Nr. 183. Leipzig, Freitag den 21. August 1931. 88. Jahrgang. Mitteilungen des Deutschen Derlegervereins Diese Mitteilungen erscheinen unter alleiniger Verantwortlichkeit des Deutschen Verlegervereins Die Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes finden auf sie keine Anwendung Nr. V (Nr. IV s. Bbl. 1931 Nr. 169). Bekanntmachung des Vorstandes Zur Kre-itfrage im Buchhandel. Der geschäftsführende Vorstand des Börsenvereins und der Vorstand der Deutschen Buchhändlergilde haben unter Hinweis auf den außerordentlich starken Umsatzrückgang und die große Schwierigkeit der Einziehung der Außenstände des Sortiments, insbesondere der Forderungen an Bibliotheken und Behörden, den Unterzeichneten Vorstand wiederholt dringend gebeten, dem Verlag Krediterleichterungen für das in seinem Bestand bedrohte Sortiment zu empfehlen. Daß die Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist nach den uns mitgeteilten Tatsachen unbestreitbar, ebenso unbestreitbar aber ist es, daß der Verlag unter den gleichen Übelständen mindestens ebenso leidet wie das Sortiment, daß er aber darüber hinaus noch vielfach durch eingegangene Herstellungsverpflichtungen belastet ist, die große laufende Mittel erfordern, deren Wiedereinbringung angesichts der völlig undurchsichtigen Abfatzverhältnisse der nächsten Zeit durchaus ungewiß ist. Wenn wir trotzdem die an uns gerichteten Bitten um weitgehende Rücksichtnahme auf die Lage des Sortiments heute an unsere Mitglieder befürwortend weitergeben, so müssen wir ausdrücklich betonen, daß nur der einzelne Verleger in seinem Geschäftsverkehr mit dem einzelnen Sortimenter jeweils entscheiden kann, ob und wieweit er diesem entgegenzukommen vermag, daß aber eine generelle Vereinbarung von Organisation zu Organisation, also eine Art Sondermoratorium für den Gesamtbuch handel, nicht in Betracht gezogen werden kann. Es liegt im Interesse auch des Verlags, den gesunden Teil des Sortiments zu stützen und zu erhalten und ihm zur Über brückung der gegenwärtigen Schwierigkeiten im Rahmen des Möglichen Zielverlängerungen zuzugestehen. Das ist dem Verlag aber nur dann möglich, wenn das Sortiment bei größeren Summen durch entsprechende, pünktlich geleistete Teilzahlungen zur Ausrechterhaltung der Verlagsbetriebe beiträgt und seinen Zahlungswillen beweist. Immer wieder aber muß auf die Pflicht jedes Einzelnen hingewiesen werden, den zur Aufrechterhaltung des Wirtschafts lebens erforderlichen Kreislauf des Geldes durch laufende Erfüllung seiner Zahlungspflichten zu fördern. Der Gesamtvorstand des Deutschen Verlegervereins Walther Jäh, Erster Vorsteher. Die Betätigung der öffentlichen Hand. Von Hermann Hillger, Berlin. Je länger ich als Abgeordneter dem Preußischen Landtag angchöre, um so mehr komme ich zu der Überzeugung, daß ein Teil unserer Not ihren Ursprung hat in der Verständnislosig keit, mit der viele Stellen der kommunalen und staatlichen Ver waltung den wirtschaftlichen Zusammenhängen gegenüberstehen. Diese Verständnislosigkeit ist einer der Gründe, die staat liche und kommunale Stellen veranlaßte, wirtschaftliche Einrich tungen zu begründen, Vertriebe in die öffentliche Hand zu über führen, die ihrer ganzen Natur nach dazu ungeeignet sind. Die andere wohl hauptsächliche Veranlassung war der Wunsch des einzelnen Beaintcn, sich seinen Vorgesetzten gegen über hervorzutun; so manche Beamte haben auch sehr an ihren Persönlichen Vorteil oder Einfluß gedacht. Deshalb ist nach und nach die ethische und soziale Grundlage verlassen und krasser Eigennutz an deren Stelle getreten. Völlige Verständnis losigkeit und oft auch das Fehlen jeder fachlichen Vorbildung führten dann zu Auswirkungen, wie wir sie in der letzten Zeit schaudernd erlebten. Aus meiner Tätigkeit als Mitglied des Untersuchungs- Ausschusses im Preußischen Landtag will ich aus der großen Fülle dieser entsetzlichen Mißwirtschaft nur den Fall der Ber- 2S