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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.12.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-12-02
- Erscheinungsdatum
- 02.12.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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279, 2. Dezember 1910. Nichtamtlicher Teil. vvrlenblatt f. d. Dtschn. «uchhiixdel. 14969 es Drucke darstellt, die zu einem Teile gleich, zu einem andern Teil verschieden sind, also gewissermaßen zwitterhaft Bestandteile zweier sonst getrennter Drucke in sich vereinen. Da bei den Zwitterdrucken öfter auch der Titel neu gesetzt wurde, so wurde gelegentlich in der Bibliographie völliger Neudruck angenommen, wofür in der Zeitschrift f. Bücherfreunde a. a. O. Beispiele zu Neusatz einzelner Teile ohne Erhöhung der Auflage findet sich z. B. in folgenden Schriften: 24. Widder die Mor- >1 dischen vnd Reu- II bischen Rotten der Bawren. Ij Martinus Luther . . . (Blatt 4a, Z. 1—15 v. o., Z. 1—4 v. u.). — 25. Vom Abendtmal II Christi / Bekendtnis II Mart. Luther 1528 (Bogen P. ist neu gesetzt). — 26. Ein Wid- II derruff vom II Fegefeur. II Mart. Luther 1630 (Schlußbogen F ist neu gesetzt). — 27. Eine Predigt II D. Marti. Luther / » Das man Kinder II zur Schulen II halten solle. 1641 (Schlußbogen H ist neu gesetzt). — 28. Deudsch H Catechis- H mus. II Mart. Luther 1629 (Bogen B und V wurden neu gesetzt). — 29. Das XV. » Capitel der II Ersten Epistel. S. Pau-IIli An die Corinther . . . 1534 (Bogen i und k wurden neu gesetzt). Neusatz eines Titels der Druckschrift wegen Erhöhung der Auflage weist vr. Luther (Druckerpraxis 263 ff.) in nachbenaunten Drucken nach: 30. Widder II den Meuchler H zu Dresen II gedrückt. II Mart. Luther . . . 1531 (Bogen A wurde neu gesetzt). — 31. Der Prophet II Jona / außgelegt durch II Martinu Luther. II 1626 II Bogen A—F und G Schöndruckseite sind neu gesetzt. I 32. Ettlich Artickelstuck / so II Mart. Luther erhalten I> wil / wider die gantze II Satans schule. » Anno 1530. II Die Widerdruckseite der vier Quartblätter, aus denen der Druck besteht, sind nochmals gesetzt. — 33. Eyn Widerruff II vom Fege- II feür. II Mart. Luther, n Wittemberg. H M.D.LLL. I> Bogen A und Teile des Bogens B wurden neu gesetzt. — 34. Der 6X. Psalm I> Dixit Dominus, ge- II predigt vnd ausge- II legt / durch II D. Mart. Luther » Wittemberg. H 1639 II . Bogen A mit neuem Titel und neuer Titel einfassung (vielleicht für Widmungsexemplare) wurden neu gesetzt. — 36. Wie das Gesetze II vnd Evagelion recht gründ II lich zu- vnterscheiden sind. II D. Mart. Luthers II predigt. II Item / was Christus vnd II sein Königreich sey . . . Wittenberg MD.xxxij. Bogen A—C wurden neu gesetzt mit geringer Titeländerung. — 36. Oonk^ssio- II N63 Lcksi ckvas II altera, v. Ooetoris Icka-r- H tini 1-utderi . . . 1539. Bogen A ist neu gesetzt. — 37. Eyn Christ- lich- II er trostbrieff an » die Miltenber- II ger. II Wie sie sich an yhren feynden >1 rechen sollen / aus dem 119. Psalm. II Doct. Mart. >1 Luther II Vuittemberg II M.D.LL'iiij. Bogen A wurde neu gesetzt. — 38. Die kleine II anwort auf H. H Georgen ne- II Heftes buch / D. >1 Marti. Lu- II ther. 1533. Bogen A—D und E Schöndruckseite sind neu gesetzt, Titel ist geändert. — 39. Er- manunge zum I> fride auff die zwelff » artikel der Bawr- II schafft yun II Schwaben. II Mart. Luther » Wittenberg. 1525. Bogen A, B, ferner Schöndruck von C, Widerdruck von C Seite 2a. wurden neu gesetzt. Das Schlußwort der Schrift wurde bei dem Neusatz im unteren Schriftfelde des Titels unter gebracht. — 40. Warnunge II D. Martini Lu-»ther / An seine II lieben Deud- II schen. II Wittemberg 1531. Hier wurden erstmals Bogen A, B, C und Widerdruckseite von D neu gesetzt, wobei auf dem Titel der Druckfehler 1231 statt 1531 gemacht wurde. Wegen nochmaliger Erhöhung der Auflage wurden Bogen A—F und Schöndruck von G abermals neu gesetzt, also teilweise drei maliger Satz. — 41. Von heim II lichen vnd gestolen II brieffen / Sampt einem II Psalm ausgelegt / II Widder Hertzog II Georgen zu II Sachsen. II Mart Imth. II M. D. XXlX. Bogen A, B wurden ganz, C, D teilweise neu gesetzt. — 42. llvarra II tioaev uovas V.Nartini » I^utderi in 9on3,in kropüetaru, e (Herma II nies, Satins per Austum öa^avoas, per lobannew Leeerinm. II ^nuo, N. v. XXX. Dieses Buch ist eine späte Ausgabe von Luthers Jonaskommentar, der sowohl deutsch als lateinisch bereits 1626 erschienen war, in letzterer Form, allerdings in der Übersetzung des Vincentius Obsopoeus auch bereits damals bei Johann