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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.09.1928
- Strukturtyp
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- 1928-09-29
- Erscheinungsdatum
- 29.09.1928
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- Deutsch
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X- 328, 29. September 1928. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1. Bllcherzettel können sowohl einzeln in Form ossener Karten (Format 10,5X11,8 cm, Porto 3 Ps.) als auch zumehre - ren unter Umschlag (bis 50 x, Porto 5 Pf.) versandt werben. Die Anschristseite muß ln jedem Falle die Bezeichnung als »Bücherzettel« tragen. 2. Jeder Bllcherzettel muh den im Buchhandel Üblichen Vordruck haben, der ihn als Bllcherzettel charakterisiert. Ersatz des Vor drucks durch Handschrift oder Schreibmaschine ist unstatthaft. Worte des Vordrucks dürfen beliebig gestrichen ober durch Unter streichen usw. hervorgehoben werden. Absendungstag und Ab senderangaben können handschriftlich, mittels Stempels usw. an gegeben werden. 3. Außer der Anzahl, dem Verfasser, der Ausgabe oder Bandzahl sowie dem Datum darf höchstens insgesamt noch 5 weitere h «WM christliche Worte oder Zahlen tragen. Hierzu slM^insbesondere zu rechnen: a) Preise, Einbandbezelchnangen t insgesamt b> Die Privatadresse des zu beliefernden Kunden! also nur o> Zusätze wie: »umgehend«, »eilt«, »als ge- l 5 Worte fehlt«, »wiederholt« (Biederholt-Datum) usw. ' od. Zahlen 1, Abkürzungen wie: R. U. B. (Reclams Unlversalblbllothek), oder A. N. u. G., Anug (Aus Natur u. Geisteswelt), oder H- (für Nummer), oder BAG (Buchhändler-Abrechnungsgenossenschaft), oder /X (als Empfohlenes), frf usw. sind verboten, gleichgültig ob sie handschriftlich oder durch Stempel erfolgen, da Abkürzungen oder Wortkürzungen nur insoweit zulässig sind, als sie allgemein (also auch für die Post) verständlich sind. Jede nicht allgemein verständliche Ausdrucksweise, insbesondere also jede verabredete, wie z. B. Titelangabe durch Telegrammworte ist verboten. 5. Vorstehende Bestimmungen beziehen sich auf den Bücherzettel-Ver kehr im In lande einschl. Österreich. Überschreitet ein Bllcherzettel die zulässigen Grenzen, so ist er mit 8 Pf. als Post karte zu frankieren. Im Ausland - Verkehr lBilcherzettel-Porto 5 Pf) bestehen besondere Vorschriften. An-, Durch- oder Unterstreichungen tm gedruckten Wortlaut sind zulässig, dagegen sind handschriftliche Zusätze wie: »eilt», »gegen Nachnahme«, »wiederholt«, »als ge fehlt«, »als Postpaket«, »gut erhalten« usw. einschließlich Angabe der Bestellnummer unzulässig. Solche Karten sind mit 15 Pf. als Postkarte zu frankieren. Aus dem unter 2—4 Gesagten ergibt sich, daß der Vordruck «Ines Bücherzettels so ausführlich wie möglich sein sollte, um mög lichst viel durch Hervorhebcn oder Streichen der Druckwortc zum Ausdruck bringen und daher an den handschriftlichen Zusätzen (Höchst maß 5 Worte oder Zahlen) sparen zu können. Bllcherzettel mit Anschrift an das Barsortiment und mit einem für solche Bestellungen besonders geeigneten Vordruck stellt die Firma ihren Kunden zur Verfügung. Sprecksaal Warum müssen wir Prospekte bezahlen? (S. Börsenblatt Nr. 218 Seite 1V8S.) Herr Gustav Krause in Delitzsch hat als Sortimenter in obiger Nummer des Börsenblatts diese Frage aufgeworfen — mit der Be tonung auf »bezahlen«. Sie sei hier mit dem Nachdruck auf »warum« vom Verlag aus beantwortet. 1. Kleine Prospektmengen werden dem Sortiment nnberechnet geliefert. Die gratis gelieferte Anzahl wird ausreichen, um bei sorgsamer Auswahl den für den betreffenden Prospekt besonders geeigneten Teil des Kundenkreises zu bedienen. Für das Mehr, wo ein solches bei sorgfältiger Verwendung erforderlich ist, darf der geringe, nur einen Bruchteil der Kosten deckende Preis dem Verleger bewilligt werden, denn jeder Prospekt wirkt nicht nur für das darin angekündigte Buch, sondern stark auch als allgemeine Reklame für die als Bezugsquelle angegebene Firma. Indem der Verlag Prospekte zu einem Bruchteil der Herstellungskosten liefert, die in der Hauptsache der Empfehlung der Sortimentsfirma, in zweiter Linie erst seinen Büchern dienen, trägt er sonach auch an der Eigenreklame des Sortimenters einen Anteil. Ohne Verlags prospekte müßte der Sortimenter sich solche Werbemittel selbst Her stellen, die teurer und schlechter ausfallen würden. Wenn auf eine Prospektversendung hin das darin empfohlene Buch bei dem ver sendenden Sortiment nur wenig bestellt wird, wie in dem von Herrn Krause angeführten Beispiel, so hat der Verleger für seinen Kostenanteil keine Gegenleistung; dem Sortimenter bleibt hingegen unter allen Umständen die Empfehlung seines Geschäfts. Fallen Bestellungen anderen Sortimentern zu, nun so hat die Verteilung dem Sortiment im ganzen genützt, und es wird ein gewisser Aus gleich für den werbenden Sortimenter darin zu suchen sein, daß ihm infolge fremder Werbung in der gleichen Weise Bestellungen zufließen, »ohne daß er einen Finger krumm gemacht hat«, wie Herr Krause selbst anführt. 