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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.05.1933
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- 1933-05-13
- Erscheinungsdatum
- 13.05.1933
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der sogenannten modernen Leihbibliotheken eine Forderung als der eine Angelpunkt des gesamten Programms: die Konzcssioiispslicht. Mit ihrer Lösung steht und fällt das meiste von dem, was in den Thesen des Börsenvereins ebenso wie in denen der Buchhändler gilde aufgeführt ist. Es ist hier nicht über die Möglichkeiten der Durchführung, über die Bedenken, die sicher in verschiedener Richtung geltend gemacht werden, zu sprechen. Hingewiesen sei nur darauf, daß die Konzessionspslicht in verschiedenen Ländern noch besteht, insbesondere in Österreich und in der Tschechoslo wakei. Für den reichsdeutschen Buchhandel war sie mit dem Er laß des Bundesgesetzes vom 8. Juli 1888 und mit der Reichs gewerbeordnung vom 1. Januar 1872 zwar gesetzlich, keineswegs aber im Vereinsleben endgültig entschieden. Sie wurde auf Be treiben des Sortiments noch wiederholt behandelt, so sehr ein gehend auf der großen Tagung in Weimar im Jahre 1878. Einiges vom alten Konzessionszwang blieb in der Vereinsgesetz gebung hängen; es braucht nur an die Regelung des Adreßbuch aufnahmeverfahrens erinnert zu werden. Es handelte sich dabei aber eben immer nur um Vereinsrecht, dessen Schwäche darin bestand, daß es der Kraft staatlicher Gesetze ermangelte. Der andere Angelpunkt, von dessen Abänderung für die Durchführung des Programms außerordentlich viel abhängt, wird in der Veröffentlichung des Börsenvereins nur mit einem Wort erwähnt. Es ist die Kartcllgesctzgcbung, richtiger gesagt der 8 9 der Verordnung gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellungen vom 2. November 1923. Wenn in der Verlautbarung des Börsenvereins als Gründe für die Einbußen, welche das Preisschutzsystem des Buchhandels nach dem Kriege erfahren hat, die Kartellgesetzgebung, dis Preis herabsetzung durch Notverordnung und der Druck der öffent lichen Hand aus Belieferung zu Vorzugspreisen genannt wurden, so ist die Herrschaft des 8 9 am nachträglichsten gewesen und ist es noch. Dieses verwaltungsrechtliche Verbot mit Erlaubnisvor behalt ist die schwerste Fessel, welche allen den Organisationen auferlegt wurde, die zugunsten ihres Fachhandels Preisbindun gen zum Schutze der Erzeugerpreise vorgesehen haben. Darum muß als Hauptforderung die Beseitigung dieser Bestimmung gestellt werden. Wenn der Staat schon glaubt, auf ein Aufsichts recht nicht ganz verzichten zu können — weil etwa sonst die ge bundenen Preise künstlich hochgehalten werden könnten —, so muß die Regelung dann wenigstens umgekehrt sein: grundsätz liche Zulässigkeit der Sperre mit der Möglichkeit nachträglichen verwaltungsrechtlichen Verbots, entweder auf Antrag des Be troffenen innerhalb einer bestimmten Frist oder zufolge amt licher Prüfung aus Grund eines Meldezwanges für die Organi sation. Wesentlich ist, daß der Organisation die Möglichkeit raschen Zugriffs bei nachgewiesener Schleuderei eingeräumt wird. Gelingt es, auch diese Lebensfrage des deutschen Buchhan dels einer seinen Interessen Rechnung tragenden Lösung zuzu führen, so werden sich die Klagen über mangelnde Initiative des Börsenvereins aus diesem Gebiete baldigst beheben lassen. Die neue Zeit. Von Professor Di. G. Menz. Es ist eine neue Zeit angebrochen. Die Frühsahrsstürme 1933 haben sie über Deutschland heraufgeführt. Der Umschwung aber hier im Herzen Europas kann auch nicht ohne Folgen für die übrige Welt bleiben. Man ist für eine große Wandlung auch anderwärts teilweise schon mehr «als reis. Täusche man sich aber, so weit man selbst von dem Um schwung betroffen wird und sich in den großen Strom mit hin eingerissen sieht, nicht darüber: die neue Zeit erfüllt sich nicht darin, daß eine Person an die Stelle einer anderen tritt; daß eine Garnitur für eine andere ausgewechselt wird, daß eine Machtgruppe eine andere ablöst. Am allerwenigsten darf man sich einbilden, man habe mit der Erwerbung einer Mitglied schaft und dem Anlegen eines Abzeichens schon den Eintritt in die neue Zeit vollzogen. Wer auch noch so blind und noch so taub ist, wird