Redaktioneller Teil. Nekanntmachrrns. (Wiederholt aus Börsenblatt Nr. 254 vom 30. Oktober 1926.) Der Wettbewerb über das Thema „Oer Weihnachtswerbeplan eines Sortiments" wird von neuem ausgeschrieben. Die Bedingungen sind folgende: Tie Teilnahme steht allen Angehörigen des Buch-, Kunst- und Mustkalienhandels, soweit sie Mitglieder des Börsen- vcreins, der Vereinigung der Kunstverleger, des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler oder Angestellte von Mitgliedsfirmen dieser Verbände sind, offen. Es ist fiir die Beurteilung gleichgültig, ob der geschilderte Werbeplan tatsächlich durchgcfiihrt ist oder nur vorgeschlagen wird; ist der Plan aber durchgefiihrt worden, so sind zahlenmäßige Angaben über den Erfolg erwünscht. Die Mitteilungen sind durch statistische Unterlagen zu ergänzen, wie Angaben über die Zahl und Kosten der verbreiteten Prospekte, Kosten der Verteilung, Kosten einer allenfalls durchgeführtcn Insertion usw. An die Spitze des Berichtes sind möglichst zu stellen: Einwohnerzahl des Ortes, Zahl der Angestellten der betr. Buch handlung, Angaben über dis Lage des Sortiments im Ort (Zentrum, Vorort usw.), über die Art des Kundenkreises und schließlich über die Zahl der zur Verfügung stehenden Schaufenster. Der Aufsatz darf den Umfang von zwei Börsenblatt-Textspalten nicht unter- und den von sechs Textspalten nicht überschreiten. Der Vorstand des Börsenvereins setzt aus: einen l. Preis in Höhe von . . M. 300.— einen 2. Preis „ „ „ . . M. 200.— zwei 3. Preise „ „ „ je . M. 100.— vier Trostpreise „ „ „ je . M. SO.— Einsendeschluß: Ende Februar 1927. Das Preisrichterkollegium bleibt dasselbe. Die preisgekrönten Aufsätze gehen in den Besitz des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler über, der sich den Ankaus weiterer wie auch die Veröffentlichung der erworbenen Arbeiten vorbchält. Leipzig, den 29. Januar 1927. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler ,u Leipzig. Max Röder, Erster Vorsteher. Druckmanuskripte und Druckkosten. Uber die Satzreife eines Manuskripts kann man sich sehr täuschen. Es liegt wohl nahe, ein Druckmanuskript für um so fertiger und abgeschlossener zu halten, je mehr cs den Ansprüchen der Kalligraphie genügt, also von tadelloser Handschrift oder mit der Schreibmaschine hergestellt ist und je weniger nachträgliche Einschaltungen und Änderungen es aufwcist. Und doch ist dieser Maßstab zur richtigen Einschätzung ungeeignet und versagt in sehr vielen Fällen. Es gehören sogar im Gegenteil nur flüchtig aufs Papier geworfene Manuskripte recht wohl zu den »guten«, sofern der Schreiber kein rücksichtsloser Schmierfink ist, sondern von seinci Schulzeit her noch nicht vergessen hat, wie die Buchstaben aus- sehcn — denn leserlich muß die Schrift allerdings sein. Bei unleserlicher Schrift muß die Druckerei übrigens einen Satzausschlag, die sogenannte Manuskript-Entschädigung, zahlen, die zwar für den Setzer ein nur ungenügender Ausgleich für seinen Zeitverlust ist, aber doch die Arbeit verteuert. Ein Verleger muß schon zu ganz besonderen Rücksichten einem Verfasser gegenüber genötigt sein, wenn er, ohne es inhaltlich prüfen zu können, ein Manuskript annimmt, das nur mit einem großen Aufwand von literarischen Hilfsmitteln und allen zu Ge bote stehenden Intelligenzen eines ganzen Druckhauscs so gerade noch entziffert werden kann. Die entstehenden Unkosten sind ziem lich beträchtlich, denn der Satz eines solchen Manuskripts ist eine 1LS