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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.04.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.04.1903
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- Deutsch
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3210 Nichtamtlicher Teil. 92, 23. April 1903. Freisprechung. — Dem Dresdner Anzeiger wird unter dem 17. d. M. aus Mannheim geschrieben: Das Schwurgericht ver handelte gestern unter starkem Zudrang des Publikums gegen den suspendierten evangelischen Pfarrer Gottfried Schwarz- Binau, wegen Beschimpfung von Einrichtungen der katholischen Kirche (angeblich begangen in der Broschüre »Papst Leo XIII. vor dem Richterstuhl Christi-- (Friedrich Jacobi's Verlag in Dresdens). Um 10 Uhr abends verkündete das Urteil Freisprechung. Verlagszeichen. — Nebenstehendes Warenzeichen ist auf Grund des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 gemäß der Anmeldung vom 1. Dezember 1902 für Wilhelm Violet in Stuttgart, Schloßstraße 94, am 10. März 1903 unter 58693 vom Kaiserlichen Patent amt zu Berlin in die Zeichenrolle eingetragen ——worden. Aktenzeichen V 1854; — Klasse 28; — Geschäftsbetrieb, in dem das Zeichen verwendet werden soll: Verlagsbuchhandlung. — Waren, für die das Zeichen bestimmt ist: Bücher und sonstige Drucksachen. Verlagszeichen. — Nebenstehendes Warenzeichen ist auf Grund des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 gemäß der Anmeldung vom b März 1902 für den »Allgemeinen Verein für Deutsche Litteratur, A. Hofmann's Separat-Conto, Berlin«, Elßholzstraße 12, am 16. April 1903 unter 59 588 vom Kaiserlichen Patentamt zu Berlin in die Zeichenrolle ein- -d». getragen worden. — Aktenzeichen X. 3077; — Klasse 28; — Geschäftsbetrieb, in dem das Zeichen verwendet werden soll: Verlagsbuchhandlung. — Waren, für die das Zeichen bestimmt ist: Bücher und Zeitschriften. Jubelfeier der Firma Henry Litolff's Verlag in Vraunschweig. — Der Braunschweigischen Landcszeitung vom 19. April entnehmen wir folgenden Bericht: Unser Mitbürger Herr Theodor Litolff feierte vorgestern den Tag, an welchem er vor fünfzig Jahren in das damals kleine, jetzt weltbekannte Geschäft eintrat, das heute vor fünfundsiebenzig Jahren begründet wurde. Die Wohnung glich einem Blumen garten. Im Laufe des Vormittags wurde der Jubilar von nah und fern, mündlich und schriftlich in Poesie und Prosa zu dem seltnen Fest beglückwünscht. Am Abend vereinigte er die Ver wandten und Bekannten, Angestellten und Arbeiter um sich im fest lich geschmückten Marmorsaal vom Wilhelmsgarten. Dort begrüßte ihn ein hoffnungsvoller Großsohn als Postillon in einem reizenden Gedicht, und darauf hieß er die etwa 150 Gäste herzlich willkommen. Wirklicher Geheimer Rat Hart wieg teilte darauf mit, daß der Regent dem Jubilar in Anerkennung seiner hohen Verdienste das Ritterkreuz 2. Klasse des Ordens Heinrichs des Löwen und dem Faktor Wolfs, der ebenfalls auf eine fünfzigjährige Tätigkeit zurückblickt, das Verdienstkreuz 2. Klasse verliehen habe. Die Kom merzienräte Herren Jüdel und Or. Schmidt überreichten die Glückwünsche der Handelskammer in einer kunstvollen Adresse. Nach der vierhändig gespielten Jubel-Ouverturc von Weber sprach die Hofschauspielerin Frau Biesantz-Crona als Göttin der Musik den von ihrem Gatten gedichteten schwungvollen Prolog, die Geschichte der Firma poetisch schildernd, in so ergreifender Weise, daß sie manchem Hörer Tränen in die Augen lockte. Das folgende Konzert, zumeist Werke des musikalischen Redakteurs des Hauses, des talentvollen Cl. Schultze-Biesantz enthaltend, wurde von Mit gliedern und Freunden der Familie ausgeführt, die für die treff lichen Leistungen lautes Lob ernteten. Die Tafeln in den an grenzenden Sälen zeigten wahrhaft künstlerischen Blumenschmuck. Bei Tisch brachte der Jubilar das Hoch auf den Regenten aus; Geheimer Rat Hartwieg feierte Theodor Litolff, der sich das alte Welfenwort »?sr rwxsrs, aä astra« zur Richtschnur ge nommen habe, als Geschäfts- und Privatmann. Wie er das Geschäft zu seltner Blüte gebracht, habe der Prolog gezeigt; aber auch im Privatleben stehe er nicht minder groß da, als Freund der Andreasgemeinde, als Chef seiner Leute, wie die vielen Stiftungen für diese bewiesen; mit dieser wahren Größe verbinde er wie alle edlen Männer wohltuende Bescheidenheit. Seinem Hause und Geschäfte möge er noch recht lange erhalten bleiben! Herr Kommerzienrat Jüdel weihte sein Hoch der Firma, die ihre Harmonien nicht nur in alle Welt schicke, sondern auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein so schönes Verhältnis zeige, daß es