nachgerade doch wohl schon gemerkt haben, daß die Umstellung mehr bedeutet als ein bloßes äußerliches Anschluß suchen. In der neuen Zeit wird nur der seinen Platz finden und zu behaupten vermögen, der ihren Sinn erfaßt, der ihr tat sächlich angehört, weil er sie mit gestaltet. Es würde auch, um eine neue Zeit heraufzuführen, niemals genügen, ihren Anbruch nur einfach behaupten zu wollen. Neue Zeit ist nicht willkürlich zu machen; sie wächst durch höhere Ge walt aus metaphysischen Urgründen. Der Mensch kann die Tat sache nur bejahen. Das aber zu erkennen und vor «allem zu tun, ist dann allerdings auch seine Pflicht. Wer das zuerst versteht und dem, das da wachsen will und muß, zum Durchbruch ver- hilft durch Einsatz seines ganzen Seins, wer — um mit Bis marck zu reden — das Vorüberschreiten der Gottheit erlauscht und ihren Mantslsaum zu fassen vermag, der ist der Führer, der große Staatsmann. Wo offenbart sich nun der Sinn der neuen Zeit? Im Mit telpunkt steht das Fronterlebnis. Das heißt kurz und bündig: die neue Zeit ist eine soldatische, eine Kämpferzeit. Was im Schützengraben selbstverständlich war, gilt auch für heute und die Zukunft. Wer sieht nicht, daß Deutschland noch immer im Kampfe aus Leben und Tod steht, daß es noch für Generationen um seinen Bestand schwer zu ringen hat? Zum Fronterlebnis gehört aber untrennbar der Kameradschastsgedanke. In der Front steht keiner für sich allein, steht man mit anderen in Reih und Glied. Zwar muß jeder für sich im Höchstmaß seine Pflicht erfüllen. Die Front ist am stärksten, in der jeder Mann das Äußerste an Können und Wollen gewährleistet. Das schwächste Glied bestimmt und bedroht die Widerstandsfähigkeit. Aber das Kampfziel ist eben nur erreichbar, wenn die Front, von einem Willen geführt, als Ganzes hält. Dieser eine Gedanke genügt, um auf alle Fragen im Sinne der neuen Zeit unmißverständlich zwingend Antwort geben zu können. Das gilt nicht zuletzt für den Bereich wirtschaftlicher Betätigung. Die Zeit, die auf diesem Ge biet von dem geistigen Erbe eines Smith, Ricardo und ihrer Nachfolger gelebt hat, wird damit überwunden. Die Steigerung des Bolksreichtums ist nicht Selbstzweck. Selbstverständlich kann auf die Erhaltung und Vermehrung des Bolkslzermögens und -einkommens nicht verzichtet werden. Es bleibt auch richtig, daß der Volksreichtum sich nur erhält und vermehrt dadurch, daß jeder Volksgenosse in angestrengtester Arbeit dazu beiträgt. In diesem Sinne ist das Streben nach eigenem wirtschaftlichen Erfolg und Gewinn nicht nur erlaubt, sondern erforderlich. Aber alles das steht eben mit unter der Grundidee der allge meinen nationalen Wehrpflicht. Der einzelne muß sich wirt schaftlich so stark wie möglich machen, aber um Deutschlands willen, nicht nur um selber möglichst beguem und behaglich zu leben. Und Deutschland muß wirtschaftlich so stark wie möglich gemacht wenden, nicht damit es in Wohlleben ersticken kann, sondern damit es im Kampf um seine Behauptung in der Welt nicht umzubringen ist. Es folgert sich aber auch aus dem Front kameradschaftserlebnis von selbst, daß diese wirtschaftliche Stark- machung im einzelnen so wenig wie im ganzen so geschehen kann und darf, daß nur einer aus Kosten des anderen verdient, daß also letzten Endes nur innerhalb des Bolksganzen Ver schiebung, nicht aber Vermehrung erfolgt. In diesem Sinne hat in der neuen Zeit gewirtschastet zu werden. Es versteht sich ja auch nach allem, was wir in den letzten Jahrzehnten erlebt haben von selbst, daß es auf lange Sicht kein Wohlleben des einzelnen gibt, wenn es nicht Deutschland gut geht. Aber wirtschaftlich ist die neue Zeit darüber hinaus auch noch anders begründet. Bis weit ins 19. Jahrhundert war die Wirtschaft der ganzen Welt weit überwiegend, praktisch fast aus schließlich auf Grundstoffen aufgebaut, die allein von der Land wirtschaft geliefert wurden. Seitdem ist eine davon unabhängige Industrie auf der Grundlage Kohle und Eisen entstanden. Sie ist in einem Tempo gewachsen, das die Welt in einen Rausch des Fortschrittswahns und der Selbstüberschätzung versetzt hat, mit dem vor allem aber die von der Natur beherrschten Wachs tumsmöglichkeiten der Landwirtschaft nicht Schritt halten kön-
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