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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.12.1927
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- 1927-12-03
- Erscheinungsdatum
- 03.12.1927
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X- 281, 3. Dezember 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Man versichert uns zwar, daß die Eintreibung nicht »in quisitorisch« sein würde, daß sie sich »aus dem Wege kontrakt licher Abmachungen« vollziehen würde. Man hat das zu Anfang auch gesagt, als es sich um die Steuern aus Industrie- und Han delserträgnisse und die Einkommensteuer handelte, und man weiß ja, was aus diesen geworden ist. Außerdem, wie könnten solche* Abmachungen geartet sein? Welchen Namen man ihnen auch geben mag, die Abgabe würde immer eine Steuer sein. Eine Steuer muß aber eine sichere, kontrollierbare, wenigstens periodisch zu erfassende Grundlage haben: das erfordert die Nachprüfung und die Durchsicht der Geschäftsbücher. Eine Steuer muß für alle gleich sein. Wir können nicht zulassen, daß die mit der Eintreibung betrauten Organisationen mit der Freiheit ausgestattet werden, ihre Fest setzungen nach Gutdünken zu machen. Aus diese Weise würde man sich aus einen nicht zu duldenden Weg der Willkür begeben. Um mit diesem Gegenstände zu Ende zu kommen, heben wir eine besondere Schwierigkeit hervor, die sich ergeben würde: Wie würde man bei hochwissenschaftlichen Werken (z. B. Lollections des Orands Lcrivsins de Francs) die Scheidung des Gewinnes durchführen zwischen dem eigentlichen Text und der gelehrten Arbeit dessen, der den Text überarbeitet, mit Erläuterungen ver sehen, der Varianten hinzugefügt hat usw.? Die analoge Frage taucht bei illustrierten Ausgaben auf, wo ein guter Teil des Preises sich auf die Bilder, Vignetten usw. bezieht. II. Rückwirkungen der geplanten Abgabe. L. Rückwirkung auf die französische Kultur. Preiserhöhung für die in Frage kommenden Bände, damit Verminderung der Zahl der verkauften Exemplare. Die Begründung des Entwurfs behauptet, daß, sobald ein Werk frei werde, keineswegs eine Verminderung des Verkaufs preises einträte. Die Tatsachen lausen dieser Behauptung zu wider. Wenn wir, als neueres Beispiel, Msrimse annehmen, dessen Werke zu Anfang dieses Jahres frei wurden, stellen wir fest, daß die Werke dieses Dichters bisher in einfacher broschierter Ausgabe 6.75, 7.50, 9 und 15 Franken kosteten, in den letzten Monaten aber wesentlich billigere Ausgaben erschienen sind, z. B. Oolomba und dlsteo Uslcone in einem Bande bei Delagrave zu 4 Franken; Oolomba in Leinwand bei Nelson zu 7 Franken; Nosaili und Oarmsn ebenda zum gleichen Preise; Osrmen in der Lollsction des msilleurs autsurs classiqucs bei Flammarion zu 5.50 Franken; Oolomba, Venus d'llle und die ^nies du Uurgo- loire zusammen in einem Bande derselben Sammlung zu 5.50 Franken. Übrigens werden die Verleger durch das Frei werden auch zu Ausgaben mit biographischen und kritischen Notizen angeregt, die besonders sorgfältig ausgestattet und im Preise billig gestaltet werden. In dieser Hinsicht erwähnen wir, was Mcrimee anlangt, die neue Publikation des Hauses Larousse, 3 Bände ausgewählte Werke, mit Biographie und Erläuterungen von einem Universitätsprofessor, zum Preise von 8 Franken. Ein solcher Preis für Bände dieser Qualität kann nur beim Freiwerden eines Autors erreicht werden. Es ist sogar gar nicht selten, daß das nahe Bevorstehen des Freiwerdens die Veröffentlichung von Sammlungen zu billigem Preise hcrvorruft. Dafür ein Beispiel: Im Jahre 1924, einige Monate vor dem Ablauf der Schutzfrist für die Werke Lamartines hat der Verleger dieses Schriftstellers, das Haus Hachctte, 6 sehr sorgfältig ausgestattete Bände zum Preise von nur 5 Franken herausgebracht. L. Rückwirkung auf die Verbreitung der fran zösischen Ausgaben im Auslande. Der Entwurf sagt wohl, daß die Abgabe die zum Export bestimmten Werke nicht beträfe; aber die in Frankreich weniger verkauften französischen Werke würden im Herstellungspreise steigen und würden außerhalb der Grenzen sich im Wettbewerb mit den fremden Ausgaben derselben Werke noch schwieriger zu behaupten vermögen. Wir erwähnen übrigens noch eine un liebsame Eigenart des geplanten Systems. In Frankreich unter liegt ein solcher Band z. B. der Abgabepflicht, im Falle der Ausfuhr ist er davon befreit. Also -bezahlt der ausländische Käufer weniger dafür als der französische Käufer. Das Publi kum würde das kaum verständlich finden. Würde es nicht mit gutem Recht gegen diese eigenartige Weise Protestieren, wie man in Frankreich die Lektüre der Meisterwerke der Literatur zu fördern gedenkt? 