Umschlag zu 133, 11. Juni 1828. Montag, den II. Juni 1928. Demnächst erscheint: Formularbuch für die freiwillige Gerichtsbarkeit unter Mitwirkung namhafter Rechtsanwälte herausgegeben von Eduard Goldmann Or. Ernst Heinih Iustizrat Geheimer Iustizrat Or. W. Loewenfeld Or. Walter Zander Iustizrat in Berlin Rechtsanwalt Erster Teil Handelsrecht Vierzehnte bis siebenzehnte, vollständig neu bearbeitete Auflage Preis in Ganzleinwand gebunden 14 M. Das Erscheinen einer neuen Auflage des „Formularbuchs für die freiwillige Gerichtsbarkeit", das wohl in keinem An- waltsbüro fehlt, bedeutet ein Ereignis für Anwälte und Notare, Syndici u. a. Die Namen der Herausgeber bürgen dafür, daß auch die neue Auflage des bekannten Buches, von der zunächst der das „Handelsrecht" enthaltende 1. Teil zur Ausgabe gelangt, dem Bedürfnisse der Praxis angepaßt ist und den Anforderungen der Rechtsanwälte und Notare, wie der Industrie und des Handels entspricht. Der zweite das „Bürgerliche Gesetzbuch" behandelnde Band befindet sich in Vorbereitung, wird allerdings kaum vor Anfang nächsten Jahres zur Ausgabe gelangen. Aus diesem Grunde ist dem nunmehr erscheinenden 1. Teil neben dem ausführ lichen Inhaltsverzeichnis ein sorgfältig durchgearbeitetes Sachregister beigefügt worden Einem dringenden Wunsche der Benutzer des „Formularbuchs" nachkommend, erscheint in etwa 4 Wochen als Er gänzung dazu: Kostenbuch zum Formularbuch für die freiwillige Gerichtsbarkeit l. Teil: Handelsrecht yon Or. Carl Becher Rechtsanwalt und Notar in Berlin Preis in Leinwand gebunden etwa 10 M. Der durch seine Arbeiten auf dem Gebiete des Steuer- und Stempelrechts bekannte Verfasser hat es im Einvernehmen mit den Herausgebern des „Formularbuchs für die freiwillige Gerichtsbarkeit" unternommen, in dem „Kostenbuche" für jedes einzelne der in dem „Formularbuch" enthaltenen Muster die Unterlagen für eine Berechnung der Notariatsgebühren und Ge richtskosten, sowie der Stempel und Steuern zu geben. Damit ist vielfach geäußerten Wünschen Rechnung getragen und eine erhöhte Brauchbarkeit des „Formularbuchs" erzielt. Ich weise besonders darauf hin, daß sowohl für das „Formularbuch" wie für das „Kostenbuch" nicht nur Rechtsanwälte und Notare, sondern auch die zahlreichen Syndici in Handel und Industrie, die Rechtsabteilungen der Banken und großen Industrie gesellschaften als Käufer in Frage kommen. Ein zweiter Teil des „KostenbuchS" wird nach Ausgabe des zweiten Teils des „Formularbuchs" erscheinen.