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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1928
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- 1928-04-04
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1928
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- Deutsch
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8 is. Die Geschäftsstelle hat die Klageschrift dem Beklagten durch ein geschriebenen Bries zuzustellen. Zugleich ist dem Beklagten nach Anweisung des Obmannes eine Frist sür die Klagebeantwortung zu bestimmen. Gleichzeitig mit der Zustellung der Klage ist den beteiligten Verbänden je eine für die besitzenden Schiedsrichter bestimmte Ab schrift mit dem Ersuchen um Ernennung und Namhaftmachung der Schiedsrichter zu übersenden, 8 14, Nach Eingang der Klageschrift hat der Obmann den Streitwert vorläufig scstzusetzen. Die Geschäftsstelle hat daraus vom Kläger den erforderlichen Gebühren- und Auslagenvorschuß zu erfordern, für deren Zahlung der Obmann eine angemessene Frist bestimmt. Die Zahlung ist aus das Postscheckkonto der Geschäftsstelle zu leisten. Der Zahlung steht gleich: die selbstschuldnerische Bürgschaft der be teiligten Verbände für den geforderten Betrag. Als Vorschuß ist eine nach dem Streitwert zu berechnende Ge bühr eines Anwalts II, Instanz und ein angemessener Auslagen- vorschuß zu erfordern. Boi Klageerweiterung oder Widerklage ist in gleicher Weise vorzugehen. 8 is. Der Obmann beraumt den Termin an, sobald der Gebühren- und Auslagenvorschuß gezahlt oder sichergestellt und die Klage beant wortet oder die Frist für die Klagebeantwortung abgelausen ist. 8 1«. Die Geschäftsstelle hat für die Protokollfllhrung in der Verhand lung zu sorgen, den Parteien Protokollabschriften zu erteilen und die Zustellung und Hinterlegung von Schiedssprüchen und schiedsgericht lichen Vergleichen zu bewirken. 8 17. Nach Abschluß des Verfahrens hat die Geschäftsstelle den Par teien und den beteiligten Verbänden eine Abrechnung über die schiedsgerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erteilen. Ten Ver bänden ist zugleich eine Abschrift der getroffenen Entscheidung zu übersenden. 8 18. Zur Deckung der Kosten der Geschäftsstelle dient in erster Linie der nicht verbrauchte Teil der cingezahlten Gebühren. Außerdem hat jeder der beteiligten Verbände zu den Unkosten der Geschäftsstelle einen jährlichen Zuschuß zu zahlen. V. Abschnitt. Tie Kosten des Rechts st reit s. 8 IS- In dem Schiedsspruch ist auch über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden. Die Koste» des Rechtsstreits bestehen aus ss den Kosten des Schiedsgerichts und 1>) den außergerichtlichen Kosten der Parteien. a> Die Kosten des Schiedsgerichts bestehen aus einer Gebühr in Höhe der' Gebühr eines Anwalts II. Instanz und den baren Aus lagen der Geschäftsstelle. b> Die Erstattungssähigkcit der außergerichtliche» Kosten der Parteien wird vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen festgesetzt. Ist eine der Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten, so sind die ihr durch die Vertretung erwachsenen Kosten in vollem Umfange erstatiungspflichtig. Der Schiedsspruch muß die genaue Summe der in ihrer Ge samtheit zu erstattende» Koste» augeben. VI. Abschnitt. S ch l u ß b e st l ni in u n g. 8 so. Erfüllungsort sür diesen Schiedsgcrichtsvertrag ist der Sitz des Schiedsgerichts. 