6. Rückwirkung auf den Absatz von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften französischem Ursprungs des »dom Line privd» und Rück wirkung aus die Interessen der Autoren. Wir berühren hier eine der schwerwiegendsten Folgen des Entwurfs, die von seinen Einbringern wohl übersehen worden ist. Diese haben verstanden, daß die französischen Ausgaben besteuern, die fremdländischen aber befreien zu wollen für die letzteren einer Prämie gleichkommen würde. Sie haben in Artikel 9 festgelegt, »daß nach Frankreich nur mit Titelstempel, der besagt, daß 6 Prozent Abgabe bezahlt sind, versehene Ver öffentlichungen eingcführt werden dürfen«. Und man hat die Hoffnung, daß diese Vorschrift jede Gefahr aus dem Wege räumen würde. Jedoch, das folgende hat man dabei übersehen: Seit langem bemüht sich Frankreich, zu erreichen, daß das Buch zwischen den Völkern freien Verkehr habe. Es hat die Zu stimmung eines großen Teils der Länder Europas gefunden; man dars hoffen, daß die vom Internationalen Institut für geistige Zusammenarbeit ergriffene Initiative mithelfen wird, die Zollschranken, die in Europa noch bestehen, zu beseitigen oder doch wenigstens zu senken. Dieser Grundsatz, den auch wichtige geistige und moralische Gründe nur rechtfertigen, kommt den Handelsinteressen Frankreichs sehr entgegen. In der Tat führen wir aus Frankreich viermal soviel Bücher aus, als die Einfuhr davon bei uns beträgt; die Zollsceiheit ist der Aufrechterhaltung und der Entwicklung unseres Exports nur günstig. Dürfen wir uns der Hoffnung hingeben, daß unsere Bücher weiterhin sich dieser Freiheit in fremden Ländern erfreuen, wenn wir selbst eine gewisse Reihe Bücher aus allen Ländern mit 6 Prozent Einfuhrzoll belasten? Vergeblich wür den wir behaupten, es sei kein eigentlicher Zoll, vielmehr eine urheberrechtliche Abgabe. Der Importeur wird sich um solche Gründe nicht kümmern, er wird nur die brutale Tatsache vor Augen haben, daß wir ihm eine Zahlung aufnötigen. Sofort wird er bei seiner Regierung Wiedervcrgcltungsmaßregcln ver langen, und da die Gegenstöße gewöhnlich heftiger zu sein pflegen als die Angriffe selbst, steht zu befürchten, daß auf die Abgabe bei uns nur auf Bücher, die unter das »domoins public pa^ant« fallen, das Ausland mit einem Zoll auf sämtliche französischen Bücher antworten wird. Unsere Verkäufe würden jedenfalls in beträchtlichem Maße darunter leiden. Ermessen wir die Tragweite des Risikos. Im Jahre 1926 betrug unsere Ausfuhr nach den fünf europäischen Ländern, welche die Zollstatistik aufführt (Belgien, Schweiz, Großbritan nien, Italien, Deutschland) an Büchern in französischer Sprache 21 088 Doppelzentner. Unter Zugrundelegung eines mittleren Gewichts von 250 Gramm für den exportierten Band sind das etwa 8 435 000 Stück im einzelnen. Wenn der neue Zoll, wenn die Preiserhöhung, seine unmittelbare Folgeerscheinung, unseren Export nur um ein Zehntel sinken läßt (sicher würde es sich um viel mehr handeln), so wäre der Verbreitung des franzö sischen Gedankens schwerer Schaden zugefügt, und zwar nicht nur den Interessen der Verleger, sondern gleichzeitig denjenigen der Autoren und aller Industrien, die an der Buchhcrstellung Mitarbeiten. Wie teuer wären die nur mutmaßlichen Vorteile, die der Gesetzentwurf für die Wissenschaften und Künste bringen soll, überhaupt erst erkauft! Das eben Gesagte gilt gleichermaßen für Zeitungen und Periodica. Die in Frankreich erscheinenden werden für Ab drucke von Texten, die unter das »domaius public xa^aut« fallen, eine Gebühr zahlen müssen »gleich der Hälfte des Satzes der Gebühren für lebende Autoren« (Artikel 4). Welche Über wachung, was für Komplikationen und Unkosten sind nötig, um die seltenen Fälle auszutaxieren, in denen Nachdrucke aus Au- 1407
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