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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.08.1928
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- 1928-08-02
- Erscheinungsdatum
- 02.08.1928
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X- 178, 2, August 1928, Redaktioneller Teil Börsenblatt f.d.Dtschn. Buchhandel. Jahre 1928 aus Gründen der Steuermilderung durch gesetzliche Vorschriften niedergeschlagen wurden, nunmehr nacherhoben werden sollen. Eine solche Nacherhebung würde nicht die Bildung von Betriebskapital fördern, sondern durch zusätzliche Belastung er schweren, zumal da im Rechnungsjahr 1928 schon die reguläre Ver mögensteuer söhne die Nachzahlung! 529 Millionen Mark statt 442 Millionen Mark im Rechnungsjahr 1927 erbringen soll. Das jetzt beschlossene Einkommensteuersenkungsgesetz wird dem kausmännischen Mittelstand keine merklichen Vorteile bringen. Für die weiteren Vorlagen aus diesem Gebiet fordert die Hauptgemein schaft bei der Einkommensteuer insbesondere eine stärkere Differenzierung der unteren und mittleren Staffeln des Steuer- tariss und die Veranlagung des Einzelhandels nach dem drei jährigen Durchschnitt, Das dringend notwendige Steuer- vereinheitlichungsgesetz muß den Umbau der Gewerbe steuer in eine Gewerbe- und Berufssteuer bringen, unberechtigte Steuerbefreiungen und -bevorzugnngen aufheben und mit Hilse dieser und anderer vom Einzelhandel bereits der vorigen Reichs regierung vorgeschlagener Mittel die derzeitige Überspannung' der Real steuern beseitigen. Diese Auffassung kann man vom Standpunkt des Buch handels aus nur uneingeschränkt unterstreichen. Die gleiche Forderung ist ja hier schon wiederholt vertreten worden, über den Wert einer stärkeren steuerlichen Entlastung der Arbeits einkommen vor allem niederer Stufen für die Gesamtwirtschast kann man verschiedener Meinung sein. Eine reale Kaufkrast- erhohung kommt dabei auf keinen Fall heraus, wenn gleichzeitig eine Preiserhöhung nötig wird. Vermehrte Kapitalbildung aber, auch schon größere Schonung des vorhandenen Kapitals bedeutet unbedingt eine Stärkung der Gesamtwirtschaft, die mittelbar auch dem Arbeitseinkommen zugute kommt. Im übrigen ist es aber mit einer entsprechenden Steuerreform dabei keineswegs allein getan. Immer wieder muß auch auf dis Soziallasten hingewiesen werden. Hier braucht eine Minderung der sozialen Leistungen durchaus nicht in Frage zu kommen, wohl aber eine Änderung der Organisationsform. Erneut wird die schwerringende Gegenwart über Gebühr belastet zum Wohl allein einer Zukunft erst, die völlig ungewiß ist. Uber 2)4 Mil liarden Mark sind bereits der Wirtschaft für die Bildung eines solchen Zukunftsozialfonds entzogen worden. Würde statt dessen die soziale Leistung als Pflicht jeder Zeit für sich im Wege des Umlageverfahrens durchgeführt, so brauchte die Wirtschaft bei weitem nicht in diesem Umfang zur Ader gelassen zu werden. Ge rade wenn <bei der Reparationsfrage z. B.) auf der einen Seite der Grundsatz verfochten wird, man dürfe die Schuld und die Schulden der Gegenwart nicht aus künftige Generationen ab- wälzen und sie im voraus belasten, dann sollte doch auch als selbstverständlich gelten, daß nicht die Gegenwart heute schon die Fonds anzusammcln habe, die erst einer ferneren Zukunft ein mal zugute kommen können. Die Lage im Buchhandel weist im Augenblick auch keine besonders erwähnenswerten Erscheinungen auf. Auch hier herrscht in der Hauptsache Sommerruhe. Im Hinblick auf die gelegentlich in Deutschland geführten Debatten über die Kon kurrenz der freien Nachdruckswerke und billigen Reihen für die Neuerscheinungen lebender Autoren ist eine Feststellung nicht uninteressant, die in Amerika jetzt gemacht wird. Auch dort beobachtet Man ähnliches. Während sich vor dem Kriege solche Wiedcrausgaben zu den Erstcrscheinungen im Durchschnitt etwa wie 1 :4 verhielten, ist das Verhältnis jetzt im Durchschnitt nicht einmal mehr wie 1:2. Es handelt sich dabei allerdings nicht nur um alte Ausgrabungen nachdrucksrei gewordener Werke, sondern auch um Neuausgabcn neuerer Erscheinungen im Rahmen billiger Serien. Auf jeden Fall wird aber dieses billige Buch immer als Konkurrenz für die notwendigerweise teurere Neuprodukten empfunden. Man sieht, daß die Lage also in Amerika genau so ist wie in Deutschland. Mit der Urheberschutz sristdauer kann das schwerlich tatsächlich Zusammenhängen, da ja in Amerika die Dinge in dieser Hinsicht vielfach anders liegen. Hier sind vielmehr offenbar allgemeine wirtschaftliche und sozio logische Gründe in der Tiefe wirksam, denen noch genauer nach- zugchen wäre. Aus der Praxis für die