eigentlich für jede Industrie vorbildlich werden sollte. Nachdem der Jubilar Herrn Geheimen Rat Hartwieg für sein Erscheinen gedankt, führte dieser in längrer Rede aus, daß man am grünen Tisch kein sichres Urteil über die großen industriellen Betriebe bekomme, daß er sie deshalb persönlich kennen lernen wolle und daß er in diesem Hause ein fast einzig dastehendes Verhältnis zwischen Herrn und Angestellten bezw. Arbeitern gefunden habe; daß alle sich wohl fühlten, bewiese der höchst seltne Wechsel. »Wollte Gott«, so schloß der Redner, »es wäre überall so, und es stände besser um unser Vaterland«. Pastor Schulze pries die Tugenden der Haus frau, deren stille unermüdliche Wohltätigkeit er am besten zu schätzen wisse; ein Angestellter dankte dem hochverehrten Chef, der am Morgen des Tags alle durch reiche Geldgeschenke erfreut hatte. Herr Beute feierte die Herren Kommerzienräte Jüdel und Schmidt, sowie die Herren Rcgierungsrat bezw. Generalsekretär Stegemann. Ein Leipziger Vertreter betonte, daß sie auch aus der Ferne im Mittelpunkt des deutschen Buchhandels bewundernd zu dem Herrn des Hauses emporblickten; Herr Richard Litolff feierte die Damen. So verflossen die Stunden sehr schnell. Nach aufgehobener Tafel begab man sich wieder in den Marmorsaal, wo humoristische, deklamatorische und gesangliche Vorträge die festlich gehobne Stimmung noch erhöhten. Nach 12 Uhr begann der Tanz. L. 8t. Personalnachrichten. st Karl Peiscr, Leipzig. — Zu einem Akte herzlichster Ehr- und Dankesbezeugungen wurde am Mittag des 21. d. M. die Beisetzung des mitten aus seiner rastlosen Tätigkeit ab berufenen Herrn Karl Peiser, des Begründers und Vertreters des Leipziger Zweiggeschäfts der Gebrüder Hug L Co. Zu der trauernden Familie hatten sich alle bedeutenden Musikverlags und viele Musiknotabilitäten Leipzigs aus dem israelitischen Friedhof eingefunden, um dem allgemein geschätzten und geliebten Kollegen die letzten. Ehren zu erweisen, und sowohl die er greifende Trauer- und Trostrede des Herrn Or. Porges, als auch die Dankesworte des Herrn Hug junior aus Zürich und eines Herrn vom Geschäftspersonal, sowie am Grabe eine längere Ansprache des Herrn Kommerzienrats Zimmermann und Scheide worte, die Herr Fritz Schuberth im Namen des Musikalien händlervereins dem dahingegangnen verdienstvollen Vorstands mitglied nachrief, gaben der Trauerversammlung das Bild eines ungewöhnlich tüchtigen, pflichtgetreuen und liebenswerten Mannes. (Lpzgr. Ztg.) (Sprechsaal.) Einbinden von Zeitschrift-Beilagen. Anfrage. Mein Buchbinder, der einen Jahrgang von Velhagen L Kla- sings Monatsheften in Decke zu hängen hatte, vernichtete die den Heften angehängte »Romanbeilage«. Auf meine Reklamation er hielt ich die Antwort, daß-Beilagen- nur auf besondern Wunsch beigebunden oder zurückgegeben würden. Da dies meinerseits bei Auftragerteilung nicht ausdrücklich betont worden sei, fo sei er auch nicht für die Beilage haftbar. Mein Einwand, daß zwischen einer 24 Bogen starken Romanbeilage mit Titel und einer Jnse- ratbeilage denn doch ein Unterschied zu machen sei, wurde dahin beantwortet, daß Beilage eben Beilage sei. Kann ich nun den Buchbinder für seine Handlungsweise ver antwortlich machen? Ich bemerke noch, daß ich die Beilage gebunden nachbeziehen mußte, da sie vom Verleger in losen Bogen oder broschiert nicht einzeln abgegeben wird. Bitte um Meinungs-Äußerungen der Herren Kollegen. G. 1. 0. Anmerkung der Redaktion. — Ein Gebrauch, daß Bei lagen zu Zeitschriften vom Buchbinder ohne weitres nicht mit eingebunden werden, ist uns nicht bekannt. Der Buchbinder hat, falls nicht ausdrücklich Gegenteiliges angeordnet wird oder in längrer Geschäftsverbindung festgelegt ist, unsers Erachtens alles einzubinden, was ihm übergeben wird. Eigenmächtiges Handeln macht ihn verantwortlich. Wir bitten um Aussprache. Antwort auf die Anfrage ans dem Antiquariat in Nr. 82 d. Bl. Als Sortimenter sowohl wie als Antiquar würde ich kein Bedenken tragen, aber absolut nicht das geringste, ein in der Hoffnung auf Absatz oder ein aus Versehen fest bezognes Buch, das mir liegen geblieben wäre, oder ein wegen verspäteter Remission oder aus welch anderm Grund immer von einem Ver leger zurückgewiesenes, zu verkaufen, wie es mir paßte. Soweit kann die Verkehrsordnung nicht gehen wollen, dem in solchen Fällen doch nicht beneidenswerten Besitzer eines Buchs Vorschriften machen zu wollen. Jeder ist sich selbst der nächste. Was mir gehört, darüber verfüge ich, wie es mir beliebt, auch wenn es sich um Veräußerung an Privatkundschaft handelt. Paris. H. Weiter.
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