6142 172, 26. Juli 1928. Fertig« und Künftig erscheinend« Bücher. Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. Llueutbehetttb für Wasserfahrzeuge aller Art: Dampfer, Segelschiffe, pachten usw. ist die Seewafser- ftraßenordnung Herausgegeben vom Reichsverkehrsmlnisterium 2. Auflage Lünttsr - Stoib Verlag Sibsracb / kiss VUrttsmdora bsn srsctiisnsn: dlustsrbucti der «lsutscbsn popisrerreugung von ^okonnos Pfau. 6onrl«In«ndan6 Vln--^4, LongkormoL 4 lcg scüvon. 32 Solls» Koolotor (4 Sprocks»: «lsutsck, s»gll»ck, kronrüslsck, sponlsck) 536 Poplsomustonblöttsr. Ndl. 18.50 oi-d. Gebunden M. 1.S0 Laut h s der Polizeiverordnung zur Regelung des Verkehrs auf den deutschen Gewässern muß jeder Führer eines Fahrzeuges oder Floßes beim Le. fahren der deutschen Seewassersiraßen einen Abdruck der neuen Seewassersiraßenordnung an Lord haben. Für Reisen und Fahrten auf dem Lande ^Oandbrrih für Kraftfahrer" 4., völlig neubearbeitete und erweiterte Auflage Mit 241 Abbildungen und 1 Tafel In Ganzleinen M. S.— Dieses Handbuch ist für jeden Kraftfahrer ebenso not wendig wie der Führerschein, denn ein Blick darin genügt, ihm Ursache und Beseitigung jeder Störung des Motors zu zeigen. Ss erspart seinem Besitzer Zeit — Geld — Arbeit — Ärger »erlag von E. ».Mittler L Sohn. Berlin SN 88 Der kotgsbsr filn cksn poplsokäutso und Sross- Voodrauckoo Im In- und Zustand. Soeben erscheint: Oer offizielle Bericht der Jugend-Kommission des Stockholmer Fortsetzungsausschusses Jugend und Kirche unter Mitarbeit internationaler Hugendführer s'/. Dg. . 3 — Oie Schrifi bildet den 3. Band der Sammlung „Kirche und Gegenwart" Interessenten sind die im praktischen Amt stehen den Geistlichen, Lehrer, kirchl. interessierte Laien, Zugendführer, Bibliotheken. G Ludwig Ungelenk / Dresden 24