Praxis. Zweifellos ist die Zahl der Verleger im Abnchmen begriffen, die bei Herstellung ihrer Publikumsprospekte nicht beachten, daß dieses Werbematerial nur daun vom Sortiment verteilt wird, wenn im Bestellschein genügend Raum für Eindruck oder Einstcmpelung der den Prospekt verteilenden Buchhandlung vorgesehen ist. Auch ist es für die meisten Verleger eine Selbstverständlichkeit, daß nähere Angaben über Postscheckuummer des Verlages usw. bei derartigen Publikumsprospekten in Wegfall kommen. Man darf wohl sagen, der deutsche Buchhändler erhält rm allgemeinen vom Verlag sehr brauchbares und werbekräftiges Materials zur Information seiner Kundschaft und zur Werbung neuer Käufer. Nicht so der Auslanidbuchhaudel. Hier sind nach meiner Beob achtung noch viele Wünsche seitens des Verlags zu erfüllen, wenn das Werbematerial auch vom Auslandbuchhanidel in großem Maße angefordert und verteilt werden soll. Als Leiter der Werbeabteilung eines ersten Exportgeschäfts, das zahlreiche Auslandbuchhandlungen der ganzen Welt beliefert, konnte ich manche Wünsche und Ratschläge des Auslartdbuchhandels ausfangen, d-ie einmal näher zu beleuchten im Interesse des deutschen Bucherportes und damit der Verbreitung deutscher Kultur und Geistesgüter wichtig erscheint. Ob der Ver lag den hier zusammengctragenen Anregungen statlgeben kann, hängt natürlich in erster Linie mit davon ab, inwieweit sich überhaupt seine Produktion für den Absatz im europäischen Auslande und in den llberseeländern eignet, sodaß er bei Herstellung seiner Werbe drucksachen für das Publikum die hier gegebenen Winke einer nähe ren Prüfung auf die Durchführungsmöglichkeit hin unterzieht. Aber warum sollte ein Verleger darauf verzichten, sich Absatzkanäle besser nutzbar zu machen, wenn es ohne große Schwierigkeiten erreicht werden kann. Einer der immer wioder geäußerten Wünsche des Auslandbuch-- handels besonders der Uberseeländer geht dahin, daß jede Preis angabe in den Prospekten und Plakaten fehlen möge, damit der aus gerechnete Ladenpreis, der immer etwas höher liegen wird als der für deutsche Verhältnisse geltende Ladenpreis, gleich in der Landes währung eingesetzt werden kann. Der Käufer möchte von der Um rechnungsarbeit möglichst befreit sein und oft wird ein Prospekt nur deshalb unbeachtet in den Papierkorb wandern, weil der Empfän ger nicht sofort sehen kann, was das Buch denn eigentlich kostet. Natürlich handelt es sich hier hauptsächlich um Einzel prospekte, in denen ein einziges Werk empfohlen wird. Für Verzeichnisse mit vielen Verlagswerken wird wohl auch der Aus- laudbuchhändler durch einen Relationsausdruck das Verhältnis der Mark zur Landeswährung kennzeichnen müssen. Bei Herstellung von Sonderprospekien für einzelne Werke sollte man aber doch beachten, daß eben genau wie in Deutschlauid für das Auslanbsortiment der Satz gilt: »Mache Deinen Interessenten die Aufgabe einer Bestel lung so leicht wie möglich«. Dabei spricht aber die genaue Preis angabe .eine nicht unwesentliche Rolle. Ein wenig beachteter und doch sehr wichtiger Punkt ist die For matfrage der Werbedrucksachen. Es sei dies an einem Beispiel er läutert. In U.S.A. sind die üblichen Briefkuverts länglich, nicht guadratförmig, was insofern nicht ohne Bedeutung ist, weil die meisten deutschen Verlegerprvspekte in U.S.A. vielfach gefalzt wer den müssen und dadurch unansehnlich werden. Sie verlieren oft dadurch so an Wert, daß sie ebenfalls achtlos beiseite gelegt werden. Von den in U.S.A. üblichen Formaten seien folgende genannt: Nr. I 22,5X10 om, Nr. II 17 X 9.5 om, Nr. III 16 X 0.5 om, Nr. IV 15 X 9.5 em, 9ir. V 14 X 9.5 om. Nr. I wird von Börsenmaklern benutzt und zu Millionen ver sandt, ist aber eben deswegen nicht sehr zu empfehlen. Die Formate Nr. IV und V werden nur selten gebraucht. Nr. III wird von Privatleuten, Bibliotheken und Nr. II meist für geschäftliche Korrespondenz verwendet. Bei den Formaten Nr. II bis V erhält der Empfänger als Brief beilage oder einzeln unter Briefporto einen Prospekt, der als Drucksache versandt wenig beachtet werden würde. So aber nimmt er ihn, besonders wenn die Prospektwirkung nicht durch mehr faches Falzen aufgehoben ist, in die Hand und fängt an zu lesen. Damit aber ist der Zweck erreicht, den Empfänger mit dem Werk bekanntzumachen und, falls es in sein Interessengebiet schlägt, ihn zum Kaufentschluß zu bringen. Kleine und leichte Prospekte, die dem Format der gebräuchlichen Umschlagformate angepaht sind, wer den immer vom Auslandbuchhandel gern und mit Erfolg zur Werbung herangezogen. Nach mir vorliegendem Prospektmatcrial 874
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