Setzer in Hagenau. Die neue Aus gabe in der Übersetzung des Justus Jonas muß wohl nicht gut abgesetzt worden sein, denn Setzers Schwiegersohn und Geschäfts nachfolger Peter Brubach hatte noch 1635 Vorrat davon. Um diese Restauflage abzusetzen, druckte Peter Brubach ein kleines Sammelwerk unter dem Titel: 6apvt 8ex II t,vm ckivi Uavli ack Lpüesios II cks edri8tianorvm ka II noplia. II krasckieatum per Uar- Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang ooatium ObZoposum. II UaSLnoLS, sx okti. I> ketri Lrubaebi^ ^nuo L4. v. II XXXV. Das Impressum am Ende lautet genau wie das der vorerwähnten Lnng.rat,ion68 1530. Diesem Sammelwerk wurden die Bogen B—K des ursprünglichen Druckes der Bei allen diesen Beispielen gibt v,-. Johs. Luther ausführ liche Beschreibungen und Einzelheiten und führt die Bibliotheken an, in denen Exemplare der betreffenden Drucke zu finden sind. Aus dem Mitgeteilten dürfte zur Genüge ersichtlich sein, daß das Buch der Reformationszeit vor seiner endgültigen Fertigstellung und gelegentlich auch noch nach derselben allerhand Änderungen ausgesetzt war, die in solchem Umfange heute nicht mehr Vor kommen. Die ganze Art der Fertigstellung ist nicht nur für die Geschichte des Buchdrucks wichtig, sie ist auch literarisch und kultur historisch von Bedeutung. Wir ersehen auch daraus, wie eifrig die Welt damals nach diesen Schriften verlangte und wie der Drucker, der ja zumeist auch der Verleger war, auf die Stimmung des Publikums achtete und die Nachfrage so rasch als möglich zu befriedigen suchte. Es ist ein Verdienst der Meininger Lutherausgabe, schließt V>. Johannes Luther seine Schrift: »Neue Wege der Luther bibliographie«, daß sie durch die in ihr begonnene eingehende und erschöpfende Bibliographie der Schriften Luthers die Anregung gegeben hat, den Eigenheiten der Druckerpraxis der Reforma tionszeit nachzugehen und dadurch für die Reformationsbiblio graphie zum Teil ganz neue Normen aufzustellen, die für die Zukunft auch bei der Zusammenstellung der Drucke von Schriften anderer Autoren unbedingt beachtet werden müssen. Die Ergeb nisse dieser Forschungen sind aber nicht nur für die Feststellung des Urdruckes und damit für die Textkritik einer Schrift wichtig, sie geben vielfach, neben der Anzahl der äußerlich verschiedenen Ausgaben einer Schrift, auch ein neues Bild von der Absatzfähig keit und damit von der Begehrtheit einer Schrift, und somit einen verstärkten Beitrag zur Verbreitung der von den Geisteshelden jener Zeit vertretenen Ideen. Kleine Mitteilungen. Unlauterer Wettbewerb. — Der von Professor vn. Albert Osterrieth, Berlin, herausgegebenen Fachzeitschrift: »Gewerb licher Rechtsschutz und Urheberrecht« (Berlin, Carl Heymanns Verlag), November 1910, entnehmen wir folgende Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu Hamburg vom 4. Dezember 1909: Üble Nachrede. § 6 des Ges. v. 37. Mai 1896. Gründe: Der Berufung der Klägerin ist der Erfolg nicht zu versagen. An der Spitze des Zirkulars, das die Beklagte, eine Konkurrentin der Klägerin im Verkaufe von Rabattmarken an Deutsche Rabatt sparvereine, im Herbst 1908 an die meisten deutschen Rabatt sparvereine, unter anderen an den Bremer Rabattsparverein »Brema«, der damals unstreitig Rabattmarken von der Klägerin bezog, gesandt hat, steht der von der Klägerin beanstandete, durch fetten Druck, durch Unterstreichung und durch ein Ausrufungs zeichen hervorgehobene Satz: Sie werden von Ihrem Lieferanten überteuert! Die Beklagte bestreitet nicht, daß sie das Zirkular, wie dessen Inhalt dies auch ergibt, in der Absicht versandt hat, die Kund schaft ihrer Erwerbsgenossen, diesen zu entziehen, und sich selbst zuzuwenden, also den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ihrer Konkurrenten zu beeinträchtigen und den eigenen zu steigern. Die Versendung des Zirkulars ist also zu Zwecken des Wettbewerbes erfolgt, und die Beklagte hat sich damit gegen einen jeden ihrer Konkurrenten, also auch gegen die Klägerin, gerichtet. Die Klägerin hat auf Grund des § 6 des Reichs gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 27. Mai 1896, dessen Vorschriften auf den vorliegenden Fall An wendung finden, die Unterlassungsklage gegen die Beklagte er hoben. Diese Klage ist begründet. 1. Es liegt im Wesen der Reklame, den Wert der eigenen Leistungen auf Kosten der Wertschätzung fremder Leistungen in den Augen des Publikums zu heben. Das geltende Recht ge stattet grundsätzlich die Lobpreisung der eigenen Leistungen und 1940
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