten bibliographischen Hilfsmittel doch hier und da versagen. In solchen Fällen habe ich mich schon oft an einen oder den andern Bibliothe kar gewandt und habe fast immer die gewünschte Auskunft erhallen. Ich meine nun, daß wir uns selbst schädigen, wenn wir gewissen Bibliotheken ein wichtiges Hilfsmittel zur Vervollständigung ihrer bibliographischen Behelfe ent ziehen. Bedenken wir aber ferner, daß viele Bibliothekare Börsenblatt für den drutschen Buchhandel. 70. Jahrgang und Bibliotheksbeamte selbst schon schriftstellerisch tätig waren und als Autoren über die Verhältnisse im Buchhandel genau orientiert sind, bedenken wir ferner, daß es sich nicht darum handelt, das Börsenblatt jedem Laien zugänglich zu machen, sondern nur darum, daß es mit Bewilligung des Börsen vereinsvorstandes einer kleinen Anzahl von Bibliotheken, die besonderen Wert darauf legen, wieder zugänglich gemacht wird, wie es bis 31. Dezember 1901 der Fall war, so be greife ich nicht, warum diesem Wunsch ein so entschiedenes von xoseuwus entgegen gesetzt wird. Es handelt sich im ganzen um siebeuunddreißig (!) Bibliotheken. Ich denke, wir Buchhändler würden uns weniger schädigen, wenn wir diesen 37 Bibliotheken das Börsenblatt gegen Abgabe einer Erklärung, es im Lesesaal nicht auf zulegen, wieder zugänglich machten, als wenn wir uns durch Festhalten an dem einmal gefaßten Beschluß die Gegnerschaft des für uns wichtigen Stands der Bibliothekare zuziehen. Heinrich Tachauer, i/Fa. L. W. Seidel L Sohn in Wien. Permanentes Bureau des Internationalen Verleger Kongresses in Bern. Seit der am 9. und 10. Oktober 1902 in Bern statt gefundenen Sitzung des Exekutivkomitees hat das Permanente Bureau hauptsächlich folgende Fragen erledigt: 1902. 23. Oktober. Zusendung des am 22. März an die nationalen Vereine über den Buchhandel und das Postwesen gerichteten Zirkulars: an die Postverwaltungen der wichtigsten Länder. 24. Oktober. Zusendung des am 1. März an die natio nalen Vereine gerichteten Zirkulars betreffend Aufhebung des Bücherzolls: an die Auswärtigen Ämter der gleichen Länder. Dem Programm des Bureaus gemäß erfolgten diese Mit teilungen erst, nachdem sich die nationalen Vereine an die betreffenden Behörden gewandt hatten. 22. November. Zusendung eines Zirkulars an die nationalen Vereine mit der Bitte, ihren Vertreter für die Internationale Kommission zu ernennen. 15. Dezember. Zusendung einer auf Wunsch der ^.so- elüLioo äs ls. lübrsriL in Madrid an die spanische und mexikanische Regierung gerichteten Eingabe, um die letztere, die den Literarvertrag mit Spanien gekündigt hatte, ein zuladen, in die Berner Konvention einzutreten. 27. Dezember. Zusendung eines Zirkulars an die nationalen Vereine, um sich bei denselben über die Gebräuche betreffend die Aufrechterhaltung des Ladenpreises zu er kundigen. 1903. 23. Januar. Zusendung eines Zirkulars an die nationalen Vereine, betreffend die Usancen zwischen Autor und Verleger und die »5, condition«-Lieferung. Bis jetzt haben folgende Länder die erste Frage beantwortet: Deutschland, England, Frankreich, Holland, Italien, Norwegen, die Deutsche Schweiz und die Vereinigten Staaten; die zweite Frage: Deutschland, England, Italien, Norwegen, die Deutsche Schweiz, die Vereinigten Staaten und Spanien. Am gleichen Tage. Bestätigung des Zirkulars vom 9. Juni 1902 über den Schutz von Neuerungen gegenüber denjenigen nationalen Vereinen, die dieses Zirkular noch nicht beantwortet hatten. Bis jetzt haben folgende Länder sich über diese Frage geäußert: Belgien, England, Frankreich, Norwegen, die Deutsche Schweiz, Spanien, die Vereinigten Staaten. Am 18. Februar schrieb der Verein der deutschen 350
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