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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.03.1928
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- 1928-03-03
- Erscheinungsdatum
- 03.03.1928
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- Deutsch
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Nr. 54 <R. 27). Leivzia, Sonnabend den 3. März 1928. 85. Jahrgang. Redaktioneller TÄ Dörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 19g. Auszug aus der Registrande des Vorstandes. Befristung des Ladenpreises. Wenn der Verleger den Ladenpreis eines Ver lagswerkes mit Befristung auf eine bestimmte Zeit herabsetzt, sodaß nach Ablauf dieser Frist der frühere höhere Ladenpreis wieder maßgebend sein soll, ist hierin eine Maßnahme zu erblicken, die der Aufhebung des Ladenpreises gleichkommt. Eine von vornherein befristete Preisherabsetzung durch den Verleger schließt nach Ablauf der Frist den Schutz des höheren Ladenpreises durch den Börsenverein für dieselbe Auf lage aus. Zugabe von Schiilcrkalendcrn. Alljährlich vor Beginn des Schuljahres werden durch das Sortiment in Zirkularen usw. Schülerkalender als Reklamemtttel zur Hebung des Schulbüchergeschästs an- gepriescn. Es ist darauf hinzuweiscu, daß 8 8 Ziffer l der Vcr- kaufsordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum die Gewährung eines höheren Rabatts oder Skontos, als ihn die Verkaufsbestimmungen der Kreis- und Ortsvereine gestatten, auch in verschleierter Form, etwa durch Zuwendung besonderer Vorteile, wie Schenkung von Büchern und dergleichen, verbietet. Von keinem Kreis- oder Ortsverein sind Rabatte an das Publikum zugelassen, im Gegenteil wird sogar in den Satzungen einzelner Kreisvereine ausdrücklich be tont, daß die unentgeltliche Zugabe von Büchern, Kalendern oder sonstigen Gegenständen des Handels verboten ist. Das öffentliche Angebot der Gratiszugabe von Schülerkalendern stellt einen Verstoß gegen K 9 der Verkaufsordnung dar, wonach jedes öffentliche Anbieten von Rabatt oder Skonto an das Publikum in ziffernmäßiger oder unbestimmter Form zu unterlassen isti Die Zugabe von Schülerkalendern verletzt sonach, soweit sie in Verbindung mit einem Bücherkauf erfolgt, die erwähnten Be stimmungen der Verkaussordnung. Nicht unter dieses Verbot fällt die schenkungswcise Überlassung von Bücherkatalogen oder sonstigem Werbematerial. Als solches kommen Gegenstände des Buchhandels, zu denen auch Schülerkalender gehören, nicht in Betracht, selbst wenn ihnen durch Firmen-Aufdruck das Aus sehen von Werbemitteln gegeben wird. Weiter wird darauf hingewiesen, daß nach Z 5 Ziffer 3 der Verkaussordnung die Kreis- und Ortsvercinc berechtigt sind, mit verbindlicher Wirkung für die Buchhändler ihres Bezirks Vor schriften über den Verkaufspreis von Werken, die ohne Laden preis erschienen sind, in ihre Verkaufsbestimmungen aufzuneh men. Dies gilt auch für den Verkauf oder die Zugabe von Schülcrkalendern, die ohne Ladenpreis in den Handel gebracht werden. Verein Dresdner Buchhändler. 4 6. Jahresbericht, erstattet am 3. Februar 1928. Der Dresdner Buchhandel war mit dem Gange der Geschäfte im verflossenen Jahre weder besonders zufrieden, noch besonders unzufrieden. »Man lebt« tröstet sich der Buchhändler und hat dabei das Gefühl, daß er eigentlich gar nichts Besonderes tun kann, um mehr Kunden in seinen Laden, mehr Geld in seine Kasse zu bringen. Werbung treibt wohl jeder Kollege im Rahmen seiner Mittel, meist ohne übermäßige Erwartungen in deren Erfolg zu setzen, und wenn von Vereins wegen noch Gemeinschaftswerbung hinzu kommt, so scheint das Maß des Tragbaren voll zu sein. Selbst wenn die für Reklame zu erübrigenden Gelder größer wären, die Lust zur Werbung wird dem Sortimenter durch die Erfahrungen des täglichen Berufslebens immer wieder vermindert: Was er mit Aufwand sauer verdienten Geldes anpreist, kann der Kunde beim Kollegen ebensogut bestellen, oder unerfreulicher, durch Ver- cinsbuchbesorgungsstellen, durch von Grossisten belieferte Papier händler sich beschaffen, nicht zu vergessen der trüben Quellen, die Wünsche nach einem »Freundschaftspreise« befriedigen. Deshalb wird das Schwergewicht buchhändlerischer Reklame immer aus den Schultern des Verlages liegen müssen, was die Kosten anbetrifst; die auch nicht billige Kleinarbeit des Sorti ments reißt die Ackerfurchen mehr oder weniger tief auf, je nach der aufgcwandten Mühe und Intelligenz. In solcher Zusammen arbeit kann noch viel getan werden, auch was Ersparnisse an- bctrisst. Eine dankenswerte Ausgabe wäre zum Beispiel der ge meinsame Prospektversand an Kunden, wenn durch gegen seitiges Vertrauen und eine neutrale Stelle das Adressenmaterial Geschäftsgeheimnis bleiben könnte. Es ist das Bestreben jedes Kollegen, die Spesen seines Ge schäftes zu vermindern; schon seit langem aber weiß man nicht mehr, was noch vermindert werden kann, ohne den Lebens nerv des Geschäftes zu treffen. Dagegen steht drohend in nächster Nähe die Kündigung oder Mieterhöhung der Geschäftsräume, die in anderen Städten den Buchhandel in Nebenstraßen drängt. Vorläufig haben die Dresdner Sortimentskollegen noch alle ihre Läden inne, weil die sächsischen Lockcrungsbestimmungen nicht so rigoros zu sein scheinen wie anderwärts. Dagegen sind Fälle übermäßiger Mietforderungen, von Verlangen an Umbauzu schüssen auf Nimmerwiedersehen bekannt geworden, die den Be troffenen genug unruhige Stunden machen. Merkwürdigerweise hat unser wiederholter Aufruf um Bekanntgabe aller solchen Vorkommnisse wenig Berichte gebracht. Das Material sollte für Eingaben an die Amtsstellen verwendet werden, den Kollegen war Verschwiegenheit zugesichert. Hoffentlich kann dieses Un interessiertsein nur zum Guten gedeutet werden. Voraussichtlich wird jeder Ladeninhaber in den nächsten Jahren eine viel zu hohe Miete zahlen. Die Hauswirte werden erst dann vernünftig und die Verhältnisse wieder ordnungs gemäß werden, wenn die schlechten Erfahrungen mit den Ge schäftsleuten überwunden sind, die jetzt für Läden in guter Lage 24S
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