2. Der Verlag wünscht selbstverständlich, daß seine mit hohen Kosten hergestellten Prospekte sorgsam und zweckdienlich verwendet werden. In allen gutgeleiteten Sortimenten ist das wohl der Fall. Herr Krause weiß aber gewiß nicht, welche Mengen von Prospekten ihr Ziel nicht erreichen, weil sie unter dem Ladentisch oder in einer Ecke des Lagers übersehen werden, dort veralten und schließlich zum Einstampfen wandern. Um solcher Nichtverwendung vorzu beugen, ist die Berechnung eines angemessenen Kostenanteils bei größeren Mengen ein zweckdienliches Mittel. Die Teilberechnung hat für das Sortiment den Nutzen, die wahllose Verteilung großer Prospektmengen einzuschränken, sodaß es für seine Zusendungen beim Publikum mehr Beachtung erwarten darf. 3. Früher hat man Prospekte nicht berechnet. Nun, damals verdiente der Verlag noch entsprechend. Heute ist die Buchherstel lung teurer geworden und nahezu auf das Doppelte gestiegen, der Verkaufspreis der Bücher soll aber — ungeachtet der geringeren Kaufkraft der Mark — kaum höher, am liebsten niedriger sein. Der Sortimenterrabatt ist bei den von Herrn Krause angezogenen Ver lagen (Bilderbücher, Jugendschriften, Schöngeistige) höher geworden. Da ist es für den Eingeweihten verständlich, daß beim Verlag den Ausgaben für Werbematerial Grenzen gesteckt sind, die er nicht über schreiten darf. Die Berechnung des geringen Kostenanteils an Prospekten ist notwendig, und sie liegt ebenso im beiderseitigen Interesse wie die Beschränkung des Verbrauchs auf die wirklichen Erfolg versprechende Menge. Vereinigung der Schön wissenschaftlichen Verleger. Vereinigung der Jugendschriftenverleger. Vereinigung der Deutschen Bilderb ücher- Verleger u. -Fabrikanten e. V. * Herr Kollege Krause in Delitzsch hat speziell dem Bilderbuch- und Jugendschriften-Verlag den Vorwurf gemacht, daß er sich Ver lagsprospekte bezahlen lasse und hat dabei Bücher auf die gleiche Stufe mit eiuem Hühneraugenmittel oder etwas Ähnlichem, was man in der Drogerie kaufen kann, gestellt. Weiterhin hat er den Rat gegeben, man möchte, wie vor den Wahlen, Deutschland mit einer Papierflut überschütten. Es ist doch wohl kaum anznnehmen, daß der Herr Einsender seine Äußerungen selbst ernst nimmt, denn so weit ist der Buchhandel doch noch nicht, daß er seine Prospekte als Einwickelpapier verwendet sehen will oder freie Giebelwände mit geschmackvollen Reklamen bemalt oder ein gutes Buch auf einem Taschenspiegelchen anpreist. Ganz abgesehen davon ist die Verdienst quote des Verlages nicht so groß, daß er sich unsinnige Neklame- kosten leisten kann, sondern jeder Vcrlagsprospekt soll ein druck technisch einwandfreies Erzeugnis sein, das erhebliche Kosten ver ursacht. Will schon ein Sortimenter für ein Buch besondere Reklame machen, dann wird ihm jeder Verleger, soweit es ihm eben möglich ist, gratis Werbcmaterial zur Verfügung stellen. Gehen die Ansprüche aber darüber hinaus, dann muß der Sortimenter eben auch für einen gewissen Unkostenbeitrag aufkommen, was ihm bei den hohen Rabattsüyen, die leider für das Jugendbuch und auch für schöngeistige Bücher gefordert und auch gewährt werden, möglich ist. Und schließ lich hat man es schon oft erlebt, daß ganze Ballen von Prospekten unbenutzt liegen bleiben und daß so das Geld zum Fenster hinaus geworfen war. Deshalb, sehr geehrter Herr Kollege Krause, muß der Sortimenter wenigstens einen Teil der Prospekte vergüten. Der Verlag wird niemals den Betrag verlangen, den er verlangen müßte. vr. Hanns Sell in Fa. Alfred Hahns Verlag, Dietrich L Sell. Bcrantwortl. Schriftleiter: Franz Wanne r. — Verla«: Der Börsenveretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhäudlerhauS. Druck: E. Hedrtch Nachf. Sämtl. in Leipzig. — Anschrift d. Schriftleitung ».Expedition: Leipzig C 1, Gerichtsweg 26 lBucyhüudlcrhaus), Postschliehf. 274/75. 1080
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