Erscheint autzer tzonntags täglich. — BiS früh 9 Uhr ein gehende Anzeigen kommen in der Börsenblatt für den Beiträge für das Börsenblatt sind an die Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum dk« BörlenvereinS der Deutschen Buchhändler. 88. Leipzig, Mittwoch den 16. April. 1884. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Nachstehend bringen wir die Geschäftsordnung für die Buchhändlermesse zur Kenntniß, wie solche nach dem Beschlüsse der Cantate-Versammlung vom Jahre 1866 bis auf Weiteres maßgebend sein soll. 1) Der Börsenvorstand beginnt seine regelmäßigen Ostermeß-Sitzungen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zusammen künfte anberaumt, spätestens am Freitag vor Cantate. 2) Die Hauptversammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittags 10 Uhr statt; wer bis 10H Uhr nicht erschienen ist und seinen Wahlzettel abgegeben hat, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wählen; unentschuldigt Ausbleibende verfallen in eine Geldbuße von 3 Mark. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Aus zählen der Stimmzettel stattzufinden, derart, daß womöglich noch vor dem Schluß der Versammlung sämmtliche Namen der Neugewählten, jedenfalls aber die Wahlen in den Vorstand proclamirt werden können. 3) Der große Börsensaal wird zum Zweck der Abrechnung vor Cantate nicht geöffnet; erst Montag nach Cantate, den 12. Mai 1884 beginnt das Abrechnungsgeschäst, und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagenvon früh 8 Uhr dis Nachmittag« 1 Uhr dauern. Um 1 Uhr wird der Saal geschlossen. Die sämmtlichen Leipziger Herren Kommissionäre wollen sich an diesen Tagesstunden auf der Börse zur Abrech nung einfinden. 4) Jeder, welcher für Fremde abrechnen und Gelder in Empfang nehmen will, hat vorher eine Vollmacht, in doppelten Exemplaren vollzogen, und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Herrn Commissionär bescheinigt, beim Centralburean einzureichen; davon wird das eine Exemplar abgestempelt zurückgegeben, das andere aber zu den Acten genommen. 5) Nur Börsenmitglieder sind berechtigt, Geschäfte auf der Börse zu besorgen. 6) Bei Meßzahlungen sind nur zulässig: Reichs-Goldmünzen, Reichs-Cassenscheine, sowie alle reichsumlaus- fähigen Noten. Leipzig, den 7. April 1884. Der Vorstand -rs Sörsenverrins der Deutschen Suchhöndter. Adolf Kröner. Emil Morgenstern. Ernst Seemann. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. E. Hinrichs'schen Buchhandlung.) (* vor dem Titel ---- Titelauflage. -f- ----- wird nur baar gegeben.) R. Barth in Aachen. Zur Erinnerung an den hochwürdigsten Herrn Johannes Theodor Laurent, ehemal. apostol. Vicar v. Hamburg u. Luxemburg, Titular- Bischof v. Chersonea rc. 16°. * —. 50 Einundsünfzigster Jahrgang. Brockhaus' Conversations-Lexikon. 13. Aufl. 110. u. 111. Hst. gr. 8°. ü —. 50 -s- DümS 86n., W., Zeichenhefte m. Vorlagen f. Stadt- u. Landschulen, sowie zum Selbst unterricht. 3—6. Hst- 2. Aufl. 4°. L*—. 15 Lüustlsr-I^exikon. 32. ssr. 8°. * 1. 2V; auk Ledrsidxax. * 1. 6V Lselixkr. 18. ^atirA- 4. Htt. 8°. In Oounn. * 2. — Proceß d. Mädchenmörders Hugo Schenk u. seiner Genossen, verhandelt in Wien im März 1884 vor dem Ausnahmsgerichte. 10. Aufl. 8°. * —. 6V f Brehm'S Thierleben. Chromo-Ausg. 133. Hst. gr. 8°. * 1. - 249