8 21. Der Schiedsverlrag wird für die Zeit vom 1. Januar 1928 bis 31. Dezember 1831 geschlossen. Er verlängert sich jeweils um drei Jahre, wenn er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf gekündigt wird, d. h. wenn er nicht vom Deutschen Verleger verein oder der Gesamtheit der Autorenverbände aufgekllndigt wirb. Jeder der Autorcnverbände ist sür sich berechtigt, den Schieds- vertrag innerhalb der vorgesehenen Fristen auszukündigen. Eine Eiiizelkllnbigung hat jedoch aus das Bestehen des Schtebsvertrages zwischen den übrigen Autorenverbänden und dem Deutschen Ver legerverein keinen Einslutz. 8 22. Das Schiedsgericht übernimmt die Aufgaben des bisherigen Schiedsgerichts der schönwissenschaftlichen Literatur, Berlin, den 23. Dezember 1927. Deutscher Verlegcrvcrcin Verband Deutscher Erzähler gez- G. Küpper, gez. Georg Engel. Erster Vorsteher. gez. v. Glascnapp. Schutzvcrband Deutscher Schriftsteller gez. Walter von Molo, gez. vr. Arthur Elocßer. Anhang Vcrbandsschiedsgericht des Deutschen Schrifttums. Erklärung. Ich übernehme hiermit das Amt als Beisitzer in dem Ver bandsschiedsgericht des Deutschen Schrifttums. Ich verpflichte mich, den Ladungen des Obmannes zu den von ihm anberaumten Terminen Folge zu leisten und mich der Geschäfts- Handhabung des Obmannes während des Termins zu unterwerfen. Ich verpflichte mich ferner, über alle Vorgänge im Schieds gericht Stillschweigen zu bewahren, desgleichen über Kenntnisse, die ich aus Grund meiner Tätigkeit als Beisitzer im Schiedsgericht über Vorgänge erhalten habe. Im übrigen verpflichte ich mich zur ordnungsmäßigen Er füllung aller mir sonst als Schiedsrichter obliegenden Verpflich tungen, insbesondere zur Unterzeichnung des gcsällten Schieds spruches und zur Wahrung der durch den Schiedsverlrag betreffend das Verbandsschicdsgericht sür die Schiedsrtchtertätigkcit aufgestell ten Grundsätze. Ort und Tag Unterschrift Das wahre Gesicht des Derlagsbuchhandels (Hie 1>utji sbout publisftin§). Wenn es auch nicht üblich ist, in "diesen »Mitteilungen des Deutschen Verlegervcreins« Buchbesprechungen zu bringen, so sei doch auch hier auf das Buch unseres englischen Kollegen Stanley Unwin hingewiesen, das in einer von Fritz Schna bel flüssig übersetzten deutschen Ausgabe bei C. E. Poeschel in Stuttgart erschien, denn es ist sür den Verleger von ganz besonderem Interesse. Von Außen gesehen besteht ein großer Unterschied zwischen dem deutschen und dem englischen Buchhandel; um so auffallen der ist, daß die Kernfragen des englischen Verlages genau die gleichen sind, die auch den deutschen Verleger bewegen. Un merklich lernt man durch dieses Buch den englischen Buchhandel von innen heraus kennen; die dominierende Stellung der Leih bibliotheken, die Kolonialausgabcn, den amerikanischen Markt, das Net^book-System, den Buchkricg mit der Times lwir würden sagen den Buchgcmeinschasten), die Werbung und den Vertrieb. Der Sortimenter in England tritt nach unseren Begriffen etwas in den Hintergrund, der Rabatt, den er bekommt, ist im Steigen, aber nach deutschen Begriffen niedrig. Vorbildlich ist die feste, aber doch konziliante Form, in der unser englischer Kollege sich mit den Forderungen der Gegen seite auseinandersetzt, wohltuend ist der internationale Geist, der das ganze Buch umweht. Wenn Stanley Unwin auch als Eng länder denkt, praktisch und gar nicht theoretisch, so holt er doch seine Beispiele auch aus Deutschland, Skandinavien, Amerika und zeigt eine Kenntnis des Weltbuchhandels, von der wir nur lernen können. »Das wahre Gesicht des Verlagsbuchhandels- sei jedem Kollegen als eine nachdenkliche und doch auch wieder leichte, angenehme Lektüre empsohlen. München. Ern st Reinhardt.
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